Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Betriebsstätte mit Rundfunkgerät in Wohnung ohne Gerät  (Gelesen 4091 mal)

G
  • Beiträge: 3
Hallo

Angenommen man hat (als Selbstständiger oder Kleingewerbebetreibender) eine Betriebsstätte in der eigenen Wohnung.

Man benutzt privat keine Rundfunkgeräte, hat aber in der Betriebsstätte einen internetfähigen PC.

Dann muss man ja bisher für die Betriebsstätte ein neuartiges Rundfunkgerät anmelden, und 5,76 Euro pro Monat dafür zahlen.
Für die Wohnung braucht man nichts zu zahlen, weil man da ja kein Rundfunktgerät hat, und man das gleiche Gerät nicht zweimal anmelden muss (fall jemand darauf kommen sollte, dass das Gerät in der Betriebsstätte ja auch in der Wohnung wäre, weil die Betriebsstätte innerhalb der Wohnung ist).

Wie läuft das dann ab 2013?
Da muss ja für die Wohnung ein Beitrag von 17,98 Euro pro Monat gezahlt werden, obwohl man da kein Rundfunkgerät hat, allerdings ist dann der internetfähige PC in der Betriebsstätte, die innerhalb der beitragspflichtigen Wohnung liegt, anmeldefrei.

1. Sehe ich bisher so richtig?

2. Wie meldet man das nun korrekt an? Also wie melde ich meine Wohnung, die ja bisher nicht angemeldet war, weil kein Rundfunkgerät dort war, an? Und wie melde ich dann den in der Betriebsstätte genutzten internetfähigen PC ab, weil der ja dann beitragsfrei ist?

'nabend
Gonzo


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben