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Reformüberlegungen zum öff.-rechtl. Rundfunk: Länder kommen kaum voran

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Bürger:
medienkorrespondenz, 21.06.2021
Reformüberlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk:
Länder kommen kaum voran
von Volker Nünning

--- Zitat von: medienkorrespondenz, 22.06.2021, Reformüberl. zum o.r. Rundfunk: Länder kommen kaum voran (Nünning) ---[...]

Sender zu Sachlichkeit verpflichten

Im Kreis der Länder ist außerdem offen, ob den Anstalten auferlegt werden soll, dass sie bei der Erfüllung ihres Auftrags künftig unter anderem „insbesondere den Grundsätzen der Wahrheit, Sachlichkeit und der Achtung von Persönlichkeitsrechten, den einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit sowie der ausgewogenen Darstellung einer möglichst breiten Themen- und Meinungsvielfalt verpflichtet“ sein sollen. [...]

[...] Die Gesamtzahl der heutigen Fernsehprogramme von ARD und ZDF darf dabei aber nicht überschritten werden. Die Entscheidungen dürfen auch nicht zusätzliche Kosten (Mehrbedarf) verursachen, wobei aber noch offen ist, ob darunter auch Verbreitungskosten (fürs Streaming) fallen sollen.

Strukturentscheidungen werden verlagert

[...]

Laut dem aktuellen Staatsvertragsentwurf müssen die Anstalten, wenn sie einen Fernsehsender in ein Internet-Angebot umbauen wollen, in einem Konzept darlegen, warum dies sinnvoll sei. Sie müssen begründen, wie ein neues Online-Angebot anstelle eines linearen Programms den Auftrag erfüllen soll [...]

[...]

Anhörung zum Staatsvertragsentwurf

Auch wenn der aktuelle Entwurf für eine Novelle des Medienstaatsvertrags noch mehrere offene Punkte enthält, planen die Länder eine Anhörung, in der neben den öffentlich-rechtlichen Sendern auch kommerzielle Medienunternehmen sowie Verbände und Organisationen zu den Änderungen Stellung nehmen können; ob sich auch die allgemeine Öffentlichkeit beteiligen kann, bleibt abzuwarten. [...]

[...] Rundfunkkommission im September einen abschließenden Staatsvertragsentwurf absegnen soll, der dann den Ministerpräsidenten zu deren Jahreskonferenz im Oktober zur Annahme vorgelegt werden kann. Geplant ist, dass die Staatsvertragsnovelle zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Im März 2021 hatte sich die Rundfunkkommission der Länder darauf geeinigt, Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in zwei Phasen anzugehen (vgl. MK 6/21). In der ersten geht es um den Auftrag und die Struktur der Anstalten; die zweite Reformphase soll dann ab 2023 beginnen und die „Sicherung von größtmöglicher Beitragsstabilität und Beitragsakzeptanz“ zum Ziel haben.

--- Ende Zitat ---
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/reformueberlegungen-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-laender-kommen-kaum-voran.html

Grit:

--- Zitat von: Bürger am 22. Juni 2021, 22:57 ---medienkorrespondenz, 21.06.2021
Reformüberlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk:
Länder kommen kaum voran

--- Zitat von: medienkorrespondenz, 22.06.2021, Reformüberl. zum o.r. Rundfunk: Länder kommen kaum voran (Nünning) ---[...] Im Kreis der Länder ist außerdem offen, ob den Anstalten auferlegt werden soll, dass sie bei der Erfüllung ihres Auftrags künftig unter anderem „insbesondere den Grundsätzen der Wahrheit, Sachlichkeit und der Achtung von Persönlichkeitsrechten, den einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechenden Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit sowie der ausgewogenen Darstellung einer möglichst breiten Themen- und Meinungsvielfalt verpflichtet“ sein sollen. [...]

--- Ende Zitat ---
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/reformueberlegungen-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-laender-kommen-kaum-voran.html

--- Ende Zitat ---

Am 07.11.2020 wurde der "Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland“  (MStV) rechtswirksam. Der bisherige Rundfunkstaatsvertrag wurde damit durch den MStV ersetzt. In diesem MStV befinden sich bereits die u.a. aufgeführten Grundsätze, Sorgfaltspflichten, Aufgaben und GestaltungAngebote,  wie sie die Rundfunkkommission in ihrer Sitzung vom 9. Juni, dem ÖRR aufzuerlegen gedenkt. ("Wahrheit, Sachlichkeit und der Achtung von Persönlichkeitsrechten"… )

Weiter heißt es auf der verlinkten Seite:

--- Zitat von: medienkorrespondenz, 22.06.2021, Reformüberl. zum o.r. Rundfunk: Länder kommen kaum voran (Nünning) ---Würde eine solche Vorschrift, wie sie im aktuellen Entwurf enthalten ist, tatsächlich in den Medienstaatsvertrag eingefügt, ließe sich indes fragen, ob es bei den Anstalten dann noch Kommentare oder Meinungsbeiträge, etwa in den ARD-„Tagesthemen“ oder im ZDF-„Heute-Journal“, geben darf.

