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Autor Thema: Beitragserhöhung einfach erzwingen? [...] von Parlamenten entkoppelt [...]  (Gelesen 1363 mal)

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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
apollo-news.net, 10.07.2024

Rundfunkkommission

Beitragserhöhung einfach erzwingen? Rundfunkgebühren sollen von Parlamenten entkoppelt werden

Die Rundfunkkommission der Länder feilt derzeit an einer Verordnung, die Beitragsanpassungen erleichtern würde. Das Veto-Recht der Länder würde faktisch ausgehebelt, einzelne Blockaden einfach übergangen und die Erhöhung umgehend umgesetzt werden.

https://apollo-news.net/beitragserhoehung-einfach-erzwingen-rundfunkgebuehren-sollen-von-parlamenten-entkoppelt-werden/

Zitat von: apollo-news.net, 10.07.2024, Beitragserhöhung einfach erzwingen? Rundfunkgebühren sollen von Parlamenten entkoppelt werden
Zuletzt gab es immer wieder politische Ansätze, die Rundfunkgebühren zu senken oder sie zumindest nicht weiter zu erhöhen. Änderungen könnte es jetzt geben – allerdings zugunsten der Sender. Laut der rheinland-pfälzischen Staatssekretärin für Medien, Heike Raab, berät die Rundfunkkommission der Länder derzeit über eine neue Verordnung, die es der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erleichtern soll, den Beitrag zu erhöhen – faktisch wird damit das Veto-Recht der Landesparlamente ausgehebelt. [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2024, 13:33 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Z
  • Beiträge: 1.564
Und das Ganze natürlich noch schnell vor den Wahlen im Osten beschließen. Aber halt, eventuell gibt es da noch einen CDU-Ministerpräsidenten, der da nicht mitmacht und dann doch wieder scheitert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juli 2024, 13:34 von Bürger«

  • Beiträge: 7.386
Und das Ganze natürlich noch schnell vor den Wahlen im Osten beschließen. Aber halt, eventuell gibt es da noch einen CDU-Ministerpräsidenten, der da nicht mitmacht und dann doch wieder scheitert.
Der braucht doch "nur" den Weg zum EuGH beschreiten? Immerhin hat dieses Bundesland, zu dem dieser CDU-Ministerpräsident gehört, eine Basisentscheidung des EuGH "einkassiert", auf die sich der EuGH in nahezu allen beihilferechtlichen Streitigkeiten selber stützt?

Deutschland - Sachsen-Anhalt
EuGH C-280/00 - Altmark-Entscheidung - Beihilfekriterien
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35236.0

Ob die aktuelle Höhe des Rundfunkbeitrages den Vorgaben des EuGH über staatliche Beihilfen entspricht, wurde bislang nicht vom EuGH geprüft; bestätigt wurde mit C-492/17 ja nur, daß der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe ist.

Querverweise:
Entscheidung auf Basis einer Deutschland betreffenden Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission
EuGH C-389/00 - Abgabe höher als Kosten des Finanzierten -> unionsrechtswidrig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36770.0

EuG T-231/06 - Öffentl. beauftr. Unternehmen -> Einhaltepfl. EU-Wettbewerbsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35198.0

Gleiche Entscheidung, anderer Schwerpunkt
EuG T-231/06 - Rundfunk - Öffentl. Unternehmen - Überhöhte Beihilfe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35554.0


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Wie soll das gehen?
Rundfunk ist Ländersache, damit auch die Finanzierung des Rundfunks.
Der Rundfunkbeitrag entsteht Kraft Gesetzes. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgelegt.

Dieser Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag muß, wie auch der Rest, durch die einzelnen Landesparlamente in Landesrecht transformiert werden um überhaupt Gesetzeskraft zu erlangen. Kann es da überhaupt eine Möglichkeit geben, diesen zwingenden Prozess einfach zu umgehen?


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

Z
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@Spark: Klar geht das, das Bundesverfassungsgericht ist neuerdings auch Landesgesetzgeber - siehe letzte Rundfunkbeitragserhöhung...


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  • Beiträge: 23
In dem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob ein MP den Staatsvertrag dann überhaupt kündigen darf, wie von der AfD vielfach angekündigt.


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Ein Eintrag hier ist wirkungsvoll, denn er wird gelesen: https://de.trustpilot.com/review/www.rundfunkbeitrag.de?sort=recency

k
  • Beiträge: 4
In dem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob ein MP den Staatsvertrag dann überhaupt kündigen darf, wie von der AfD vielfach angekündigt.
Die erzählen viel wenn der Tag lang ist. Das setzen die nicht um!


Edit "Bürger" @alle: Bitte keine weiteren Abschweifungen in parteipolitisch-spekulative Meinungsdiskussionen.
Hier - wie überall im Forum - bitte nur eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Beitragserhöhung einfach erzwingen? [...] von Parlamenten entkoppelt [...]
und die im Einstiegsbeitrag verlinkte Meldung zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 7.386
Wie soll das gehen?
Rundfunk ist Ländersache, damit auch die Finanzierung des Rundfunks.
Das spielt keine Rolle, solange Vorgaben der Union vorhanden und nicht eingehalten sind. Und Rundfunk ist durch Richtline 2010/13/EU rahmenreguliert; auch die Länder haben keine Befugnis, von den Unionsvorgaben abzuweichen, außer, dieses wäre seitens der Union vorher genehmigt worden. Was in Belangen ÖRR seitens der Union genehmigt wurde, siehe das damalige ÖRR-Beihilfevorverfahren, welches im Forum thematisiert wurde. Und da es bereits schon einmal ein ÖRR-Beihilfeverfahren gab, steht auch einem weiteren nichts im Wege.

Derzeit hat Deutschland übrigens in Belangen Lufthansa eine "Prüfung"  an der Backe, und darin geht es um 6 Mrd. Euro.

Kommission leitet eingehende Prüfung einer mit 6 Mrd. EUR ausgestatteten deutschen Unterstützungsmaßnahme zur Rekapitalisierung der Lufthansa im Kontext der Coronavirus-Pandemie ein
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_3662

Übrigens; die Kartellbehörden könnten mit der nationalen Prüfung beauftragt werden; immerhin sind alle ÖRR als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts qualifiziert

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

und damit die Kartellämter zuständig

BGH KVR 9/11 - Zuständ. Kartellbehörde für Unternehmen i.S.d. Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37634.0

Und darüberhinaus sind die Bestimmungen für öffentliche Unternehmen, damit auch für öffentliche "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" unionsrechtlich vollständig harmonisiert; (auf Grund der vollständigen Harmoniserung wird übrigens das Grundrecht der Union unmittelbar bindend, was in Belangen der Medien lt. Art 11 Charta zur Informations- und Meinungsfreiheit heißt. "keine Eingriffe durch Behörden", was gemäß EuGH C-401/19 nicht nur für den "Inhalt" der Informationen gilt, sondern auch für die Mittel zu ihrer Verbreitung).

EuGH C-434/19 - Regeln f. öffentl. Unternehmen vollständig harmonisiert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35660.0

EuG T-231/06 - Öffentl. beauftr. Unternehmen -> Einhaltepfl. EU-Wettbewerbsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35198.0

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0



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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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