"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Bayern
alle Schreiben zurückgesendet > Pfändung durch BR > Wie weiter?
Rundfunk_Boykott:
Hallo liebe GEZ-Boykott Gemeinde,
Person A hätte seit Mitte 2015 "Rundfunkbeitrag" zahlen sollen, hat aber nie einen Cent gezahlt.
Person A hätte sämtliche Briefe von Beitragsservice, Gerichtsvollziehern etc. ungeöffnet zurückgesendet mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt". Bisher hätte das super funktioniert. Lange Zeit hat Person A auch keine Briefe mehr erhalten.
Nun musste Person A feststellen, dass rund 1.700€ von ihrem Bankkonto gepfändet worden sind (siehe auch Screenshot) mit dem Vermerk:
--- Zitat ---Buchungstext: Pfändung Bayerischer Rundfunk [...]
zugestellt am 31.01.2023
Buchungstag: offen
--- Ende Zitat ---
1) Was kann Person A dagegen tun?
2) Besteht die Chance, dass Person A das Geld zurück erlangt?
3) Wie kann Person A sich in Zukunft gegen Pfändungen schützen?
Edit "Bürger": Diese Zusatz-Frage hier im Thread bitte nicht vertiefen, da dies über den eigentlichen akuten Zweck hinausgeht bzw. einige Hinweise gg. die aktuelle Vollstreckung/Pfändung in Teilen auch auf zukünftigen Vollstreckungs-/Pfändungsschutz übertragbar sein dürften. Danke.
Edit "Bürger":
Nicht ohne Grund werden im Forum das Ignorieren bzw. auch derartige Rücksendungen nicht empfohlen, da dies am Ende nicht vor den Ermittlungen der Bankdaten via Drittauskünfte und damit auch nicht vor der Vollstreckung/ Pfändung schützt - siehe dazu u.a. unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Der ursprüngliche nicht aussagekräftige Betreff "Pfändung bei der Bank durch Bayerischen Rundfunk" musste präzisiert werden. Umfangreiche Anpassung des Beitrags ausnahmsweise vorgenommen. Bitte unbedingt die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten, d.h. insbesondere Verwendung von Platzhaltern wie "Person A" statt "ich". Danke für zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Bürger:
Wenigstens im Zuge der Post von Gerichtsvollziehern hätte Person A mglw. dennoch Chancen gehabt, die Vollstreckung/ Pfändung im Vorhinein abzuwenden.
Nun ist das Kind schon so ziemlich in den Brunnen gefallen - und mglw. nur noch sehr schwer herauszuholen... ::)
...was aber nicht bedeuten soll, dass nun "überhaupt nichts mehr" ginge.
Die wesentlichen Grundsatz-Fragen dazu lauten:
1) Pfändungsschutz-Voraussetzungen erfüllt?
2) Vollstreckungs-/ Pfändungs-Voraussetzungen erfüllt?
Erfüllt Person A die persönlichen/ wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen wirksamen Pfändungsschutz - siehe dazu u.a. unter
Gesetzentwurf - Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG) 06/2020
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33908.0
> Falls ja, könnte/ sollte Person A davon wohl zu allererst - und unverzüglich - Gebrauch machen, um sich weitere Schritte zu ersparen, d.h. z.B. unverzüglich das Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) umwandeln. Allerdings sind daran Bedingungen geknüpft und ggf. weitere Konsequenzen damit verbunden, die Person A allesamt eigenverantwortlich unverzüglich prüfen/ erfüllen/ für sich abwägen muss. Dies ist zu umfangreich, um ebenfalls Gegenstand des Forums zu sein - siehe ansatzweise u.a. unter
Pfändungsfreigrenze (Grundfreibetrag, P-Konto) als Beitragsbefreiung (Härtefall)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28760.0
> Falls nein, verbliebe immer noch die zweite Grundsatz-Frage, ob sämtliche Vollstreckungs- und Pfändungsvoraussetzungen nach Landes-Verwaltungsvollstreckungsrecht (hier Bayern) vorliegen - siehe dazu beginnend unter
Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14129.0
Im Falle des Fehlens wesentlicher Vollstreckungs- und/ oder Pfändungsvoraussetzungen stellt sich dann die Frage, gegenüber wem und in welcher Form Person A im jetzigen Stadium einer bereits eingeleiteten bzw. mglw. schon durchgeführten Pfändung entsprechende Einwände wirksam/ effektiv geltend machen könnte bzw. müsste, um diese ggf. noch zu verhindern oder bereits rechtswidrig gepfändete Beträge zurückerstattet zu bekommen.
Eine der wichtigsten Fragen dazu könnte sein, von welcher Stelle die Pfändungs- und Einziehungsverfügung ausgestellt ist.
Um das herauszubekommen, müsste sich Person A vmtl. zunächst mit der Bank in Verbindung setzen, Herausgabe der Pfändungs- und Einziehungsverfügung verlangen und unter Hinweis auf die höchstwahrscheinliche Unzulässigkeit/ Rechtswidrigkeit der Pfändung deren Einstellung/ Aufhebung/ Unterlassung oder zumindest deren vorläufige Aussetzung bis zur weiteren Klärung einfordern, denn...
Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14129.msg221286.html#msg221286
--- Zitat von: Bürger am 11. Februar 2023, 19:38 ---[...]
Jedenfalls nach dieser, die Durchführung des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) regelnden, (Rechts-)Verordnung DVVwZVG ist dem "Bayerischen Rundfunk" (BR) als "sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts" keine Befugnis zur
- Anbringung der Vollstreckungsklausel (Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 VwZVG i.V.m. Art. 27 Abs. 2 Satz 1 VwZVG) oder zur
- Pfändung und Einziehung von Geldforderungen (Art. 27 Abs. 2 Satz 1 VwZVG)
erteilt worden, womit nach diesseitiger Auffassung wesentliche Vollstreckungs- und Pfändungsvoraussetzungen nach VwZVG nicht erfüllt sind:
[...]
--- Ende Zitat ---
Zudem besteht die Frage, ob vom "Bayerischen Rundfunk" überhaupt irgendwelche "Verwaltungsakte" erlassen werden könnten oder dürften und ob diese dann nach VwZVG - Erster Hauptteil - Zustellungsverfahren auch zugestellt wurden - bzw. ob etwaige Zustellungsmängel in irgendeiner Form "geheilt" worden sein könnten oder nicht.
Dies kann jedoch mglw. dahinstehen, da vmtl. schon gar keine "Forderungen" seitens "Bayerischer Rundfunk" bestehen dürften, da dieser nach aller bisherigen Kenntnis bereits keine zu einer (Geld-)Leistung auffordernden Leistungsbescheide erstellt - siehe u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
All dies in Hinblick u.a. auf
Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14129.0
--- Zitat von: karlsruhe am 08. Mai 2015, 12:59 ---Art. 23 VwZVG - Besondere Voraussetzungen der Vollstreckung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwZVG-23
--- Zitat von: Art. 23 VwZVG - Besondere Voraussetzungen der Vollstreckung ---(1) Ein Verwaltungsakt, mit dem eine öffentlich-rechtliche Geldleistung gefordert wird (Leistungsbescheid), kann vollstreckt werden, wenn
1. er dem Leistungspflichtigen zugestellt ist,
[...]
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Achtung:
Nach Auffassung einer Person B pressiert hier die Zeit enorm!!!
Die Chancen, das Geld nach durchgeführter Pfändung von "Bayerischer Rundfunk" - jedenfalls mit normal-menschlichem Einsatz - zurückzuerhalten, dürften als äußerst gering erachtet werden.
Es dürfte nach Ansicht einer Person B am aussichtsreichsten sein, das Geld "behalten" zu dürfen, wenn die Bank noch rechtzeitig daran gehindert werden kann, der Pfändungs- und Einziehungsverfügung Folge zu leisten.
Eine derartige Aufforderung (zur Unterlassung?) müsste daher unverzüglich erfolgen, d.h. am nächsten Bank-Arbeitstag früh zu Dienstbeginn auf dem Tisch der dafür Verantwortlichen liegen.
