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Autor Thema: Aktionen (Petitionen, Unterschriftenaktionen, Demos usw.)  (Gelesen 207067 mal)

z

zuwider

 ;)
als kleine Nebenbei-aktion habe ich heute mein WLAN-Netz umbenannt: "GEZ-boykott.de".

Bei Ausweitung auf's gesamte Zwangsabgabengebiet, werden zumindest die jüngeren Smartfonnutzer evtl. auf diese Seite neugierig gemacht.


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Meine Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages läuft unter der Nummer Pet 3-18-04-99999-044018

Es geht um die Verfassungsbrüche bezüglich Vereinigungsfreiheit und Selbstbestimmung durch landesgesetzliche Festlegung einer Gesamtschuldnerschaft "Zusammenwohnende".
Zitat
An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Petition 72637 - 15. July 2017

Wortlaut der Petition

Eine verfassungsrechtliche Überprüfung des aktuellen Rundfunkbeitragstaatsvertrags (RBStV) - Grundlage aller diesbezüglichen Landesgesetze Deutschlands - auf Verfassungswidrigkeit im Bereich Vereinigungsfreiheit und Selbstbestimmung

Begründung:

Abgabenrechtlich treten in der Bundesgesetzgebung Rechtsformen auf, die zur Zusammenveranlagung berechtigen. Nach der grundgesetzlichen Bestimmung der Vereinigungsfreiheit muss ein Zusammenschluss von Personen, der gesetzliche Auswirkungen auf den Einzelnen hat, freiwillig erfolgt sein oder bundesgesetzlich bestimmt sein.

Nach der AO, nach der sich auch der Rundfunkbeitrag richten soll, wäre in näherem Zusammenhang die Ehe beispielhaft zu nennen. Jedoch selbst hier wurde verfassungsrechtlich festgestellt, dass eine Getrenntveranlagung möglich sein muss.

Nun existiert eine Rechtsform "Wohngemeinschaft" im Bundesrecht nicht. Eine Getrenntveranlagung beim Rundfunkbeitrag ist aber auch nicht möglich, da die Einzelschuldner einer Wohngemeinschaft nicht festgestellt werden können und sollen. Begründet wird dies mit der Erfordernis der Datensparsamkeit, dem weniger harten Eingriff in die Finanzierungsstruktur des Haushalts und nicht zuletzt mit der Verwaltungsvereinfachung.

Dies führt aber in der Praxis zu einer unzulässigen, weil grundgesetzwidrigen Verschmelzung von Einzelpersonen zu einer Zwangsabgabengemeinschaft.

Betroffen ist daher neben der Vereinigungsfreiheit (negativer Art) auch das Selbstbestimmungsrecht der Bürger Deutschlands in anderen Punkten.

Die aus dem RBStV transformatorisch entstandenen, im Moment aktiven Landesgesetze sind daher nicht mit Bundesrecht und Grundgesetz vereinbar

+
Siehe Anhang


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2017, 00:11 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Durch deine Bemühungen hast du einen schlimmen Rechtsfehler aufgedeckt. Bleibt nur zu hoffen, dass der Petitionsausschuss des Bundestages auch sieht, dass die Verfassungsbrüche bezüglich Vereinigungsfreiheit und Selbstbestimmung gegen Bundesrecht verstossen und nicht gegen Landesrecht. Denn um Ausreden sind die nie verlegen: "nicht zuständig, Rundfunk ist Landesrecht". Um Landesrecht und Rundfunkrecht geht es ja hier nicht, sondern um Bundesrecht, welches missachtet wird. Man darf gespannt sein.


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Meine Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages läuft unter der Nummer Pet 3-18-04-99999-044018

Hallo Seppl, kann man mitzeichnen? Die ist nicht in den ePetitionen, oder? Hab nichts unter der Nummer gefunden...

https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html

Grüsse Tarudi


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27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
BITTE MITZEICHNEN:
https://weact.campact.de/petitions/freie-und-selbstbestimmte-wahl-von-informationsquellen-kein-zahlungszwang

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Ich glaube, die wird noch geprüft, ob sie veröffentlicht wird. Mitzeichen kann man, soweit ich weiss, wenn man angemeldet ist. Ich habe auf jeden Fall eine Mitzeichner- Kennnummer erhalten.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Bin schon paar Jahre dort angemeldet, ich vergess es immer ein bisschen... und es gibt im Moment keine einzige Petition zum Thema... drum wär's ja klasse  :)


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Meine Petition

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3675.msg151276.html#msg151276

ist an den Eingabedienst der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg weitergeleitet worden. (Begründung s. Anhang)

wird also nicht auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erscheinen.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

s
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das verstehe wer will. Wie soll den ein Landtag / Bürgerschaft über eine Bundespetition entscheiden? Da gehts doch schon wieder los....

ich glaube du kannst dich davon verabschieden.  :(


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

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Die Hamburgische  Bürgerschaft hatte diese Petition von mir in ähnlicher "landesrechtlicher" Ausführung schon vor längerem bekommen und ist in Bearbeitung  :) Mal sehen, ob sie das merken....


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Heute hat auch die Rundfunkkommission der Länder, Sitz in RLP, diese Petition per Fax erhalten.
Dies erfolgte auf Empfehlung des Petitionsausschusses des Bundestages.


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So, Petition im Landtag Ba-Wü auch eingereicht, Nummer und Bestätigung kommt die nächsten Tage.
Danke Seppl!

