Archiv > Pressemeldungen Januar 2022

Fernsehen: Bei ARD und ZDF sind Senderschließungen möglich

(1/1)

ChrisLPZ:
focus.de, 04.01.2022

Fernsehen: Bei ARD und ZDF sind Senderschließungen möglich
Einem Vorschlag der Länder zufolge sollen die öffentlich-rechtlichen Sender die Zukunft ihrer eigenen Spartenprogramme maßgeblich selbst entscheiden dürfen. Dabei könnte es langfristig zu einem TV-Aus kommen.


--- Zitat ---Einem Vorschlag der Länder zufolge sollen die öffentlich-rechtlichen Sender die Zukunft ihrer eigenen Spartenprogramme maßgeblich selbst entscheiden dürfen. Dabei könnte es langfristig zu einem TV-Aus kommen.

ARD und ZDF sollen nach einem Vorschlag der Länder federführend entscheiden dürfen, ob ihre Spartenprogramme eines Tages ins Digitale verlagert oder gar eingestellt werden sollten. Die Intendantin des Bayerischen Rundfunks (BR), Katja Wildermuth, hält das Aus eines Spartensenders zumindest langfristig für eine Option. Im Interview der Deutschen Presse-Agentur sagte die Chefin der ARD-Anstalt auf die Frage, ob die letzte Karte, einen Sender zu beenden, in den nächsten Jahren ausgespielt werde: "Das würde ich – vielleicht in ein paar Jahren – nicht ausschließen."

Sie ergänzte: "Wir leben ja in einem dynamischen Medienmarkt, und wir haben den Auftrag, alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Und deswegen werden wir uns immer wieder fragen: Ist die Aufstellung, die wir haben, noch adäquat zu dem, was wir als Auftrag bekommen haben?" Die öffentlich-rechtlichen Sender bieten derzeit diese Spartensender an: Tagesschau24, Phoenix, KiKa, ZDFinfo, ZDFneo, ARD alpha und One.

Zuschauer zieht es stärker ins Netz
[…]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/fernsehen-bei-ard-und-zdf-sind-senderschliessungen-moeglich_id_34775278.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.

Navigation

[0] Themen-Index

Zur normalen Ansicht wechseln