Das setzt voraus, dass Person A hier unverzüglich sämtliche dienlichen Hebel in Bewegung setzt und unnachgiebig die Bank in ihre Verpflichtung nimmt!
Dazu muss Person A zunächst verbindlich wissen bzw. in Erfahrung bringen, welche Stelle/ Person bei der Bank dafür zuständig ist - und sich dann mit den konkreten Einwänden und Aufforderungen genau an diese zuständige Stelle/ Person wenden und den weiteren Fortgang ggf. vorab telefonisch besprechen.
Sofern Person A Einwände direkt bei "Bayerischer Rundfunk" vorbringen würde (mglw. sinnvoll/ erforderlich?), würde sie zugleich ihre aktuelle Adresse bestätigen. Das würde mglw. ihrem Datenschutz-Verständnis zuwider stehen bzw. die Rücksendungen schließlich auch irgendwie konterkarieren. Zwickmühle... :angel:
Da die "Zustellung"(?) der Pfändungs- und Einziehungsverfügung(?) augenscheinlich bereits am 31.01.2023 bei der Bank erfolgte, sind nun schon 11 Tage vergangen. Das ist eine verdammt lange Zeit im Falle von Pfändungen, wo mglw. nur max. 2 Wochen Reaktionszeit verbleiben, wenn überhaupt.
Person A muss sich hier also schleunigst in Bewegung setzen, wenn sie noch irgendwas bewegen möchte!
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
Edit "Bürger": Danke @MarkusKA für den Link im Folgekommentar.
Gesammelte Links zu einigen erfolgreichen Vollstreckungsanfechtungen
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (09/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30858.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0
Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.
Markus KA:
In dem vorliegenden fiktiven Verwaltungsakt der LRA - Pfändung - (dem widersprochen werden kann) könnte der Leser den Eindruck haben, dass der Bank am 31.01.2023 eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über einen Betrag von ca. 1700,- Euro von der LRA zugestellt wurde.
Dieser Betrag wurde wohl bereits als Soll vermerkt aber noch nicht abgebucht (Buchungstag offen).
Es ist davon auszugehen, dass eine Bank mit der Überweisung einer Pfändung 4 Wochen warten muss.
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30858.0
Den Leser könnte es interessieren, ob im vorliegenden fiktiven Fall das Konto seit dem 31.01.2023 gesperrt worden oder der geforderte Betrag ledglich vom Guthaben abgezogen (separiert) sein könnte und das Konto weiterhin zur täglichen Verfügung steht.
Rundfunk_Boykott:
Person A hat mit Hilfe der in den Antworten genannten Verweise auf entsprechende Gesetzestexte ein Schreiben an die Bank verfasst - Vielen Dank für die Hilfe. Die gepfändete Summe ist vom Konto noch nicht abgebucht worden. Die rund 1.700€ werden weiterhin im Online Banking angezeigt, aber Person A kann nicht mehr über das Guthaben verfügen. Person A wäre der Vorfall gar nicht aufgefallen, da sich Person A selten in das Konto einloggt. Auslöser der Kontrolle war der Hinweis, dass Daueraufträge für Miete etc. im Februar nicht ausgelöst worden sind. Aus diesem Grund ist der Vorfall bei Person A mit deutlicher Zeitverzögerung zum Ereignis der Pfändung aufgefallen.
Bürger:
> Wurde das fiktive Schreiben bereits an die zuständige(?) Stelle versendet?
> Auf welchem Wege (Fax, Email, Brief/ Einschreiben)?
Hinweis: Es eilt, insofern wäre postalischer Versand per einfachem Brief ungeeignet und selbst ein Einschreiben sollte vorsorglich zusätzlich vorab per FAX und/oder Mail an die zuständige Stelle gesendet und dort am Montag Vormittag gleich hinterhertelefoniert werden, um den weiteren Ablauf abzuklären.
Bitte den möglichen Wortlaut des fiktiven Schreibens noch als kopierfähiges Zitat wiedergeben. Danke.
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