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  • VERHANDLUNG VG Leipzig, Mo 14.02.2022, 13 Uhr: 14. Februar 2022

Autor Thema: VERHANDLUNG VG Leipzig, Mo 14.02.2022, 13 Uhr  (Gelesen 1215 mal)

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  • Beiträge: 31
VERHANDLUNG VG Leipzig, Mo 14.02.2022, 13 Uhr
Autor: 02. Februar 2022, 20:42
Verhandlung Verwaltungsgericht Leipzig zum Thema Rundfunkbeitrag.
Termin telefonisch erfragt, stehe in keinen Zusammenhang mit den Kläger.

Zweiter Verhandlungstermin, in der ersten Verhandlung wurde die vorsitzende Richterin aufgrund Befangenheit abgelehnt.

Als Übung und Prozessbeobachtung immer interessant.

Termin:
Mo 14.02.2022, 13.00 Uhr

Verwaltungsgericht Leipzig
Sitzungssaal 2
Rathenaustraße 40
04179 Leipzig

https://www.justiz.sachsen.de/vgl/


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das ist wirklich seehhr schade...
[...] stehe in keinen Zusammenhang mit den Kläger.

Denn es wäre doch überaus interessant zu erfahren...
Zweiter Verhandlungstermin, in der ersten Verhandlung wurde die vorsitzende Richterin aufgrund Befangenheit abgelehnt.
...ob der Befangenheitsantrag von Erfolg gekrönt war? Ist aktuell nicht ganz klar ersichtlich, ob oder ob nicht.

Falls ja, wäre das zumal vor dem Verwaltungsgericht ja doch eine interessante Neuigkeit - wenn man zu der Thematik etwa den inzwischen ja manchem bekannten Text liest von
Alexander Ignor, "Befangenheit im Prozeß" (PDF, 10 Seiten,~140kB)
https://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_5_670.pdf


Edit "Bürger": Bitte hier das eigenständige Thema Befangenheit über die erbetene Info bzgl. des Erfolges im obigen Verfahren hinaus nicht weiter vertiefen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2022, 22:20 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

 
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