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Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr

Begonnen von Kurt, 26. Januar 2022, 19:23

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NichtzahlerKa

Ich würde zunächst bei der Rundfunkanstalt nachfragen, ob denn keine Zahlungsinformation verschickt wurde und wie man eine Zahlung leisten soll, ohne über den Erfüllungsort informiert zu werden. Vielleicht sagen sie, dass die Zahlungsinformation verschickt wurde (sie kam aber nicht an). Das ändert insofern etwas, als dass die Gerichte eist schlicht "nicht glauben", dass die Zahlungsinformation nicht angekommen ist. Dann nutzt die Berufung aufs BGB nichts. Anders sieht es aus, wenn die Anstalt tatsächlich keine Zahlungsinformation verschickt hat. Dann ist der Fall klar:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Ohne Rechnung ist man nicht in Verzug. Gefordert ist Fälligkeit UND Rechnung (oder gleichwertig).
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

gimli

Hallo NichtzahlerKA,
Ich bin mir sicher daß für die 15.09.-Zahlung ("kurz davor") keine Zahlungsaufforderung oder -erinnerung versandt wurde. Steht in sämtlichen Newsmeldungen im Internet so beschrieben.
Es wird/wurde im Feb.2022  nur mehr eine EINMALIGE [Zahlungsaufforderung für die Zukunft] versandt, daß ich jährlich am   15.03.  15.06.  15.09. 15.12.   selbstständig zahlen soll.
Diese Zahlungsaufforderung kann dann natürlich keine passenden "Rechnungsdetails"  zB für eine konkrete Zahlung (zB  Zahlung_15.09.2022)  enthalten.
Genau das finde ich ja so dreist.     "Der Gläubiger (BS) findet es nicht mal mehr der Mühe wert dem Schuldner (mir)   zum Zahlungszeitpunkt   eine Rechnung/Zahlungsaufforderung zu senden,  die alle notwendigen Rechnungsdetails enthält:
Rechnungsdetails zu einer einzigen Zahlung (zB 15.09.20xx) sind:
     >> wofür ist die Zahlung (also zB GEZ-Gebühren für  Intervall  01.08. - 31.10.2022)
     >> Forderungshöhe
     >> bis wann muß beglichen werden
     >> wohin soll überwiesen werden
     >> usw.

Die Rechnungsdetails darf sich der Schuldner (ich) nun jetzt dazu-denken, oder wie ??   Sag mal lieber BS:  Geht's noch??"
Das ist doch einfach nur dreist und kann doch nicht rechtens sein!! Ich habe doch kein Abo beim BS !?!
=============
Aber nochmal die Frage - hat jamnd noch eine Idee/Hinweis:
In welchem Gesetz (BGB § ??? )     steht, daß ein Schuldner von einem Gläubiger
eine [Rechnung]  mit allen nötigen [Rechnungsangaben]     zum Zahlungsfälligkeitsdatum erwarten darf ??
Der Beitragsservice behauptet  hier,
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html
Zitat
ZitatDer Rund­funk­beitrag ist gemäß Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (§ 10) unauf­gefordert zu zahlen.....
Daß sehe ich definitv nicht so.  Aber wo steht das Gegenteil in einem Gesetz    zB im BGB § xx    ??


Edit "Bürger" - nochmals: Die Frage bzgl. der "bescheidlosen Schickschuld" geht über den eigentlichen Anlass dieses Threads hinaus und sollten wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert diskutiert werden, allerdings unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen im Forum. Siehe dazu u.a. auch die Argumentationen des LG Tübingen bzgl. Bescheidnotwendigkeit. Links folgen - bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei "Zahlungsschwcierigkeiten" (welcher Art auch immer) siehe u.a. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
Dort ist u.a. auch von einer "Zahlungsübersicht" die Rede.

Kurt

Zitat von: gimli am 28. November 2022, 13:15[..] Es wird/wurde im Feb.2022  nur mehr eine EINMALIGE [Zahlungsaufforderung für die Zukunft] versandt, daß ich jährlich am   15.03.  15.06.  15.09. 15.12.   selbstständig zahlen soll. [..]
Und wieso nun die Aufregung? Das ist gängige Praxis - nicht nur (jetzt) beim Rundfunk.

