"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen
Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich
doe:
"Steuern bezahlen, Steuern absetzen" ist doch nicht das Thema.
Sollte es sich um eine Steuer handeln, wäre das nicht rechtens,
bzw. es kann dagegen geklagt werden.
Irgendwas hab ich hier die letzen Tage dazu gelesen ...
Sunshine15041977:
Doe, wollte auch kein Thema draus machen. Nur mal nachfragen ist doch noch erlaubt!?
Wer nicht fragt, bleibt dumm... ;)
Bürger:
Versteckte Steuererhöhung + Mehrfachzahlung in Einem!!!
Aus einer *Betriebsstätten*-Abgabe(=Steuer) wird
automatisch eine (m.E. *unzulässige*)
*Mehrfachbesteuerung* der Verbraucher.
*pro-Kopf*-Rundfunkbeitrag von 90-100 €/jährl.
@sunshine
@kunibert
@doe
Soweit ich es als "kleines Licht" verstehe und beschreiben würde (und es daher durchaus auch als "Thema" verstehe) ...
Von der Steuer "absetzbar":
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A) aber auch nur dann *absetzbar*, wenn Einnahmen den Steuerfreibetrag übersteigen
Man kann nur Kosten von Steuern absetzen, wenn überhaupt Steuern fällig werden.
>>> wer (z.B. als Selbständiger) weniger als ~8.000€/jährl., d.h. weniger als ~665€/mtl einnimmt,
bleibt auf den Gesamt-Kosten von ~215 €/jährl. komplett sitzen!
Beitragsbefreiung nicht möglich (weil nicht Hartz IV) - auch wenn das Geld für Verpflegung, Unterkunft und Krankenversicherung kaum reicht - geschweige denn für eine Altersvorsorge.
Hier wird im Übrigen die Werbe-Phrase des ÖRR
"60 Cent am Tag – dafür gibt es nicht einmal zwei Brötchen."
äußerst *pikant*, weil diskriminierend gegenüber Gering- und Geringstverdienern!!!
Manch einem fehlen *genau* diese 2 Brötchen!!!
vgl. hierzu
http://www.ardzdf.de/www/Gute-Gruende-fuer-ARD-und-ZDF
--- Zitat ---"Finanzierung – der Gegenwert für die Gebühr
60 Cent am Tag – dafür gibt es nicht einmal zwei Brötchen. Mehr kostet der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht. Dafür gibt es ein vielfältiges öffentlich-rechtliches Radio-, Fernseh- und Online-Angebot. Verlässlich aufbereitet und vertieft, Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung – alles mit hohem Anspruch an Qualität und dank der Gebühren weitgehend werbefrei sowie unabhängig von Staat und Wirtschaft."
--- Ende Zitat ---
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B) "absetzbar" bedeutet außerdem nicht, dass man den *Gesamtbetrag* wieder bekommt,
sondern:
bei ~8.200€ Jahreseinnahmen kommt man nach Abzug der *absetzbaren* ~200€ Rundfunkbeitrag auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nunmehr ~8.000 Euro
8.200€/a = ~30€ ESt. (EinkommenSteuer)
-200€
= 8.000€/a = 0€ ESt.
Differenz=Ersparnis: ~30 Euro, die man ohne Absetzbarkeit hätte als Steuern bezahlen müssen.
Verbleibende Kosten ergo dennoch reichlich 170€.
bei ~50.200€ Jahreseinnahmen kommt man nach Abzug der *absetzbaren* ~200€ Rundfunkbeitrag auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nunmehr ~50.000 Euro
50.200€/a = ~13.600€ ESt.
-200€
= 50.000€/a = ~13.520€ ESt.
Differenz=Ersparnis: ~80 Euro, die man ohne Absetzbarkeit hätte als Steuern bezahlen müssen.
Verbleibende Kosten ergo dennoch reichlich 120€.
Weshalb ein geringverdienender Selbständiger auf 170€ Kosten sitzenbleibt, obwohl er nicht weiß, woher er täglich seine 2 Brötchen nehmen soll, ein gutverdienender Selbständiger jedoch nur auf 120€ Kosten sitzenbleibt und sorglos dahinleben kann...?
Weshalb ein *geringst*verdienender Selbständiger gar auf den *kompletten* Kosten von 215€/jährl sitzenbleibt...?!?
Das alles ist eigentlich ein *ganz großes* Sonderthema!
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Jetzt kommts aber erst noch richtig:
Da diese Kosten kein Betrieb aus der privaten Tasche finanziert,
werden diese Kosten selbstverständlich auf die Produkte bzw. Dienstleistungen umgelegt,
d.h. der Kostenfaktor Rundfunkbeitrag wird
anteilig auf den Produktpreis bzw. die Dienstleistungen aufgeschlagen.
