Die Landesverfassungsbeschwerde gegen den RBB-Staatsvertrag
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vom 31. Dezember 2024 ist in Berlin zum Entscheid angenommen unter dem schönsten Aktenzeichen des Jahres: AZ 1/25 - heute in der Post.
Ebenso 3 andere, z.B. 130/24 , auch hübsch einprägsam.
Es darf hier angemerkt werden, dass der Diskussionsteilnehmer dieses Threads, @spark , diese Beschwerde ermöglicht hatte, was hier nicht näher detailliert werden soll, aber man sollte wissen, dass ihm großer Dank zusteht. Erörtern ist gut, bei Bedarf zudem handeln ist noch besser.
Die Frage der Haftung (Schadensersatz) im neuen Staatsvertrag wird angegriffen,
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alles, was bei Schlesinger usw. die Missstände ermöglichte, sei immer noch nicht schadensersatzpflichtig gemacht worden. Dass der Abgabenzahler den Leitenden sogar noch ihre Schadensersatz-Versicherung zu finanzieren habe, dürfe so nicht bleiben.
Wie kann den Intendanten die unfaire Rente legal genommen werden?
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Alle bundesweit wurden seit 2017 bis 2023 mehrfach beweiskräftig aufgefordert, das strafbare Geringverdiener-Falschinkasso zu unterbinden. Nun haften sie alle lebenslang für die Rückzahlung an die Geringverdiener.
Das muss aber mit viel Klamauk wie üblich publik gemacht und durchgesetzt werden. Die Infrastruktur für diese mediale Koordination der Bürger entsteht gerade - komplexe IT, im Februar könnte es funktionieren. Wie gut gelingt, was noch nicht ist, weiß man erst, sobald es wirklich ist.
In Sachen Schlesinger gibt es keine Unschuldigen?
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Haben alle alle Aufsicht-Zuständigen ihre Pflichten verschlafen? Dient das Trommeln gegen Schlesinger unter anderem dazu, dass die Schuld der anderen außerhalb der Schusslinie bleibt?