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Vollstreckungersuchen des WDR an OGV (u.a. keine Unterschrift des WDR)

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hankhug:
Der Richter könnte und sollte auch noch mal gefragt werden, wo in der Akte er denn den für eine Zwangsvollstreckung notwendigen Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert ist, gefunden hat.

Es ist eine glatte Unverschämtheit und objektive richterliche Willkür, erst im Text zu schreiben:

--- Zitat ---Danach sind Voraussetzungen für die Einleitung der Vollstreckung wegen einer Geldforderung das Vorliegen eines Leistungsbescheides, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert ist, die Fälligkeit der Leistung sowie der Ablauf einer Frist von einer Woche seit Bekanntgabe des Leistungsbescheides bzw. seit Fälligkeit der Leistung.
--- Ende Zitat ---
, danach kein Wort mehr über das Thema 'Leistungsbescheid zu verlieren, um dann auf magische Weise zur Schlussfolgerung zu kommen:

--- Zitat ---Da die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung und die besonderen Voraussetzungen für dieses Verfahren gegeben sind, ist der Schuldners zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet.
--- Ende Zitat ---

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