Basis für dieses Thema sind die Aussagen von @Spark
Die KEF sagt, was das Landesparlament abnicken mußhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35591.msg215293.html#msg215293[...]
Das heißt, dass der Bürger in der Lage sein muß, seine finanziellen Mittel frei von jeglicher Einflußnahme für Informationsquellen einzusetzen, wenn er sein Grundrecht aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG wahrnehmen will.
[...]
Und auch wenn ich mich da wiederhole, aber Artikel 5 Abs. 1 GG ist kein reiner Privatartikel, der nur für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschaffen wurde. Die Grundrechte aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG stehen jeder Bürgerin und jedem Bürger zu.
als auch die aktuelle Entscheidung des BVerfG zur Klage der ÖRR, wie sie hier thematisiert worden ist:
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro anhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35578.msg215249.html#msg215249Die ÖRR haben hier die Finanzierung ihrer Rundfunkfreiheit mit Art 5 GG verbunden und waren der Ansicht, wenn diese Mittel zu niedrig sind, sei diese Freiheit nicht möglich.
Nun haben die Bürger*innen genau das gleiche Grundrecht; auch sie können vorbringen, daß es ihnen ohne ausreichende Mittel nicht möglich ist, ihre Freiheiten aus Art 5 GG zu realisieren.
Insbesondere alle Bürger*innen aus den 5 neuen Bundesländern dürfen sich da voll auf den EuGH und das Unionsrecht stützen, denn die Lohnungleichbehandlung zwischen Ost und West, die auch mehr als 30 Jahre nach der dt. Wiedervereinigung noch immer besteht, ist unionsrechtswidrig, auch innerhalb von Tarifverbünden und betriebsteilübergreifend. Und das übrigens bereits seit der dt. Wiedervereinigung, denn der EuGH zitiert in seiner unten verlinkten Entscheidung aus seiner Entscheidung zur Rechtssache 43/75, (Defrenne), aus 1976.
EuGH C- 624/19 - Unmittelbares Recht auf gleiches Entgelt für gleiche Arbeithttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35517.0Zusätzlich nicht unbedeutend:
EuGH 291/19 - Ist Grundlage unionsrechtswidrig, ist alles unionsrechtswidrighttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35232.0Man müsste dem ÖRR indirekt sogar danken, daß sein Verhalten es ermöglicht, diese Ungleichbehandlung der Bundesbürger*innen mal näher zu thematisieren.
Es hat für alle Unternehmen, insbesondere aus den alten Bundesländern, hier auch keinen Vertrauensschutz, denn die Bestimmungen zur Lohngleichbehandlung waren bereits weit vor der dt. Wiedervereinigung unmittelbar bindend.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;