--- Ende Zitat ---
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/reformueberlegungen-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-laender-kommen-kaum-voran.html

Frage:  Warum will man etwas in den MStV einfügen, was dort bereits vorgegeben ist?

pinguin:

--- Zitat von: Grit am 23. Juni 2021, 01:06 ---Frage:  Warum will man etwas in den MStV einfügen, was dort bereits vorgegeben ist?
--- Ende Zitat ---
Weil kaum einer mal nachsieht, was in einem gültigen Dokument geschrieben worden ist?

Falls diese von User Bürger zitierten Aussagen letztlich von Parlamentariern stammen sollten, könnte das ein Zeichen dafür, daß diese ein Dokument abgesegnet haben, ohne den Inhalt wirklich zu kennen.

Medienstaatsvertrag (MStV) vom 28. April 2020
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/mstv

--- Zitat von: Medienstaatsvertrag (MStV) vom 28. April 2020 ---§ 6 Sorgfaltspflichten
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.
[...]
--- Ende Zitat ---

Grit:

--- Zitat von: pinguin am 23. Juni 2021, 06:24 ---Weil kaum einer mal nachsieht, was in einem gültigen Dokument geschrieben worden ist?
--- Ende Zitat ---

Das wäre tatsächlich kaum vorstellbar.  Dennoch ist die Frage berechtigt, wenn die Rundfunkkommission derartige  Aufgaben vorsieht.  "Kommentare oder Meinungsbeiträge, etwa in den ARD-„Tagesthemen“ oder im ZDF-„Heute-Journal“, gibt es auch schon ewig. Nur um beispielsweise mal die Meinungen oder Kommentare in den Beiträgen der 'Faktenfinder' oder im 'Faktencheck' (ARD/ZDF) anzufügen.                                                                 
Oder die zahlreichen Meinungen und Kommentare des ÖRR zu gesamtgesellschaftlichen oder politischen Themen, wenn die Programminhalte nicht gerade von den Nachrichtenagenturen (unbearbeitet) übernommen werden. 
Auch in den Messenger-Diensten der Tagesschau, ZDF info usw. sind Meinungen und Kommentare breit gestreut. Auf den Jugendkanälen oder anderen Content-Netzwerken von ARD und ZDF wird man ständig mit Meinungen und Kommentaren konfrontiert.


--- Zitat von: pinguin am 23. Juni 2021, 06:24 ---Falls diese von User Bürger zitierten Aussagen letztlich von Parlamentariern stammen sollten, könnte das ein Zeichen dafür, daß diese ein Dokument abgesegnet haben, ohne den Inhalt wirklich zu kennen.

--- Ende Zitat ---
Wie gesagt; derartige Vorstellung wären geradezu unerträglich. Dann wäre es auch wirklich nicht verwunderlich, wenn der ÖRR sich immer mehr von seinem eigentlichem Kerngeschäft, seinen rundfunkbeitragsrechtlichen und verfassungsmäßigen Vorgaben entfernt. Denn wenn nicht einmal die Kontrollgremien ihre Aufgaben erfüllen (und das tun sie ja auch nicht. Warum? Weil sie die Inhalte im MStV nicht kennen?), verwundert es nicht, dass der ÖRR immer mehr Maß und Mitte verliert.

Nevrion:

--- Zitat von: Bürger am 22. Juni 2021, 22:57 ---medienkorrespondenz, 21.06.2021
Reformüberlegungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk:
Länder kommen kaum voran

--- Zitat von: medienkorrespondenz, 22.06.2021, Reformüberl. zum o.r. Rundfunk: Länder kommen kaum voran (Nünning) ---[...] Laut dem aktuellen Staatsvertragsentwurf müssen die Anstalten, wenn sie einen Fernsehsender in ein Internet-Angebot umbauen wollen, in einem Konzept darlegen, warum dies sinnvoll sei. Sie müssen begründen, wie ein neues Online-Angebot anstelle eines linearen Programms den Auftrag erfüllen soll [...]

--- Ende Zitat ---
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/reformueberlegungen-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-laender-kommen-kaum-voran.html

--- Ende Zitat ---
Das sogenannte Konzept beruft sich ja stets darauf, dass man für alle erreichbar sein muss und da es zunehmend weniger Fernsehzuschauer gibt, breitet man sich halt auf anderen Plattformen auch aus. Nun mag es fragwürdig erscheinen, warum ARD und Co einen Instragramm-Account braucht, also man sich bei privaten Unternehmen einen Platz sichert, wo man sich eigentlich der Unabhängigkeit verpflichtet fühlen sollte, aber die Begründung ist ja stets dieselbe. Nach der Vorstellung des ÖRR ist Grundversorgung = Überallversorgung.

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