Daraus folgt:
Aus einer *Betriebsstätten*-Abgabe(=Steuer) wird
automatisch eine (m.E. *unzulässige*)
*Mehrfachbesteuerung* der Verbraucher.
In jedem Produkt/ in jeder Dienstleistung ist der Rundfunkbeitrag anteilig enthalten
- Zulieferer, Hersteller, Transport, Handel, Verkauf, Service ... -
und wird letztendlich vom Verbraucher=Bürger in Summe (*nochmals*!) bezahlt.
Das ist aber immer noch nicht alles!!!
Denn:
Durch den somit gestiegenen *Netto*-Produktpreis steigt dann prozentual natürlich noch der
direkt proportional an den Netto-Preis gebundene Anteil der Mehrwertsteuer, bei 19% sind das:
1€ Mehrpreis = 19ct höhere Mehrwertsteuer
10ct Mehrpreis = 1,9ct höhere Mehrwertsteuer
Nehmen wir an, der Anteil der Beiträge seitens Betriebsstätten zu den aktuell nicht weniger als 7.5 Milliarden Rundfunkbeitrag für ein Jahr beträgt nur ein Siebentel (wahrscheinlich sogar deutlich mehr), d.h. ca.
1.000.000.000€ (in Worten: eine Milliarde),
dann bedeutet das im Klartext:
1.000.000.000€ (in Worten: eine Milliarde) höhere Netto-Preise,
die vom Endverbraucher zu zahlen sind und auf die nochmal 19% MwSt. draufkommen, d.h.
190.000.000 (in Worten: einhundertundneunzig Millionen)
die die Unternehmen in Form der Umsatzsteuer direkt an den Staat durchreichen!!!
Toller Schnitt!
Schön.
Oder "verstehe ich hier etwas miss"?
Der Endverbaucher=Bürger zahlt also - und sei es über Umwege -
*komplett* die 7.5 Milliarden Rundfunkbeitrag!!!
Teilt man nun die
7.500.000.000 € durch die etwa
80.000.000 Einwohner, ergibt sich de facto ein
*pro-Kopf*-Rundfunkbeitrag von 90-100 €/jährl.
Das ist doch eine etwas andere Aussage, als
"Eine Wohnung - ein Beitrag",
oder nicht?!??!
Und das sollte *endlich* auch diejenigen wachrütteln, die meinen, dass sie davon "nicht betroffen" seien, es für sie "nicht teurer" würde oder sogar "günstiger", weil der Beitrag nur noch "pro Haushalt bzw. Wohnung" und "nicht pro Kopf" erhoben würde.
Noch einmal *klar und deutlich*:
ALLE ZAHLEN!!!
JEDER ZAHLT!!!
Im Sinne des Verbrauchers und Bürgers eine Perfidität³,
die noch dazu überhaupt nicht öffentlich kommuniziert wird.
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Versteckte Steuererhöhung + Mehrfachzahlung in Einem!!!
Deshalb:
Aufklärung JETZT!!!
Widerstand JETZT!!!
TEILEN! TEILEN!! TEILEN!!!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
René:
Und nicht vergessen: Es wird schon heute vermutet – keiner weiß es ganz genau –, dass die Einnahmen des ÖRR ab 2013 auf bis zu 9 Milliarden im Jahr steigen werden. Dann sieht dein Rechnung – die ich übrigens ganz teile – noch schlimmer aus. Schon seit Jahren versuche ich, die Leute darauf aufmerksam zu machen. Hier einige Beispiele:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1695.msg10087.html#msg10087
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1846.msg10512.html#msg10512
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2436.msg20407.html#msg20407
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3070.msg19680.html#msg19680
obelix:
Und wie schaut es mit der Befangenheit der Deutschen Gerichte aus?
Ich Vermute das die Vorgehensweise dieselbe sein wird wie bei der Hundesteuer die rechtlich nicht
zu halten ist (es werden nur Hunde besteuert, sie werden sachfremd verwendet, eingesetzt und
willkürlich erhoben.)aber bis die ersten Klagen vor den EU Gerichten entschieden werden wird es
mindestes noch 5 Jahre dauern.
Was ist wenn die EU Gerichte erst 2019 rechtsgültig entscheiden und eine Übergangszeit zulassen?
Bei den Überhangmandaten war es auch dieselbe Taktik? Ich Glaube nicht das die Planlos diesen
Weg wählen und könnte mir vorstellen das sie über Juristische Hintertüren wie zb. "Allgemeine Akzeptanz" oder "Gewohnheitsrecht" ihr Ziel erreichen wollen!
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