Archiv > Pressemeldungen Juni 2023
Rundfunkrat wählt Ulrike Demmer zur neuen rbb-Intendantin
Bürger:
Nebengedanke einer fiktiven Person B:
Wenn man vielleicht nicht von "Staats-Funk" sprechen/ schreiben möchte, aber darf man jetzt sagen
Staats-Pressesprecher-Rundfunk?
??? ::)
art18GG:
@Bürger
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb sich jemand daran stören könnte, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Staatsfunk zu bezeichnen. Im dualen System der Schulen unterscheidet man schließlich auch zwischen staatlichen und privaten Schulen, womit man die Privatschulen von den Staatsschulen unterscheidet. Nun mag die Bezeichnung „Staatsschule“ als verkürzende Bezeichnung für eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“ merkwürdig klingen; jedoch ist diese Unterscheidung international durchaus üblich. Denn auch bei den Universitäten wird zwischen Staatlichen und Privaten unterschieden. Der Unterschied ist natürlich, dass man für private Universitäten Studiengebühren zahlen muss, während man für den privaten Rundfunk in Deutschland keine Abgaben zahlen muss, wenn dieser durch Werbeeinnahmen finanziert wird. Es ist vielmehr irritierend, dass der Staatsfunk durch Beiträge finanziert wird, während die Staatsschulen aus Steuermitteln finanziert werden, obwohl der Artikel 5 Abs. 3 GG eigentlich eine Freiheit der Lehre vorsieht. Die Finanzierung aus Steuermitteln wird dort jedenfalls nicht als Einmischung in die Freiheit der Lehre gesehen, so wie man das bei der Finanzierung des Rundfunks versucht darzustellen. Zur Diskussion dieser Thematik verweise ich mal auf das folgende Thema:
Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28411.0
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Intendantenwahl ungültig? RBB: Gutachten hält Abstimmung für „rechtswidrig“ (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37495.0
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