"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
ope23:
Diese Maßnahme ist rein politisch aus zwei Gründen:
1. Derzeit weiß jede Stadtkasse, dass der Rundfunkbeitrag durch seine abgabenrechtliche Konstruktion den Rechtsrahmen sprengt.
Es gibt zuviele Mitwisser.
Später sind es nur noch ein paar Hundert Gerichtsvollzieher (GV), denen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung egal sein kann, solange sie halt ihre Gage kriegen. Das wird eine richtige Hinterhofvollstreckung.
2. Wenn nur noch willfährige GV agieren, gibt es keine nervigen Stadtkämmerinnen (Z*ssen) oder bockigen Bürgermeister (B*rken) mehr.
In der DDR gab es die Lehre von "Staat und Partei" - ja, es gab massiv Doppelstrukturen.
Nun wird wohl die Lehre von "Staat und Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk" umgesetzt werden? Die Landesparlamente sind schon entmachtet. Diese mussten diesen Änderungen im Verwaltungsrecht automatisiert "zustimmen", weil das Bundesverfassungsgericht es so von ihnen verlangt in Sachen Rundfunkfinanzierung.
Ich traue mich noch nicht, im bekannten Buchtitel von E. Kogon die zwei schlimmen Buchstaben durch "GEZ" zu ersetzen. Aber denken tue ich das schonmal...
Und wenn der deutsche ÖRR in dreißig Jahren dann endlich Geschichte geworden ist, werden Zeithistoriker sich verwundert die Augen reiben, wie eine Staatverwaltung das sie tragende geniale Grundgesetz so entwerten konnte. Man wird Szenen wie plötzliche Ohnmachtsanfälle im Gerichtsgebäude oder die Einbuchtung von Mutter mit Baby in der Zelle als Docutainment nachspielen.
NichtzahlerKa:
Ich würde mal sagen das geht nun wirklich völlig am Rechtsschutz vorbei. Ich würde als NRW-Bewohner Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers ständig Vollstreckungsabwehrklagen gegen eine sich selbst bedienende "Behörde" zu leisten, die die Beiträge selbst erfindet, tituliert und vollstreckt! Und sich dann DARAN noch üppig weit über öffentlicher Hand mit Gehalt, Pension und Boni bedient. Wo sind wir denn bitte?
Zeitungsbezahler:
Ich schnalle nicht, wozu das gut sein soll. Haben die Kommunen darauf gedrängt, weil sie zuviel Arbeit mit dem Fremdinkasso hatten?
Und was hat der WDR davon? Doch auch mehr Arbeit und mehr Kosten.
Und der Zwangsbeitragsverweigerer hat jetzt weniger Ungemach, weil ja der WDR erstmal rausfinden muß, ob und wo der Verweigerer sein Konto hat, ein Aussitzen der Forderung meines Erachtens leichter wird.
Kurt:
--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 20. Oktober 2022, 20:24 ---Ich schnalle nicht, wozu das gut sein soll. [..]
Und was hat der WDR davon? Doch auch mehr Arbeit und mehr Kosten.
Und der Zwangsbeitragsverweigerer hat jetzt weniger Ungemach, weil ja der WDR erstmal rausfinden muß, ob und wo der Verweigerer sein Konto hat, ein Aussitzen der Forderung meines Erachtens leichter wird.
--- Ende Zitat ---
Nicht verwirren lassen: es ist zwar von "Gerichtsbezirken" die Rede aber da geht es IMHO ja nicht um die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers (GV) durch den WDR sondern um einen räumlichen Bereich innerhalb dem der WDR zunächst andere Rechte hat als in anderen räumlichen Bereichen (Gerichtsbezirken).
Es geht darum, dass der WDR künftig in manchen - nennen wir es - "Gegenden" SELBST Vollstreckungsbehörde ist. Mit allen dazugehörenden Rechten!
Meint die dürfen dadurch SELBST z. B. bei der Rentenversicherung Auskünfte einholen um dann z. B. Konto- oder Lohnpfändung SELBST zu veranlassen/durchzuführen.
Das ist heute in Baden-Württemberg (SWR) und Sachsen (MDR) schon so. Siehe jeweiliges Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz.
Hier finden die sich:
Verwaltungsverfahrensgesetze: https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm
Kosten- und Durchführungsverordnungen zu den VwVG der Länder: https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg-kosto_laender.htm
Man kann über die Beweggründe des "Gesetzgebers" nur spekulieren; z. B. welcher Tom da so lange gebohrt hat bis das dicke Brett durch war... 8)
PS: "man" sollte bereits mal in anderen Bundesländern Augen und Ohren offen halten (Landtage: Parlamentsdokumente usw.)
Spark:
Hoheitliche Maßnahmen, welche teils erhebliche rechtliche Folgen bis hin zum Freiheitsentzug nach sich ziehen können, werden einem "staatsfernen" Unternehmen übertragen. Einem Unternehmen, welches nicht einmal über Beamte verfügt und auch keiner ordnungsgemäßen Fachaufsicht untersteht?
Auch wenn ich in rechtlichen Dingen nur ein Laie bin, halte ich diese Änderung für hochgradig verfassungswidrig.
Außerdem kann dadurch ein faires und neutrales Vollstreckungsverfahren gar nicht mehr sichergestellt werden, da bei dieser Konstellation von Befangenheit ausgegangen werden muß.
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