Hier mal ein (alter) Grundsteuerbescheid (privat; könnte von mir sein)


Und hier das im Eingangsbeitrag gezeigte Rundfunkschreiben



Edit "Bürger" - Anmerkung: Mit dem Unterschied, dass das "Zahlungsaufforderungs"-Schreiben einer namentlich nicht öffentlich bekanntgemachten, nicht-rechtsfähigen Stelle aus Köln kein "Ausgangsbescheid"/ "Verwaltungsakt" o.ä. ist. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

gimli

Hallo Kurt,
Danke für das Bild. Viell. hast Du recht.
Aber sorry... eine Rundfunkgebühr    hat für mich eine  gänzlich anderen  Verpflichtungs-Charakter wie eine   Rundfunkgebühr.
Außerdem steht im   BGB §286
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Zitat.....wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;

Und eine Rechnung muß doch Rechnungsdetails aufweisen und zwar zu jedem einzelnen Dienstleistungs-Intervall !?

Kurt

Rundfunkbeiträge sind "öffentlich-rechtliche Abgaben". Rechtsgebiet: Öffentliches Recht

"Rechnungen" werden im Privatrecht erstellt. Rechtsgebiet: Privatrecht
Das immer wieder bemühte BGB findet im Privatrecht Anwendung.


Bildquelle: https://www.lcs-kanzlei.de/images/rechtsgebiete.png
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

gimli

Hallo Kurt,
Oh mann, jetzt ziehst Du meiner sehr mühsam erarbeiteten Widerspruchsbegründung gerade den Boden_unter_den_Füssen weg:
Ich wollte mit dem oben zietierten BGB den Widerspruch begründen.
=> Aber auch im "öffentlichen Recht" muß es doch ein ähnliches Gesetz geben, daß eine Verzugsfrist erst zu laufen beginnt, wenn eine "ordentliche Rechnung/Zahlungsaufforderung" gestellt wurde.  Kennst Du solch ein Gesetz des öffentl. rechts?
============================
PS: Und weiß jemand was passieren würde wenn ich die 8€ Säumniszuschlag nicht bis [Fälligkeit+4Wo] bezahlt habe?  Laut Internetseite
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html?highlight=mahn%C2%ADgeb%C3%BChren%20mahngeb%C3%BChren#mahngebuehren
werden für Säumnisszuschläge wohl keine Anmahnungen erstellt. Er wird aber vermutlich nochmal Säumniszuschalg - also 8+8€ in Rechnung stellen, oder?

NichtzahlerKa

Ruhig Blut Gimli. Es bleibt bei einmal 8€. Nicht zu zahlen hat erstmal keine Konsequenzen. Es können aber Mahnkosten entstehen (ich glaube die sind aber niedriger, ich weiß nicht so genau, ich guck das Zeug nie so genau an...).

Zudem ist das nicht so einfach mit dem "Nichtanwenden des BGB". Das BGB formuliert ja z.B. auch Amtshaftungsansprüche. Das kann wohl kaum "Privatrecht" sein.
Siehe z.B. hier:
https://jura-online.de/lernen/schadensersatz-aus-oer-schuldverhaeltnissen-280-ff-bgb-analog/940/excursus/

"Richtigerweise" findet sich in Urteilen oft so ein Passus wie "Zur Einschätzung der Rechtmäßigkeit wird analog zu BGB § xyz festgestellt, dass ...."
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

Kurt

Zitat von: NichtzahlerKa am 28. November 2022, 15:31[..]
Zudem ist das nicht so einfach mit dem "Nichtanwenden des BGB". Das BGB formuliert ja z.B. auch Amtshaftungsansprüche. Das kann wohl kaum "Privatrecht" sein.
[..]

Nein - das macht das BGB eben nicht.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus:
das BGB formuliert im Privatrecht z. B. was Privatschuldnern droht, wenn sie "eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis" verletzen (siehe BGB § 280 "Schadensersatz wegen Pflichtverletzung").

Aus/im öffentlichen Recht wird dann z. B. auf diesen Paragraphen zur analogen Anwendung verwiesen.

Kleiner - aber feiner Unterschied.

Jetzt aber: back to Topic ;-)



Edit "Bürger" - letzte Aufforderung @alle:
Die Fragen bzgl. der "bescheidlosen Schickschuld" und wann eine Säumnis auslösende "Fälligkeit" beginnt, gehen über den eigentlichen Anlass dieses Threads hinaus und sollten wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert diskutiert werden, allerdings unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen im Forum. Siehe dazu u.a. auch die Argumentationen des LG Tübingen bzgl. Bescheidnotwendigkeit
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung (09/2014)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10569.0
Säumniszuschlag auf Erstbescheid/ Ausgangsbescheid/ "Primärbescheid" unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10570.0
fehlendes Leistungsgebot > Zulässigkeit von Säumnisgebühren/ Säumniszuschlägen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19657.msg127513.html#msg127513
mit Bezugnahme auf
Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15766.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15766.msg104928.html#msg104928
wo die Bescheidnotwendigkeit ausführlich dargelegt ist.

Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bei "Zahlungsschwierigkeiten" (welcher Art auch immer) siehe u.a. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
Dort ist u.a. auch von einer "Zahlungsübersicht" die Rede.
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2026. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 13 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

gimli

Danke für Eure Kommentare,
Das eine Nichtbezahlung des Säumniszuschlags quasi keine weiteren Gebühren nach sich ziehen würde, kann ich nur schwer glauben.
Deshalb "knicke ich leider ein"  und werde die 8€ vorerst bezahlen.
Nichts desto trotz werde ich wehementesten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und versuche diesen bestmöglich mittels Gesetzen zu begründen.
Leider mangels Fachwissen mit dem BGB.
Bringen wird es kaum etwas, weil sie sicher wieder andere Gesetze finden, nachdem sie der Meinung sind, daß es rechtens ist, was sie tun.
Aber ich hoffe daß solch einen Widerspruche ebenso viele viele anderen Bürger machen, sodaß der Beitragsservice eine gewaltigen shit-storm erfährt.
Ich ärgere mich jedenfalls grün-und-blau über solch ein dreistes Vorgehen des Beitragsservice.

Bürger

Bevor ein Säumniszuschlag gezahlt wird, siehe erst mal unter
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0

Man muss sich schon eingehender mit der Materie beschäftigen, um außer ein paar vollständig automatisierten (Nicht-)Reaktionen tatsächlich für etwas Aufwand und/ oder Blockade bei ARD-ZDF-GEZ zu sorgen... ;)

Hinweis: Aufgrund der weit abschweifenden Diskussion und Nicht-Berücksichtigung der Moderatoren-Hinweise bleibt eine Bereinigung dieses Threads zwecks Rückbesinnung auf das eigentliche Kern-Thema vorbehalten.
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

gimli

Danke für den Hinweis.
Die Energie habe allerdings leider nicht mehr  und außerdem nur mehr 3 Tage zeit diese sch*** 8€ zu bezahlen.  Ich bin soooo sauer.
Aber ich hab den Verein soo satt - ich zahl das jetzt mittels Übeweisung und  "vergiß mich BS"....  >:(

> ...Man muss sich schon eingehender mit der Materie beschäftigen, ....
Ja da hast Du wohl recht...

PS: Den Widerspruch mach ich aber trotzdem - nur um Ihnen Arbeit zu machen!  (....was dem BS nur leider zimlich egal sein wird... )


Edit "Bürger":
Beschwerden bitte nicht hier, sondern an die Verantwortlichen
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

Thread zunächst für die Diskussion geschlossen. Klärung mit Thread-Ersteller wird erfolgen. Siehe bitte PM. Danke.

Krischu

Habe mich heute hier registriert, weil ich ein Forum von Gleichgesinnten suche, wo man seinen Ärger über die Zwangsgebühr teilen kann. Guten Tag allerseits.

Dieser Tage kam ein Schreiben mit dem Titel: "Wegfall der Zahlungsaufforderungen | Ihr aktueller Kontostand".

Ich finde es insofern frech und anmaßend, daß man jetzt auf die Zahlungsaufforderung schon ganz verzichtet, von einem "Kontostand" die Rede ist und, jetzt kommt's: unter 2. es heißt: "Ihr Beitragskonto weist einschließlich 06.2026 einen offenen Betrag von 55,08 EUR (fett hervorgehoben) auf". Wie bitte? Ich bin also jetzt schon säumig? Und dann klingt das im Folgenden auch noch wie eine Fristsetzung (allerdings ohne "bis"): Überweisen Sie den Betrag zum 15.05.2026. Andernfalls wird bereits gedroht.

Ich finde das übergriffig. Wie findet Ihr das?

PersonX

Hinweis: KI-Textwerkzeug – kann Fehler enthalten, weil dabei nur die Daten aus der Eingabe blind berücksichtigt werden und ein solches System keine juristische Prüfung macht, sondern eine Text Simulation auf Basis von Statistiken und Häufigkeit erstellt. Es zeigt sich jedoch ein potenzielles strukturelles Problem auf, welches gesehen werden kann, so man will.

Nicht jeder Punkt der Simulation muss dabei zutreffend auf diesen Fall hier sein. Es sollte daher nicht kopiert und benutzt werden, sondern dazu gedacht sein über das Konstrukt des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag etwas genauer nachzudenken.

