Archiv > Pressemeldungen September 2022
Neues EU-Mediengesetz: Ohne freie Presse
ope23:
Wenn die Sonderlocke tatsächlich (un)heilsbringend dafür wäre, um den eigenen Rundfunk aus Europens Würgegriff zu befreien, dann brauchen Polen und Ungarn einfach nur ihre jeweiligen Rundfunke zur Sache allein der Wojwodschaften bzw. Komitaten zu machen. 8)
Davon unbenommen bleibt, dass EU-Recht auch für den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt. Staatsfern vielleicht, aber nicht EU-fern...
pinguin:
Zur Thematik mal noch ein Presseartikel der Union selber, der weiterführende Links enthält, (auch zum geplanten Regelwerk), deren Webauftritt aber in Englisch ist.
Fragen und Antworten: Europäisches Medienfreiheitsgesetz
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_22_5505
--- Zitat --- [...] Das europäische Medienfreiheitsgesetz wird die redaktionelle Freiheit von Medienunternehmen stärken und sie vor ungerechtfertigten, unverhältnismäßigen und diskriminierenden staatlichen Eingriffen schützen. Dadurch wird es auch den Pluralismus in der europäischen Medienlandschaft schützen. Außerdem wird es den Medienunternehmen durch eine gerechtere und transparentere Zuweisung staatlicher Werbeausgaben zugutekommen.
[...] Aus diesem Grund sind die öffentlich-rechtlichen Medien und die Herausforderungen, vor denen sie stehen, ein besonderer Schwerpunkt des Medienfreiheitsgesetzes. In der Verordnung wird vorgeschlagen, dass öffentlich-rechtliche Medien angemessen und stabil finanziert werden sollen, um so die redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten. In der Verordnung ist ferner vorgesehen, dass öffentlich-rechtliche Medien eine breite Vielfalt von Informationen und Meinungen auf unparteiische Art und Weise verbreiten sollen. Um eine größere Unabhängigkeit von parteiischer und politischer Einflussnahme zu gewährleisten, sollen die Leiter und Vorstände öffentlich-rechtlicher Medien in transparenter, offener und diskriminierungsfreier Weise ernannt werden und dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen entlassen werden. [...]
Erstens müssen diese Medien in Bezug auf ihre Eigentumsverhältnisse transparent sein. Diese Anforderung baut auf bestehenden EU-Rechtsvorschriften auf, die für Unternehmen im Allgemeinen gelten (Gesellschaftsrecht und Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche). [...]
Um mehr Transparenz und Vertrauen zu schaffen, und im öffentlichen Interesse sind sie nach dem Gesetz jedoch verpflichtet, diese wichtigen Grundsätze zu berücksichtigen: Transparenz bezüglich der Eigentumsverhältnisse, tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte und Unabhängigkeit redaktioneller Einzelentscheidungen. [...]
Die Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Medienmarktkonzentrationen, die erhebliche Auswirkungen auf den Medienpluralismus und die redaktionelle Unabhängigkeit haben könnten, prüfen müssen, und zwar ungeachtet der Wettbewerbsvorschriften. [...]
Das Medienfreiheitsgesetz schreibt vor, dass alle nationalen Maßnahmen (gesetzliche, regulatorische oder administrative Maßnahmen, z. B. die Erteilung von Lizenzen oder Genehmigungen), die sich auf die Tätigkeit von Mediendiensteanbietern im Binnenmarkt auswirken können, gerechtfertigt, verhältnismäßig, begründet, transparent, objektiv und diskriminierungsfrei sein müssen. [...]
--- Ende Zitat ---
Werbung auch für öffentliche Medienunternehmen bleibt zulässig, aber
--- Zitat --- [...] Behörden und staatseigene Unternehmen müssen jährlich Informationen über ihre an Mediendiensteanbieter geflossenen Werbeausgaben veröffentlichen, einschließlich der Namen der Mediendiensteanbieter, von denen Werbedienstleistungen erworben wurden, und der ausgegebenen Beträge (jährlicher Gesamtbetrag und Betrag je Anbieter). [...]
--- Ende Zitat ---
Nachstehend noch eine andere Aussage, die für jede Verordnung der Union gilt.
--- Zitat ---16. Wie soll das europäische Medienfreiheitsgesetz in den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden?
Das Medienfreiheitsgesetz ist eine Verordnung, d. h. es gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass gegen mutmaßliche Verstöße vor nationalen Gerichten geklagt werden kann. [...]
--- Ende Zitat ---
Die Einhaltung der DSGVO ist somit ebenfalls unmittelbar vor den nationalen Gerichten einklagbar.
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