Tarudi


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Meine Petition an den Bundestag unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3675.msg151276.html#msg151276
ist nun - vom Petitionsausschuss des Bundestages als zuständigkeitshalber an die Landesregierung weitergeleitete Petition - in der Hamburgischen Bürgerschaft registriert worden.
s. Anhang


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Abgeordnetencheck Unterschriftenaktion

Weiß nicht, ob das schon irgendwo gepostet ist, über die Suchfunktion finde ich nichts, drum hier auf Nummmer sicher... sind schon 144.000 Unterzeichnungen.

https://www.abgeordneten-check.de/kampagnen/gez-stoppt-politische-indoktrination-auf-gebuehrenzahlerkosten/startseite/


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ich möchte an dieser Stelle mal feststellen, dass es zumindest in NRW noch offene Petitionen zum Rundfunkbeitrag gibt - siehe u.a. unter

Allein in NRW gab es mehr als 700 Petitionen zum Rundfunkbeitrag seit 2013
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28382.msg178612.html#msg178612


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2018, 15:17 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

h
  • Beiträge: 4
Hallo,

ich habe auch nach einiger Suche nichts in dem Forum dazu gefunden, deswegen möchte an dieser Stelle auf eine wie ich finde sehr interessante Aktion der
Sozialen Union
https://sozialeunion.de
aufmerksam machen:

Soziale Union - Rundfunkbeitragsvolksabstimmung
Wir fordern eine bundesweite Volksabstimmung über den Rundfunkbeitrag!
https://sozialeunion.de/rundfunkbeitragsvolksabstimmung/

Ziel ist die (aller Voraussicht nach verfassungsgerichtlich) erzwungene Durchführung einer Volksabstimmung zum Rundfunkbeitrag auf Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, mithin die Umsetzung direkter Demokratie durch die Exekutivgewalten wie durch das Grundgesetz auch vorgesehen
Art. 20 Abs. 2 GG
https://dejure.org/gesetze/GG/20.html
Immerhin ein Weg, der so noch nie beschritten wurde und sich schon alleine deswegen lohnt. Je mehr daran teilnehmen, desto höher wird der Druck auf die Exekutivgewalten.

Nachdem alle deutschen Gerichte und Verwaltungsorgane deutlich gemacht haben, daß sie sich ausschliesslich als Erfüllungsgehilfen einer Machtelite sehen und sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch nicht mehr an Gesetzestexte gebunden fühlen und diese stattdessen nach Belieben auslegen dürfen sehe ich das mittlerweile als einzige juristische Möglichkeit an, aktiv und verbindlich gegen den Rundfunkbeitrag als solches vorzugehen. Daneben ist die Aktion meines Erachtens ein Schritt zur Umsetzung echter Demokratie in diesem Lande.

Abgesehen davon lohnt es sich, auch die anderen Texte der SU zum Grundgesetz zu lesen. Je mehr Grundrechteträger sich ihrer Rechte bewusst sind und auf deren Einhaltung bestehen, desto schwieriger wird die Umsetzung von Unrecht. Der illegal beigetriebene Zwangsbeitrag ist letztlich ja "nur" ein Teil des täglich exekutierten Unrechts entgegen dem Wortlaut des
Grundgesetzes
https://dejure.org/gesetze/GG


Zweifel am Willen der Herrschenden zur Befolgung des Grundgesetzes sind sicher angebracht, aber: Solange nicht mehr Grundrechteträger die Einhaltung ihrer Grundrechte nicht nur Erbitten, sondern sich Ihrer bewußt sind und deren Befolgung explizit verlangen, besteht für die Machtelite keinerlei Grund, von ihrer Agenda der Entrechtung abzuweichen.

Fünf Jahre Kampf gegen den Rundfunkbeitrag haben doch wohl eines gezeigt: Weder ist Verlass auf die Unabhängigkeit deutscher Rechtssprechung noch haben irgendwelche Petitionen oder sonstige unverbindliche Bittgesuche irgendeinen Eindruck bei der Machtelite hinterlassen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Beiträge werden steigen, das BVG hat den Rundfunkanstalten und Exekutivorganen letztlich doch einen Persilschein ausgestellt.

Der Weg der SU ist immerhin eine neuer. Bis das BVG dann bestätigt hat, daß das GG nun wirklich keinerlei Bedeutung mehr hat, ist das immerhin einen Versuch wert. Und je mehr teilnehmen, desto lauter der Ruf nach Grundrechten. Letztlich sind es nur die Grundrechte, welche die Exekutivgewalt an totaler Willkür hindern können.


Edit "Bürger":
Die jetzige "Soziale Union" hieß vorher "Grundrechtepartei" und zwischendurch wohl auch mal "Grundrechtestiftung" - allesamt Projekte von Anke und Ingmar Vetter.
Es gab seinerzeit mal - vorsichtig ausgedrückt - ein paar "Unstimmigkeiten" bzgl. der auch damaligen "Spendenaktion" - siehe u.a. unter
Spendenmissbrauch bei Aktion Rundfunkbeitragsklage der Grundrechtepartei? (03/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22441.0.html
Aktion Rundfunkbeitragsklage der Grundrechtepartei zerlegt sich- nicht Spenden (07/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23801.0.html
Grundrechtepartei/Rundfunkbeitragsklage > Konto-Kündigung 01/2018 + Aufgabe (12/2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25700.0.html
Der schon damals ambitionierte Anspruch konnte ebenfalls nicht eingelöst werden.
Unter diesen Umständen wird auch die neue Aktion mit einem gesunden Skepsis zu beobachten sein.
Vorsorglich die Bitte, hier in diesem Sammel-Thead über die Benennung der Aktion hinaus diese nicht weiter zu vertiefen, da dies den Rahmen des Threads sprengt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2018, 22:13 von Bürger«

 
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