"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
BVerfG 1 BvR 1089/18 - Beitragsservice/LRA zu Härtefallprüfung verpflichtet
ope23:
Danke für den Link. Der Affenmensch saß schon damals sehr gut im Kokosnussbaum. Ist mir entfallen, sorry.
Man muss halt ein weiteres (V)Gericht nerven. Wichtig sind die "Argumente", die ein Richter zur Klageabweisung vorzubringen glaubt. Es geht aus dem verlinkten Thread nicht so deutlich hervor. Da wird nur erzählt, dass ein Richter Poppins ultra vires handelte.
Dicke Bretter bohren. Auch die Mauer des öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitragspopanz hat eine Schwachstelle.
Aber ich glaube, der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk bricht derzeit in Zeitlupe zusammen...
pinguin:
--- Zitat von: ope23 am 12. März 2023, 13:26 ---Auch die Mauer des öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitragspopanz hat eine Schwachstelle.
--- Ende Zitat ---
-> Datenschutz; auch der ÖRR ist als jur. Pers. d.ö.R. grundrechtsverpflichtet.
Datenschutzentscheidung - Recht auf Vergessen I
BVerfG 1 BvR 16/13 - GG nur bei unvollst. vereinheitl. Unionsrecht anwendbar (2019-11-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37074.0
Datenschutzentscheidung - Recht auf Vergessen II
BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht (2019-11-06)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32844.0
CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016P/TXT
--- Zitat ---Artikel 8
Schutz personenbezogener Daten
(1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
(2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
(3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Artikel 11
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
--- Ende Zitat ---
BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33718.0
BVerfG 2 BvR 470/08 - Öffentliche Unternehmen müssen das Grundrecht einhalten (2016-07-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36933.0
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37479.0
Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
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