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Amtskasse Amt Probstei Kontopfändung

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Bender01:
Hallo an alle hier  :)

Nun könnte es Person A erwischt haben. Die Gemeinde (Amtskasse) könnte das Konto gepfändet haben. Person A hat zwar die Gemeinde
aufgefordert den Nachweis über die Zustellung der Festsetzungsbescheide zu erbringen was sie nicht getan hat.
Dann einfach das Konto gepfändet. Person A könnte sich vorstellen gegen die Pfändung vorgehen zu wollen. Ihre Frage ist ob sie an das Amtsgericht
oder das Verwaltungsgericht oder an die Gemeinde schreiben muss. Das Geld wurde bereits vom Konto an die Gemeinde überwiesen.
Hat auch einer eine Idee wie Person A vorgehen könnte?

Viele Grüße
Bender

Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Idealerweise immer gleich den Text aus den Schreiben als Zitat in den Beitrag übertragen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.

Bürger:
@Thread-Ersteller:

Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36905.0

Es fehlen hier sämtliche Infos zu den vollstreckungsgegenständlichen "Bescheiden"/ "Mahnungen"
einschl. Angaben ob diese überhaupt zugegangen sind, Rechtsmittel gg. die Bescheide eingelegt worden sind usw.
oder ob mglw. "Festsetzungsbescheide" und/oder "Mahnung/en" gar nicht nachweislich zugingen.

"Festsetzungsbescheide" (bzw. "Leistungsbescheide" mit vollstreckungsfähigem Leistungsgebot - was die "Festsetzungsbescheide" i.d.R. gar nicht haben***) und/oder fehlende "Mahnung/en" sind i.a.R. eine allgemeine Vollstreckungsvoraussetzung und somit auch eine Pfändungsvoraussetzung nach dem jeweils geltenden Landes-Verwaltungsvollstreckungsgesetz - siehe u.a. unter
Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14133.0

Fehlende "Festsetzungsbescheide" und/oder fehlende "Mahnung/en" sind somit entsprechend i.a.R. ein Vollstreckungshindernis und somit auch ein Pfändungshindernis nach dem jeweils geltenden Landes-Verwaltungsvollstreckungsgesetz.

Wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht bestehen bzw. Vollstreckungshindernisse bestehen, dürfte die Vollstreckung angreifbar und somit auch die Pfändung rückgängig machbar sein. Ist natürlich im Nachgang nicht wirklich einfacher als ohnehin schon... :angel:

Fiktive Person muss hier wohl alle möglichen Hebel in Bewegung setzen - auch ggü. ihrer Bank.
Eine Komplett-Sperrung des Kontos über den Pfändungsbetrag hinaus erscheint willkürlich/ rechtswidrig.
Insofern müsste die Bank wohl zumindest das Konto freigeben für Beträge oberhalb des Pfändungsbetrags und dürfte allenfalls den Pfändungsbetrag vorläufig "einfrieren".

Ggf. ist eine - leider wohl gar nicht so seltene - Komplett-Sperrung des Kontos unter diesen Umständen ein Fall für den Verbraucherschutz/ die BAFIN - siehe u.a. unter
Bafin-Beschwerde - Postbank verschleppt Wiederfreigabe gepfändeter Konten (08/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37429.0


Siehe einige erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen u.a. unter

Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0

Eine (aus bislang nicht nicht aufgeklärten Gründen) zurückgezogene Bank-Pfändung
alle Schreiben zurückgesendet > Pfändung durch BR > Wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36974.msg221671.html#msg221671

Was etwaige nicht zugegangene "Festsetzungsbescheide" und/oder "Mahnung/en" angeht siehe u.a. unter

hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0

Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0

BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0

und jeweilige weitere Links in den jeweiligen Threads.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


***Zum fehlenden vollstreckungsfähigen Leistungsgebot in den sog. "Festsetzungsbescheiden" siehe u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
mit Aussagen und weiterführenden Links zum Thema "Leistungsgebot"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18629.0
Vollstreckung: Festsetzung ohne Leistungs- oder Heranziehungsbefehl genügt nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22007.0

Bender01:
Moin, jetzt die Schreiben der Reihe nach.

001 Vollstreckungsankündigung
002 Antwort
003 Begründung Amt
004+
005 Antwort ans Amt
006 Schreiben vom Amt mit Bescheiden (Festsetzungsbescheiden)
007 bis 010 Pfändung

Es sind bisher noch keine Urteile oder Anträge ergangen. Die Forderung wurde vom Konto abgebucht und das Konto frei.
Heute ist der Pfändungs und Überweisungsbeschluss per normaler Post gekommen !!!
Warum hat der Pfändungs und Überweisungsbeschluss keine Rechtsmittel Belehrung ?
Was Person A nicht verstehen könnte, ist warum ohne Nachweis der Zustellung der Festsetzungsbescheide gepfändet wird. Die machen was sie wollen.
Die Frage ist jetzt wo ich welches Rechtsmittel einlegen muss !!!

Markus KA:
Interessant ist,  das Konto wurde nicht gesperrt, könnte es dafür Gründe geben, besondere Bank oder guter Kunde?

Warum eine Benachrichtigung an den Betroffenen über eine Einzugs- und Pändungsverfügung an seine Bank keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, kann nur spekuliert werden.

Es überrascht aus diesem Grund nicht, dass der Laie nicht wissen kann, dass es sich hierbei um einen Verwaltungsakt der Behörde handelt, die diesen an die jeweilige Bank gesendet hat.
Gegen einen Verwaltungsakt kann Widerspruch eingelegt werden. Widerspruchsgegner könnte die Behörde sein, die die Verfügung erlassen hat.
Weitere Rechtsmittel aus dem Verwaltungsrecht (z.B. Antrag auf Rechtschutz und Klage) sind möglich, wenn man den Sachverhalt gerichtlich klären möchte.

Das wohl vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen könnte Mängel aufweisen und gegen Art. 22 Abs. 1 DSGVO verstoßen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Bender01:
@Markus KA
Ich denke das Konto wurde nicht gesperrt weil das Guthaben größer war als der Betrag. Ostmals ist eine Kontosperrung
weil der Betroffene im Minus ist und aufgrund der Pfändung der Kreditrahmen von der Bank auf Null gesetzt wird.
Habe selbst erlebt wie bei der Hypo eine Bekannte aufgrund eines negativen Schufa Eintrages die Kreditlinie gestrichen
bekommen hatte und über 4000 Euro innerhalb von 14 Tagen ausgleichen sollte.

Person A könnte ans Verwaltungsgericht schreiben. Den Brief könnte Person A hier auch veröffentlichen.
Gibt es Urteile bzw. wie kann Person A kontrollieren ob das automatisierte Vollstreckungsersuchen Mangelhaft ist ?

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