Was ein Bürger damit machen sollte, könnte sein die strukturellen Fehler einmal selbst zu ermitteln und diese zur Sprache zu bringen, zum Beispiel bei seinem lokalen Politiker um die Ecke.



Zitat von: KITextsimulation nicht zum Benutzen, sondern denken, da potentiell Fehler vorhandenAn: [Name der Landesrundfunkanstalt]
Betreff:

Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom [Datum] / Aktenzeichen: [Nummer] – fehlende Prüfbarkeit, unklare Tatsachengrundlage und faktische Überforderung des "Beitragspflichtigen"


Sehr geehrte Damen und Herren,



Ihr Schreiben weist einen ,,offenen Betrag" aus und legt nahe, dass bereits ein Rückstand besteht.


Diese Darstellung wirft grundlegende Fragen hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit, der Tatsachengrundlage und der praktischen Zumutbarkeit für den "Beitragspflichtigen" auf.
  • Fehlende Darlegung der tatbestandlichen Voraussetzungen


Ein Rückstand setzt das Bestehen einer fälligen und der Höhe nach konkret bestimmten Forderung voraus.


Aus Ihrem Schreiben ist jedoch nicht ersichtlich,
  • für welche konkreten Zeiträume Forderungen bestehen,
  • wann jeweils Fälligkeit eingetreten sein soll,
  • und auf welcher Grundlage der ausgewiesene Gesamtbetrag gebildet wurde.


Damit fehlt es an einer nachvollziehbaren Darstellung der Voraussetzungen, unter denen überhaupt von einem ,,Rückstand" gesprochen werden kann.


  • Fehlende Prüfbarkeit der Forderung (,,Blackbox"-Problem)


Die Forderung wird als pauschaler ,,Kontostand" ausgewiesen, ohne eine prüffähige Aufschlüsselung.



Zugleich wird vom "Beitragspflichtigen" faktisch erwartet, die Richtigkeit dieser Summe nachzuvollziehen.
Eine solche Nachvollziehbarkeit setzt jedoch voraus, dass zumindest folgende Informationen zugänglich sind:


  • periodengenaue Einzelbeträge,
  • zugrunde gelegte Fälligkeiten,
  • Berücksichtigung von Zahlungen und Anrechnungen,
  • etwaige Nebenforderungen.


Da diese Informationen ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, entsteht für den "Beitragspflichtigen" eine strukturelle Situation, in der eine Überprüfung zwar erwartet, aber faktisch nicht ermöglicht wird.


  • Tatsachengrundlage der Beitragspflicht (Meldedaten als Indiz)



Die Beitragspflicht knüpft an das Innehaben einer Wohnung an.



Soweit ersichtlich erfolgt die Zuordnung im Ausgangspunkt auf Grundlage von Meldedaten.

Diese stellen jedoch lediglich eine registerrechtliche Erfassung dar und können den Tatbestand allenfalls indiziell abbilden.


Aus Ihrem Schreiben ergibt sich nicht,
  • auf welcher konkreten Tatsachengrundlage über diese Indizwirkung hinaus vom Vorliegen einer beitragspflichtigen Wohnung ausgegangen wird,
  • und ob eine einzelfallbezogene Prüfung erfolgt ist.
  • Faktische Verschiebung von Prüf- und Mitwirkungslasten

In der vorliegenden Ausgestaltung entsteht der Eindruck, dass die wesentliche Prüfleistung – nämlich die Nachvollziehbarkeit der Forderung und ihrer Grundlage – faktisch auf den Beitragspflichtigen verlagert wird.

Dieser soll eine Forderung überprüfen,
  • deren Berechnungsgrundlagen ihm nicht vollständig zugänglich sind,
  • deren Tatsachengrundlage nicht offengelegt wird,
  • und deren Herleitung nicht transparent gemacht wird.

Dies führt zu einer strukturellen Schieflage zwischen Verwaltung und Bürger: Eine Zahlungspflicht wird behauptet, ohne dass deren Grundlage in gleicher Weise überprüfbar gemacht wird.




  • Aufforderung zur Konkretisierung


Ich bitte daher um eine vollständige und nachvollziehbare Darlegung der geltend gemachten Forderung, insbesondere:



  • eine periodengenaue Aufstellung sämtlicher Einzelbeträge,
  • die jeweiligen Fälligkeiten,
  • die Berücksichtigung etwaiger Zahlungen oder Anrechnungen,
  • sowie die konkrete Tatsachengrundlage für die Annahme einer beitragspflichtigen Wohnung in meinem Fall.

Ohne eine solche Konkretisierung ist weder das Bestehen noch die Höhe eines ,,Rückstands" sachlich überprüfbar.



Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]