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Vollstreckung Kreiskasse Gießen - Gegenwehr

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Hesse112:
Dies könnte also Person A als Begründung in der Beschwerde zum Beschluss nehmen?***

Und benötigt eine Pfändungsankündigung keinen Hinweis auf Rechtsmittel? Da war nämlich laut Person A nicht bei!


***Edit "Bürger": Siehe Anmerkungen oben - hier jedoch bitte nicht weiter vertiefen. Siehe dazu u.a. auch unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
mit Aussagen und weiterführenden Links zum Thema "Leistungsgebot"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18629.0
Vollstreckung: Festsetzung ohne Leistungs- oder Heranziehungsbefehl genügt nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22007.0

Kurt:
Nach Kurt's Dafürhalten könnte Person A das mal probieren.

Soweit "Kurt" bekannt sind xyz-Ankündigungen keine Verwaltungsakte.

Rechtsmittel kann erst auf bereits erfolgte/durchgeführte Amtsschimmeltätigkeiten eingelegt werden.

Hesse112:
Da hat sich Person A wohl vertan, und meinte Widerspruchsrecht.
Aber vermutlich gibt es das nicht bei einer Pfändungsankündigung.

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