"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

Auf Antrag d. Stadtkasse Bonn droht erneut eine Inhaftierung im Bereich des WDR

<< < (2/3) > >>

Bürger:
@alle:

Bitte hier nicht - schon wieder ::) - in allgemeines Geschwafel abdriften, sondern bitte konstruktive Konzentration auf das eigentliche Kern-Thema

Auf Antrag d. Stadtkasse Bonn droht erneut eine Inhaftierung im Bereich des WDR

Wer dazu nichts konstruktiv beitragen kann, muss und soll dann bitte auch nicht kommentieren. Danke.

Kurt:
Aktueller Stand, Samstag, 17. April 2021

* Kontakt zu Robert steht;
* seine Unterlagen liegen seit heute nachmittag vor;
* entspr. zu verwendende Statements wurden ihm zugespielt; 
* Strategie/weiteres Vorgehen wird morgen - im Laufe des Sonntags, 18. April 2021- mit ihm erörtert/abgestimmt;
* er arbeitet momentan Schriftsatz zur Abwehr der am/ab Montag, 19. April 2021 drohenden Inhaftierung aus;
Bitte um Verständnis, dass im aktuellen Stadium keine weiteren Details bekannt gegeben werden können.
Weiterer Bericht folgt.

pinguin:
Ohne vom Thema abzuweichen, läßt sich die neue Entscheidung des BVerfG zum Berliner Mietendeckel

BVerfG 2 BvF 1/20 - Neben einem Bundesgesetz ist für ein Landesgesetz kein Raum
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35136.msg212921.html#msg212921

wegen seiner hervorragenden Ausarbeitung in Belangen der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes, (siehe auch zitierte Rn. 80), und der damit einhergehenden Nichtgesetzgebungsbefugnis der Länder auch hier verwenden, da für die Länder keine Öffnungsklausel darin besteht, öffentliche Stellen in Wettbewerb anders zu behandeln als nicht-öffentliche Stellen in Wettbewerb; damit hat sich jede Art der Amtshilfe für öffentliche Stellen in Wettbewerb, da diese für alle Stellen in Wettbewerb nicht zulässig ist. In Frage zu stellen ist also das Handeln der "ersuchten Behörden", die Amtshilfe leisten, wo sie, bundesweit übrigens, nicht geleistet werden darf.


Edit "Bürger": Bitte hier im Thread keine Vertiefung oder - wiederholte - Erwähnung aller möglichen, sämtliche Vollstreckungsverfahren betreffenden fehlenden allgemeinen  Amtshilfe- und Vollsteckungsvoraussetzungen. Danke.

querkopf:
Robert hat heute morgen beim VG Köln einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts eingereicht (siehe Anhang).

Der Antrag wurde vom Gericht offenbar auch als Klage in der Hauptsache gegen die Vollstreckung an sich aufgefaßt.

Heute mittag wurde die Eingangsverfügung des Gerichts bekannt (siehe Anhang) in der es heißt:


--- Zitat von: VG Köln, 19.04.2021 ---Die Antragsgegnerin hat auf Anfrage mitgeteilt, dass der
Haftbefehl auf Verlangen des WDR vorerst nicht vollstreckt werden wird.
--- Ende Zitat ---

Robert ist heute mittag ganz entspannt wieder nach Hause gefahren.


Edit "Bürger": Anhänge freigeschaltet.
Danke für den Einsatz, diese "exclusive" Information samt Anlagen + Gratulation zu diesem Zwischenerfolg!

Ninja:
Kann das Georg Thiel dann nicht auch machen?


Edit "Bürger":
Bitte hier keine Diskussions-Vermengung dieser beiden Fälle. Hier im Thread geht es nur um den im Einstiegsbeitrag geschilderten Fall.
Bei Georg Thiel hätte man es ggf. so machen können, wenn es dazumal schon so gediehen und Zeit dafür gewesen wäre:
Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34912.0
Allerdings kann (und wird?) man mglw. diesen Vergleichsfall zur Infragestellung der Verhältnismäßigkeit heranziehen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln