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Autor Thema: Bundesreg. soll ihre Facebook-Seiten schließen (sollte auch für ÖRR gelten?)  (Gelesen 1219 mal)

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...was hier seitens des Bundesdatenschutzbeauftragten ggü. der "Bundesregierung und obersten Bundesbehörden" gefordert wird, sollte auch auf Landesdatenschutz-Ebene ggü. den "Landesregierungen und Landesbehörden" gelten - einschl. den "öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten" und deren (vermeintlichen?) "Verwaltungs- und Vollstreckungsbehörden" ;) >:D


FAZ, 29.06.2021
Datenschutzbeauftragter mahnt
Bundesregierung soll ihre Facebook-Seiten schließen
Facebook-Fanseiten seien mit dem Datenschutz in der EU nicht kompatibel, schreibt der Bundesdatenschutzbeauftragte. Bundesregierung und ranghohe Behörden sollten daher zügig darauf verzichten.
Zitat von: FAZ, 29.06.2021, Bundesregierung soll ihre Facebook-Seiten schließen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat die Bundesregierung und obersten Bundesbehörden aufgefordert, ihre Facebook-Seiten bis Ende des Jahres abzuschalten. Ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage sei nicht möglich, schrieb Kelber in einem Brief an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden.
[...]
Mit einem Abschalten der Facebook-Seiten könnte die Bundesregierung eine erhebliche Reichweite verlieren. Die zentrale Seite der Bundesregierung hat auf Facebook mehr als eine Million Abonnenten. Ohne eigene Fan-Pages könnten Ministerien und Behörden auch kaum auf kritische Bemerkungen reagieren, die anderswo auf Facebook verbreitet werden.
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/datenschutz-bundesregierung-soll-facebook-verlassen-17412689.html


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o
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Die Bundesregierung kann dann doch mit technischer Hilfe der LRA selbst ein Asoziales Netzwerk gründen: BürgerVZ, dann natürlich gehostet im Tiefkeller eines gewissen Hauptstadtstudios.

(Womit die Bundesrundfunkdiktatur (=BRD) dann perfekt wäre. Ich habe gewarnt.)

Im Ernst: Ich wundere mich schon seit Jahren, weshalb öffentliche Einrichtungen sich überhaupt in privaten Webportalen registrieren. Arbeitszeit und Materialaufwand werden schließlich aus öffentlichen Geldern finanziert, und der Datenschutz wird halt ignoriert.


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WELT, 23.02.2023
Politik (Inland)
Datenschützer untersagt Facebook-Fanpage der Bundesregierung
Das Bundespresseamt hat die Facebook-Fanpage der Bundesregierung bisher nicht abgeschaltet, trotz langer Aufforderung des Bundesdatenschutzbeauftragten. Nun spitzt sich der Streit zu.
https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/Politik__Inland_/article243914163/Datenschuetzer-untersagt-Facebook-Fanpage-der-Bundesregierung.html
Zitat von: WELT, 23.02.2023, Politik (Inland) - Datenschützer untersagt Facebook-Fanpage der Bundesregierung
[...]

Das BPA kann gegen die Anordnung allerdings klagen. Anders als bei Unternehmen sind die Datenschützer nach einer Anfechtungsklage einer Behörde nicht in der Lage, einen sofortigen Vollzug des Verbots anzuordnen. Daher könnte sich der Streit weiter in die Länge ziehen.

[...] Der Bundesdatenschutzbeauftragte vertritt die Auffassung, dass der Betrieb einer Facebook-Fanpage für eine Behörde datenschutzkonform nicht möglich sei. Kelber verwies am Mittwoch in diesem Zusammenhang auf Untersuchungen seiner Behörde und ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz, in der auch die Länderdatenschutzbeauftragte vertreten sind.

[...] «In dem Verfahren (...) geht es um die Klärung grundsätzlicher, komplexer Sach- und Rechtsfragen zum europäischen Datenschutzrecht, die im Ergebnis jeden Betreiber einer Facebook-Seite in der EU betreffen können: nicht nur staatliche Stellen, sondern auch private Unternehmen.» [...]


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P
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Facebook wird damit Datenschutzkonform in Europa beerdigt. Tote Pferde werden in der Zukunft geritten. Es braucht also ein totes lokales Pferd als Ersatz nach der globalen Beerdigung.
Wer stellt das tote Pferd in Europa auf die Beine? Die Lösung ist bereits einleuchtend und zeichnet sich ab. Es wird aus der Finanzierung eines Rundfunks bestritten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Februar 2023, 18:51 von PersonX«

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...und nun auch der Freistaat Sachsen ;)
Man darf gespannt bleiben, welche Kammer des VG Dresden diese Klage behandeln wird... ???


FAZ, 07.08.2023
Kritik von Datenschützern
Sachsens Landesregierung will auf Facebook bleiben
Facebook-Seiten der Regierung verstoßen gegen geltendes Recht, sagen Datenschützer. Wie der Bund, hat nun auch Sachsen dagegen Klage eingereicht. Die Landesregierung will weiterhin ihre Politik auf der Plattform erläutern.
Von Stefan Locke, Dresden
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sachsens-landesregierung-will-trotz-kritik-auf-facebook-bleiben-19086618.html
Zitat von: FAZ, 07.08.2023, Kritik von Datenschützern - Sachsens Landesregierung will auf Facebook bleiben
Auf Facebook hat der Freistaat Sachsen knapp 40.000 Follower1. [...] Nach langem Streit untersagte Sachsens Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert der Staatsregierung, die „Facebook-Fanpage“ weiterzubetreiben. Die Staatskanzlei habe wesentliche Kritikpunkte nicht entkräften können, [...].

[...]

Er kritisierte, dass die Datenschutzbeauftragte nicht die essenzielle Rolle1 berücksichtige, die sozialen Medien bei der Erfüllung des verfassungsrechtlichen Informationsauftrags der Regierung zukomme. [...]

Sachsen sehe das als Musterverfahren an, [...]. [...] Hundert dagegen forderte alle Ministerien und öffentlichen Institutionen2 Sachsens auf, sich nicht hinter dem aktuellen Verfahren zu verstecken, „sondern aktiv und umgehend die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Fanpages zu beenden“.

Dazu noch die offizielle Pressemitteilung - samt Anlagen (siehe auch Anhang):

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte - Pressemitteilung, 07.07.2023
Staatskanzlei muss Facebook-Fanpage abschalten
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB) Dr. Juliane Hundert untersagt der Staatskanzlei, die Facebook-Fanpage »facebook.com/Freistaat.Sachsen« zu betreiben.
https://www.datenschutz.sachsen.de/staatskanzlei-muss-facebook-fanpage-abschalten-6249.html
alternativ auf Sachsen - Medienservice:
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067876

Zitat
Ein entsprechender Bescheid wurde am Mittwoch versandt. Für die Umsetzung der Anordnung hat die Staatskanzlei vier Wochen Zeit.

»Wesentliche Kritikpunkte, die sich hauptsächlich aus der bisherigen Rechtsprechung und einem Gutachten der Datenschutzkonferenz ergeben, konnten in der Stellungnahme der Sächsischen Staatskanzlei nicht entkräftet werden. Nach wie vor besteht bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die Nutzung einer Facebook-Fanpage eine gemeinsame Verantwortlichkeit mit dem Meta-Konzern. Danach ist die Staatskanzlei verpflichtet, die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts nachzuweisen. Das kann sie aktuell nicht. Es ist jedoch essenziell, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden. Auch aufgrund ihrer Vorbildwirkung sollten sich öffentliche Stellen an Recht und Gesetz halten.

Um die mit dem Facebook-Auftritt einhergehenden Rechtsverletzungen gegenüber den betroffenen Personen zu unterbinden, muss die Seite abgeschaltet werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Staatskanzlei eine Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit hat. Denn die Öffentlichkeitsarbeit darf nur auf rechtmäßige Weise betrieben werden. Die Nutzung von Facebook hingegen ist derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich. Datenschutzrechtliche Standards sind von öffentlichen Stellen jedoch auch bei der Verwendung von Werbenetzwerken wie Facebook einzuhalten«, sagt Dr. Juliane Hundert.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte befugt, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verbieten. Außerdem kann sie – wie auch im betreffenden Fall – Verwarnungen aussprechen. Die SDTB kritisiert auch, dass die Staatskanzlei mit ihrer Facebook-Seite gegen das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) verstößt. Ohne ausreichende Rechtsgrundlage werden Cookies auf den Geräten der Nutzenden gesetzt bzw. personenbezogene Daten erhoben, an Facebook übermittelt und zu hochangereicherten personenbezogenen Werbeprofilen verarbeitet.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben werden.

Abschließend macht Dr. Juliane Hundert deutlich: »Das Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei ist exemplarisch. Auch andere öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen nutzen Facebook und sind zu rechtmäßigem Handeln verpflichtet. Sie sollten sich nicht hinter dem Verfahren gegen die Sächsische Staatskanzlei verstecken, sondern aktiv und umgehend die datenschutzwidrige Nutzung ihrer Facebook-Fanpages beenden


Staatskanzlei muss Facebook-Fanpage abschalten 07.07.2023 – Pressemitteilung (Medienservice)
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1067876

Bescheid zur Untersagung der Nutzung von Facebook durch die Sächsische Staatskanzlei (*.pdf, 0,26 MB) [Anm. "Bürger": 19 Seiten!]
https://www.datenschutz.sachsen.de/download/20230707_Bescheid_Untersagung_Facebook_SK.pdf

Anlage 1 des Bescheids zur Facebook-Untersagung (*.pdf, 0,56 MB)
https://www.datenschutz.sachsen.de/download/20230707_Anlage_1_zum_Bescheid_Untersagung_Facebook_SK.pdf


1Hinweis/ Nebenbemerkung (hier bitte nicht zu vertiefen):
Der Freistaat Sachsen hat insgesamt ~4 Mio Einwohner, davon nicht mal 1 Mio unter 18-Jährige, d.h. ~3,9 Mio Volljährige.
Wenn davon gerade mal 1% "Follower" sind und der Anteil der zufällig über facebook-Inhalte des Freistaats "Stolpernden" höchstwahrscheinlich auch nicht viel größer ist, dann darf man wohl getrost Sinn und Zweck und vor allem auch die angeblich "essenzielle Rolle der sozialen Medien für die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Informationsauftrags der Regierung" in Frage stellen... ::) ::) ::)
Sachsen (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Sachsen
Anzahl der Einwohner in Sachsen nach Altersgruppen am 31. Dezember 2022
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1096075/umfrage/bevoelkerung-in-sachsen-nach-altersgruppen/
2aber wahrscheinlich nicht den MDR? ???


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In Berlin jedenfalls hat sich der Senat in die H*se gemacht, als es während der Pandemie um Online-Lehre der Hochschulen ging und es zunächst nur so Datenkraken wie T**ms oder Z**m gab. Wurde dann mit Speziallizenzen hart geregelt (Kompliment an die Datenschützer der Hochschulen!) 

Wie es in Sachsen an den Unis war, weiß ich nicht. Es würde mich aber überhaupt nicht wundern, wenn M-soft die gesamte Online-Lehre Sachsens abgesaugt hätte. Bürgerrechte und Studenten - erst recht, wenn beides zusammen - zählen in Sachsen nicht so richtig.

Interessant die Hierarchie:

Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten ist eine Landesbehörde neben der Landesregierung. Der Landesdatenschutzbeauftragte wird vom Landtag direkt gewählt und ist völlig unabhängig, insbesondere frei von Weisungen. Die Legitimation fließt aus der bekanntlich sehr ungeliebten DSGVO.

Wenn die zuständige Kammer am VG bei Sinnen ist, kann sie die Klage der sächsischen Staatsregierung nur abweisen. Die Klage ist völlig abwegig.

Wenn nun die Datenschutzbeauftragte gegen die Regierung gewonnen hat, könnte sie doch noch einmal ein Auge auf die einschlägig bekannte Landesrundfunkanstalt werfen und die allerdings sehr einschlägig bekannte Intendantin anzählen wegen der von dieser Dame mitverantworteten Direktanmeldung*** und der gleichwohl mitverantworteten Datensammelwut für einen Rechner, der nicht einmal in Sachsen steht.

 >:(

***Edit "Bürger": Zur möglichen Einschreite-Pflicht der Landesdatenschutzbehörden bzgl. der Direkt-Anmeldung siehe/ diskutiere bitte in nunmehrigem eigenständigen Thread unter
Muss Datenschutz-Aufsichtsbehörde Praxis d. Direktanmeldung unterbinden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37400.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2023, 02:00 von Bürger«

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Die Legitimation fließt aus der bekanntlich sehr ungeliebten DSGVO.
In Bestätigung durch den EuGH - siehe u.a. unter
EuGH C-645/19 - DSGVO - Datenschutzbehörde hat eigenständige Klagebefugnis
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37231.0
EuGH C-768/21 - Zur Pflicht der Datenschutzbehörde einzuschreiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35992.0


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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