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Autor Thema: Wie viel Vergütung für Streiter "Anti-GEZ"? Rechtsgrundlagen?  (Gelesen 210 mal)

  • Beiträge: 2.462
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Worum es geht: Siehe unten am Ende dieses Beitrags.
 
Höhe der einforderbaren Vergütung / Berechnungsgrundlage:
Der bisherige Ansatz lautet:
- Die Kfz-Mechaniker-Bruttokosten als Mindestbetrag, also 50 Euro pro Stunde.
- Für Forumsbeiträge stattdessen:  Zahl der Beiträge mal 20 Euro.
- Im Sinn von Ehrenamt, also abgabenfrei.

Das ist rund ein Drittel der Vergütung der Tatverantwortlichen pro Arbeitszeit. Für einige dauerhafte Streiter reicht es für eine kleine Datscha. Jedenfalls in Deutschlands schönem Osten reicht es dafür.


Rechtsgrundlagen für die Forderung:
§ 677 BGB Gechäftsführung ohne Auftrag
§ 227 BGB Notwehr gegen Rechtsstaats-Beschädigung (Vergütung: § 677 BGB)

§ 323c StGB Erfüllung der Rechtspflicht der Hilfeleistung gegen Schaden und Unrecht (+ § 677 BGB) - beispielsweise Schutz der Unkundigen der Verantwortlichen gegen Schuldigwerden für Rechtsbeugung (laut StGB ein "Verbrechen").

Das klingt zwar ein wenig exotisch.  Man kann es aber geeignet begründen. Das jedoch ist nicht der Zweck dieses Threads. Sondern:

Thread-Hauptzweck: Sind weitere Rechtsgrundlagen denkbar?
Praktikable oder auch exotische?
Vielleicht auch auf Basis EU-Recht? (vermutlich leider nicht)


Worum es geht? Die Schlussabrechnung:

Wenn der Zirkus von 10 Jahren Justizskandal vielleicht in naher Zukunft endet:
- Die Täter des Unrechts haben Vermögen gewonnen - plus immense Altersversorgung.
- Die Aufdecker und Beender des Unrechts erhielten wenig bis gar nichts, hatten zudem Kosten.   

Das ist wie mit den DDR-Bürgerrechtlern von 1989. Sie durften als System-Gegner überwiegend nicht studieren und leben aktuell teils von einer gerade knapp ernährenden kleinen Rente. Die Täter von vor 1989 aber haben fast durchweg üppige Altersversorgung.

Schon jetzt wird die Vergütung der Streiter
in Schriftsatz-Mustern beiläufig gefordert. Das soll nun aber mehr Gewicht erhalten. Die Verfahrensart dafür ist noch nicht entschieden. Dieser Thread soll dabei helfen.

Die Aussichten sind eher bescheiden, Aber die Forderung hat strategischen Nutzen: Wir lassen uns nicht mehr als Bettler um Gerechtigkeit einordnen, sondern stellen uns dar als Anspruchsberechtigte auf Augenhöhe.

Wer für sein Engagement gegen ein Jahrzehnt Unrecht kein Geld möchte, sollte im unwahrscheinlichen Erfolgsfall es vielleicht trotzdem nehmen und dann für einen guten Zweck seiner Wahl verfügen, lautet hier die Meinung

Um wie viel Geld könnte es sich handeln?
Insgesamt rund 20 Millionen Euro, bei erweiterter Interpretation grob gerechnet einmalig rund 100 Millionen Euro. Zum Vergleich, das Zwangsinkasso der Rundfunkabgabe kostet jedes Jahr rund 200 Millionen Euro.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. April 2025, 23:14 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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