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Vollstreckungsankündigung Stadt P. nach Umzug NRW > SH (NDR für WDR)

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Bürger:
Siehe obige Ergänzungen in violett
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206

Nachweislich und rechtsverbindlich wäre auch ein FAX vorab - jedenfalls schneller und gewisser als jedes Einschreiben, bei welchem man bis zum Eingang des Rückscheins nicht weiß, ob das nun schon eingegangen ist oder nicht :angel: Hinweis: Der "Termin" ist schon diesen Sonntag(!) 12.02.2023.

Alternativ: Persönliche Abgabe (unter Hinweis auf Dringlichkeit/ sofortige Vorlage/ Bearbeitung) direkt vor Ort mit Eingangsstempel auf Duplikat für die eigenen Unterlagen.

> Hier bitte dann kurze Erledigungs-Info mit der anonymisierten fiktiven Finalfassung als kopierbares Text-Zitat.

Kressman:
Am 07.02. Mittag ging das an obigem Beispiel
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36948.msg221206.html#msg221206
orientierte Schreiben fiktiv per Mail an die Sachbearbeiterin.

Da bisher noch keine Antwort kam, wird am 09.02. fiktiv bei der Stadt persönlich das Schreiben abgegeben, um den Eingangsstempel zu erhalten.


--- Zitat von: fiktives Schreiben an eine fiktive Stadt bzgl. Einwände gg. die Vollstreckung ---EILT! Bitte sofort bearbeiten! Termin So 12.02.2023!
Kassenzeichen XY
Ihr Schreiben vom 02.02.2023 - Vollstreckungsankündigung

hier:
- Einstellung/Unterlassung der Vollstreckung wg. fehlender Voraussetzungen nach LVwG
- stillschweigende Aufhebung/Erledigung des Termins 12.02.2023
- Löschung der zu meiner Person gespeicherten/verarbeiteten Daten (DSGVO)

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin als Vollstreckungsbehörde,
sehr geehrte Frau H als beauftragte Bearbeiterin,

Ihr o.g. Schreiben nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis.

Es liegen zu meiner Person keine der in o.g. Schreiben bezeichneten Forderungen eines Gläubigers "Norddeutscher Rundfunk,, 50656 Köln" vor.
Weder existiert ein diesbezüglicher Leistungsbescheid nach LVwG noch eine diesbezügliche Mahnung gem. LVwG.
Die Vollstreckung ist unzulässig, einzustellen und zu unterlassen.

Zwecks weiterer Prüfung u.a. auch von Regressansprüchen ggü. dem Verursacher des anlasslosen "Vollstreckungsersuchens/Amtshilfeersuchens" bitte ich Sie abschließend um umgehende Zusendung einer lesbaren vollständigen Ausfertigung des lt. o.g. Schreibens Ihnen vorliegenden "Vollstreckungsersuchens/Amtshilfeersuchens" des "Gläubigers" sowie des Vollstreckungsauftrags der Vollstreckungsbehörde - beides jeweils in amtlich beglaubigter Form.

Angesichts der Sachlage betrachte ich den bereits für diesen Sonntag(?), den 12.02.2023, anberaumten Termin als stillschweigend aufgehoben/erledigt.

Ich beantrage hiermit Löschung der anlasslos und damit widerrechtlich an Sie übermittelten und bei Ihnen gespeicherten und verarbeiteten Daten zu meiner Person (DSGVO) und diesbezügliche abschließende schriftliche Bestätigung.

Im Falle der Nicht-Zuständigkeit für die jeweiligen Einwände und Anträge beantrage ich hiermit Verweisung an die jeweils zuständige Stelle.

Gegen jedwede Kostentragung verwahre ich mich.

Für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

--- Ende Zitat ---

Kressman:
Eingangsstempel erhalten.

Ist es ratsam, die von Markus KA genannten Anträge hinterher zu schieben oder erstmal deren fiktive Antwort abzuwarten?

Bürger:
Eine fiktive Person B würde erst mal abwarten, da der für Sonntag anberaumte Termin ja augenscheinlich noch kein (potenziell kritischer) Termin zur Vermögensauskunft ist. Etwaige weitere oder präzisierte Anträge könnten bzw. würden ggf. erst dann gestellt werden, wenn die Vollstreckung unbeeindruckt fortgesetzt werden sollte - z.B. mit Anberaumung eines Termins zur Vermögensauskunft o.ä.

Der allerwesentlichste Antrag auf Einstellung/Unterlassung der Vollstreckung wg. fehlender Voraussetzungen nach LVwG ist mit dem Schreiben ja gestellt.
Wenn die Vollstreckungsstelle das nicht interessiert, dann würden sie vmtl. auch jegliche andere Anträge nicht interessieren.

Das wundersame Wörtchen "stillschweigend" soll bewirken, dass - sofern seitens der Vollstreckungsstelle keine anderslautende Mitteilung erfolgt - (stillschweigend) davon ausgegangen werden kann, dass der für Sonntag anberaumte Termin aufgehoben/ erledigt ist.

Es wäre nicht auszuschließen, dass aufgrund der vorgebrachten Einwände der Vorgang zunächst an den NDR zurückgegeben wird oder mglw. bereits wurde - zwecks dortiger Prüfung und Mitteilung an die Stadtkasse, ob/wie ggf. weiter verfahren werden soll.

Falls in 1-2 Wochen noch keine neueren Erkenntnisse vorliegen sollten, könnte ggf. eine Sachstandsanfrage bei der Vollstreckungsstelle in Betracht gezogen werden. Man will ja vielleicht nicht dauerhaft in der Luft schweben... ::) sondern etwas Klarheit haben.

Person B würde aber erst mal schauen, ob/was bis dahin passiert ;)

Bürger:
Vorsorglicher Hinweis:
Fall eine betroffene Person ggf. eine mehrwöchige Abwesenheit planen sollte, stellt sich die Frage, ob sie nicht rechtzeitig vor einer solchen mehrwöchigen Abwesenheit bei der fiktiven Stadtkasse den aktuellen Sachstand und weiteren Verlauf abklären und ggf. vorsorglich (aber auch nachweislich) ihre "Verhinderung vom ... bis ... aus persönlichen Gründen ankündigen" sollte...
...damit z.B. im Nachgang z.B. bei einer Abwehr etwaiger dennoch eingeleiteter Maßnahmen belegt werden kann, dass die Stadtkasse von der Verhinderung vorab rechtzeitig in Kenntnis gesetzt war und eine Fortsetzung der Maßnahmen unter Ausnutzung der Verhinderung der betroffenen Person erfolgte.

Das Leeren eines Briefkastens in dieser Zeit durch eine nicht weitergehend bevollmächtigte Person würde etwaige - mglw. konsequenzenreiche - Termine nicht aufschieben.

Eine Nachfrage könnte ja schließlich auch ergeben, dass der Vorgang bereits eingestellt/ zurückgegeben sei... ;)

Sofern nur noch wenige Tage bis zu einer etwaigen Abwesenheit verbleiben sollten, sollte vmtl. besser unverzüglich und persönlich vorgesprochen + die gegenseitigen Informationen zur Niederschrift festgehalten werden (also auch die möglichen Abwesenheits-Daten), da Schriftverkehr/ Mail zu lange dauert bzw. ohne rechtzeitige Rückmeldung ungewünschte Unsicherheit besteht.

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