Aktuelles > Pressemeldungen November 2024
Erhöhung des Rundfunkbeitrags verzögert - ARD/ZDF reichen Verf.-beschw. ein
andy1206:
Ich kann mir schon denken, wie das wieder ausgehen wird 😱
Markus KA:
Man könnte darüber diskutieren, ob die Unabhängigkeit einer Berichterstattung mit der "Unabhängigkeit" einer Finanzierung tatsächlich steht oder fällt.
Das Bundesverfassungsgericht schließt einen Mißbrauch bei der Anwendung des RBStV, z.B. Zwangsbeitragsverweigerern bei der Bildung von WGs, nicht aus.
Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt allerdings dem öffentlich-rechtlichen Journalismus, der nun mal (noch) aus Menschen besteht, eine menschliche Spezies von höchster Integrität.
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516
--- Zitat von: BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157 ---Rn 80
[...] Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).
--- Ende Zitat ---
Ein Mißbrauch beim öffentlich-rechtlichen Journalismus ist bei diesen (Über-)Menschen angeblich ausgeschlossen, da diese nicht z.B. über Steuern oder Spenden finanziert werden.
Die Unabhängigkeit kann angeblich nur gewährleistet werden, wenn eine Finanzierung gerade nicht über Steuern erfolgt.
Woher kommt eigentlich das Gehalt unabhängiger Richter?
helm:
wird wohl das gleiche Prozedere wie beim letzten Mal.
Das Bundesverfassungsgericht wird mit einigem Zögern wieder alles abnicken, weil die Bundesländer nicht abgestimmt haben. Eine knappe Mehrheit der Bundesländer ist wohl für die Erhöhung,
Zu befürchten ist, was danach kommt: Automatische Erhöhungen anhand irgendeines Index, weil die Akzeptanz immer weiter sinkt. Alles zum Nachteil der Allgemeinheit. Schließlich war das Ganze schon immer völlig asozial angelegt.
Dem System kommt man nur mit Zahlungsverweigerung bei.
Leider hat man zwecks Bürokratieabbau den Vollstreckungsweg über die Kommunen rausgenommen. Bzw. man kürzt auf direktem Wege zum Gerichtsvollzieher ab. Ich hoffe die GEZ**** säuft in Arbeit ab.
Nevrion:
Ich glaub es war sogar unser René Ketterer der mal sinngemäß sagte, der Rundfunkbeitrag sei noch gar nicht hoch genug, könnte sogar auf 60 Euro erhöht werden, damit die Leute endlich mal merken, für was für einen Schwachsinn die da bezahlen.
Im Endeffekt wundert es mich immer wieder mit wie viel Selbstbewusstsein so ein ÖRR vor Gericht zieht, wo doch die Bundesländer überhaupt erst ermöglichen, dass er existieren kann. Wäre z.B. Höcke in Thüringen Ministerpräsident würde hier wohl die Reaktion des Ministers sein, die Verträge gleich ganz zu kündigen, bevor man sich von einem Bundesverfassungsgericht vorschreiben lässt, dass es mal wieder etwas mehr sein darf, trotz all den Verfehlungen und Vertragsverletzungen der Vergangenheit.
Medienfreiheit heißt nicht ungrenzte Finanzierungsfreiheit.
Edit "Bürger" - zur Vermeidung von Mehrfachdiskussion siehe bitte u.a. folgende bestehende Threads zu o.g. Anmerkungen:
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0
Landtagswahl in Thüringen - MDR ohne Angst vor Höckes AfD (07/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38076.0
Regiert die AfD im Osten, geht’s MDR und RBB an den Kragen (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37731.0
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37737.0
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0
Zeitungsbezahler:
Formal ist mir unklar, wie die "ARD" Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen darf, das sollten doch nur die jeweiligen Landesrundfunkanstalten dürfen?
Edit "Bürger": Die Erfahrung sollte doch gezeigt haben, dass die Berichterstattung es im Allgemeinen nicht zu genau nimmt mit derartigen Feinheiten - und wohl (wie auch schon bei voriger/n Verfassungsbeschwerde/n) die (in der ARD "zusammengeschlossenen") "Rundfunkanstalten" entweder alle oder repräsentativ eine oder mehrere davon die Beschwerdeführer sind.
Bitte dies jetzt hier nicht vertiefen - es sei denn es fänden sich Belege, dass die "ARD" Beschwerdeführer wäre. Danke.
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