Nur Info, u. U. ebenfalls beachtenswert? Die Auswahl der Abschlußprüfer und das Wie der Durchführung der Abschlußprüfung sind bei "Unternehmen von öffentlichem Interesse" vorgegeben
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission Text von Bedeutung für den EWRhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0537&qid=1639816308439
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;