"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg

Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers - § 802 l Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO

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Markus KA:
Es wird noch einmal auf den Kern des Sachverhaltes hingewiesen - siehe nochmals weiter oben unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37886.msg225343.html#msg225343

--- Zitat von: Markus KA am 05. März 2024, 17:24 ---Natürlich ist den Forumsmitgliedern bereits bekannt, dass die personenbezogenen Daten wie Arbeitgeber- und Kontodaten dem SWR übermittelt werden.

Was allerdings vorkommen kann ist, dass nicht nur die eigenen Kontodaten dem SWR übertragen werden, sondern auch die Kontonummer, den Namen, Geburtsdatum und die Adresse des Kontoinhabers Person B, auf dessen Konto Person A lediglich Verfügungsberechtigt aber nicht Kontoinhaber ist.

Hierbei stellt sich die Frage, was passiert mit den personenbezogenen Daten von der unbetroffenen Person B beim SWR bzw. Beitragsservice?

--- Ende Zitat ---

Der Beitragsservice erhält, über die Auskunft durch den Gerichtsvollzieher neue Daten (Name, Adresse, Gerburtsdatum und Bankdaten) von Personen, die NICHTS mit der Vollstreckung oder dem Rundfunkbeitrag zu tun haben.

Diese Personen werden zudem NICHT darüber informiert, dass ihre personenbezogenen Daten abgerufen und an den Beitragsservice übermittelt worden sind.

Somit wissen diese (unbetroffenen) Personen NICHT, dass der Beitragsservice im Besitz ihrer personenbezogenen Daten ist (und was er damit macht). 


Mögliche Reaktionen:

Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO (Sammelthread)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34005.0

Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg225143.html#msg225143

pinguin:

--- Zitat von: Markus KA am 12. April 2024, 08:56 ---
--- Zitat von: Markus KA am 05. März 2024, 17:24 ---Hierbei stellt sich die Frage, was passiert mit den personenbezogenen Daten von der unbetroffenen Person B beim SWR bzw. Beitragsservice?
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Ob der unionsweit vollständigen Harmonisierung der Bestimmungen zur Verarbeitung personen-bezogener Daten sind die damit verbundenen Fragen nur vom EuGH zu klären.

EuGH C-61/19 - Nutzung pers. bez. Daten nur mit aktiver Erlaubnis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34445.0

EuGH C-129/21 - DSGVO - "Einwilligung in die Datenverarbeitung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36655.0

EuGH C-180/21 - DSGVO - Art 6 DSGVO regelt d. Zulässigkeit der DV abschließend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36940.0

EuGH C-60/22 - DSGVO - Begriff "unrechtmäßige Verarbeitung"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37841.0

Markus KA:

--- Zitat von: Markus KA am 12. April 2024, 08:56 ---Der Beitragsservice erhält, über die Auskunft durch den Gerichtsvollzieher neue Daten (Name, Adresse, Gerburtsdatum und Bankdaten) von Personen, die NICHTS mit der Vollstreckung oder dem Rundfunkbeitrag zu tun haben.
--- Ende Zitat ---

Folgenden möglichen Hinweis könnte ein fiktiver Gerichtsvollzieher an den Beitragsservice geschrieben haben:

--- Zitat ---"Sie haben mich beauftragt, eine Drittauskunft nach § 802 l ZPO beim Bundeszentralamt für Steuern und bei der Deutschen Rentenversicherung einzuholen. Das Ergebnis teile ich Ihnen unter Übersendung einer Kopie der entsprechenden Stellen mit.

Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass die erlangten Daten nur zu Vollstreckungszwecken genutzt werden dürfen und nach Zweckerreichung in dieser Sache zu löschen sind (§§ 802 l Abs. 3, 802 d Abs. 1 ZPO). Die Weiterleitung dieser Daten an Dritte ist unzulässig.

Nach Zweckerreichung sind erlangte Schuldnerdaten zu löschen."
--- Ende Zitat ---

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