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Lehrbeispiele öffentliches Recht

Begonnen von NichtzahlerKa, 26. Juli 2022, 10:29

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NichtzahlerKa

Ich habe Links einer Materialsammlung gefunden, die ganz interessant sind und verschiedene Klagearten durchspielen.
Hier der Überlink, wo es losgeht:
https://www.juridicus.de/blog/category/repetitorium/verwaltungsrecht/page/4/
Ein paar Folgen auszugsweise, die ich mir angeschaut habe. Gern können andere ergänzen.

Hier wird eine Anfechtungsklage durchgespielt:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-2-Ein-kuscheliges-Pl%C3%A4tzchen.pdf
Interessanter Fund darin: Die Aufopferungsklage wird am Amtsgericht behandelt, auch gegen öffentich-rechtliche!

Hier geht es um den einen Unterlassungsanspruch gegen öffentlich-rechtliche:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-4-Der-redselige-OB.pdf
Voraussetzung für diesen ist eine Wiederholungsgefahr rechtswidrigen Tuns.

Ein weiter Beispielfall dreht sich um die vorbeugende Unterlassungsklage (z.B. gegen automatisierte Widerspruchsbescheide?):
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-5-Musikantenstadel-in-der-Innenstadt.pdf

Hier wird eine Feststellungsklage durchgespielt:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-6-Die-Bauherrengemeinschaft.pdf
Hierin wird auch die Nichtigkeit von Verwaltungsakten durchgespielt.

Hier ein Beispiel einer Verpflichtungsklage:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-7-Der-arbeitsscheue-S.pdf
Es werden Aspekte von unzulässiger "Verböserung" und Aufhebung von Verwaltungsakten angesprochen.

Hier geht es um Widerrufersuchen, d.h. formale Dinge die man (bei normalen Behörden) einwenden kann, damit sie einen Verwaltungsakt zurücknehmen:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-8-Die-Streuobstwiese.pdf

Nur zur Vollständigkeit, die "Nichtleistungskondiktion" nach BGB 816:
https://www.juridicus.de/blog/wp-content/uploads/2016/02/L%C3%B6sung-Fall-8-Der-Erwerb-aus-der-angeblichen-Konkursmasse.pdf
Diese tritt auf wenn ein Unberechtigter (z.B. Rundfunkanstalt) etwas formal einzieht oder bewirkt, das einem ANDEREN (Berechtigten) zusteht, der man aber nicht selbst ist. Also: z.B. Ich zahle meinen Rundfunkbeitrag aus Versehen an einen Sozialhilfeempfänger: Dann ist der Sozialhilfeempfänger verpflichtet diesen an die Rundfunkanstalt herauszurücken (oder so ähnlich ;) ).
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.