"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

Vollstreckungsankündigung - Stadt Essen - Gegenwehr

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PersonX:

--- Zitat von: Janne am 08. März 2022, 13:44 ---Gibt es noch andere Möglichkeiten seitens der fiktiven Person A um diesem ganzen Beitragsservice-System und deren willfährigen städtischen Behörden noch mehr Arbeitsaufwand aufzuzwingen?

--- Ende Zitat ---
Es gibt die Möglichkeit Anfragen an das jeweilige Landesparlament zu machen. Dort gehört das wohl auch hin, schließlich haben wir eine repräsentative Demokratie - indirekte Demokratie- ;-). Weil das so ist, muss sich erst dort ein Bild von dem Willen der Bevölkerung abbilden. Wer dort nicht gehört wird, kann also nicht dazu beitragen, dass sich etwas ändert.

Deshalb können Anfragen dazu beitragen, dass Antworten notwendig werden, welche zuvor aufbereitet werden müssen. Dazu kann es passieren, dass für die Aufbereitung weitere Fragen an diese willfährigen städtischen Behörden, den Beitragsservice-System oder auch an weitere Stellen versandt werden. Schließlich gilt es für die Zukunft Lösungen zu finden, welche weniger solcher Anfragen auslösen.


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0
Das eigenständige und über das hiesige Kern-Thema der Vollstreckung hinausgehende Thema "weitergehender Beschäftigung" der für diese ganze Misere Verantwortlichen hier bitte nicht weiter vertiefen. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Markus KA:

--- Zitat von: Janne am 08. März 2022, 13:44 ---[...] Mir ging es nur darum zu erfahren ob und ab wann eine Erzwingungshaft drohen könnte. [...]

[...] Gibt es noch andere Möglichkeiten seitens der fiktiven Person A um diesem ganzen Beitragsservice-System und deren willfährigen städtischen Behörden noch mehr Arbeitsaufwand aufzuzwingen? [...]
--- Ende Zitat ---

§ 802g Abs. 1 Satz 1 ZPO:

--- Zitat ---Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl.
--- Ende Zitat ---
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802g.html

Möglichkeiten der Gegenwehr, z.B. im Bereich der Rechtsmittel gibt es sehr viele (z.B. Widersprüche, Anträge, Klagen mit Prozesskostenhilfe), dies wurde auch bereits vielfach im Forum diskutiert.
Hierzu bitte die Suchfunktion nutzen, z.B. mit den Suchbegriffen "Vollstreckung" und "Stadtkasse"

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