Vorab, dank an @pingin und an Moderator @Seppl für das Verknüpfen!
Ich will zunehmend die jeweiligen Forumsthreads intern anmerken, um Doppelung zuvermeiden. Natürlich war @pinguin der Ideengeber für diese Nachweisung von Rechtsprechung.
Wenn Kontopfändung schon an die Bank ging: Dann geht vielleicht dies.https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38514.0Dieser anderee Thread wurde irrtümlich gestartet
Ganz sinnlos ist der andere Thread nicht,
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Rechtliches diskutieren ist gut, aber dann auch anwenden ist ja bei nicht eindeutigen Rechtsfragen das Problem.
Dort ist bezeichnet, was man damit anfangen kann:
Dass man ein immer wieder auftretendes Problem der Kontopfändung anfechten kann, sofern die laut Rechtsprechung einforderbare Form nicht gewahrt wurde.
Für Nichteinhaltung spricht bei den heutigen Gewohnheiten vieler Berhörden einiges.
Aber das allein, hebt das die Pfändung auf? Das muss getestet werden.
Der Vollstrecker kann sagen, das Nötige schiebe ich nach, und die Bank kann sagen, das warten wir ab. Also wären andere Pfändungsformen dafür geeigneter, aber andere kommen ja kaum noch vor bei kleinen oder noch maßvollen Beträgten.
Die Unterschrifts- und Bearbeiterfrage ist von den Juristen
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kollektiv geregelt worden "wir brauchen das nicht, wenn wir Juristen entschieden haben, dass wir es nicht brauchen." Dann prallt das primitive ungehörige Volk ab wie an einer Brandmauer.
Hier liegen die bundesweiten Musterverfahren zur Einsicht. Jedes Gericht hat seinen eigenen Standardtext entwickelt, wieso man dies und jenes nicht brauche. Und alle diese Begründungsklauseln passen nicht zusammen und trotzdem meinen die Richter, wir wären ungehörige Nörgler, wenn wir beweisen: "Ihr dürft das nicht, ist also nichtig".
Immerhin, ein Gericht in Deutschlands Süden regelt es mit Humor.
"Der Einfachheit halber ist diese Mitteilung nicht unterschrieben."
Da weiß man jedenfalls, wo man dran ist: Gemeint vielelicht: Wenn du Lust hast, mach die Anfechung, dann folgt die Variante mit Unterschrift.
Von hier werden - vielleicht erstmals im Kontext - ganz konkret neue Entscheidungen verlangt.
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Bisher ist nur Flucht vor der Frage - Richter wie auch ARD-Juristen... Denn wenn die von hier behauptete Rechtslage stimmt, dann müssen kinderhabende Richterinnen im Home-Office dennoch 2x in der Woche zum Gericht zum Unterschreiben.
Man sichte in den Organisationsplänen, wie viele der neuen Richterinnen oder Richterinnen noch auf Probe nur in Teilzeit arbeiten - vielleicht 30 bis 50 Prozent.
Hilfe für Mutterschaft, der öffentliche Dienst ist insoweit in Ordnung und kann es finanzieren. Also keine Kritik. Nur, 2x in der Woche muss das auch beim Verwaltungsgericht gehen für die Unterschriften.
1x bis 2x pro Woche ist laut einer Auskunft von einem Erbschaftsgericht der Turnus
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für das Abholen von Akten und das Zurückbringen nach Bearbeitung - inklusive Unterschriften - vor Jahren in der Zeit, als Akten noch welche waren und nicht unsichtbare Bytes und Bits.
Darum geht es vielleicht in Wahrheit bei der Sache:
Die totale Home-Office-ierung der Justiz? Bis auf Tage mit Sammlung von Verhandlungen?
Gerade haben aller-erstmals ARD-Juristen die fehlenden Unterschriften verteidigt.
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Der Text liegt mir noch nicht vor. Natürlich sei alles in Ordnung?
Fast nichts ist rechtlich in Ordnung bei ARD usw.?
Näheres darüber wohl demnächst hier.
Ein geordnetes Verfahren ist zudem bei einem Verwaltungsgericht darüber anhängig.
Das könnte alle früheren Widerspruchsbescheide in Frage stellen, im Verjährungsfall einige 100 Millionen Euro.
Näheres darüber wohl demnächst hier.
Einstweilige Meinungsbildung - die man nicht teilen muss - :
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Festsetzungsbescheide sind oft, meist oder immer vom Computer erstellt.
Widerspruchsbescheide haben immer Bearbeiter-Komponente und sind deshalb immer mit Unterschrift und Identizifierbarkeit der Bearbeiter.
Festsetzungsbescheide aus Köln sind jedoch wegen einer Summe von sonstigen Mängeln als nichtig zurückweisbar, ist hier die Meinung und so läuft das denn auch ab.