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Rundfunkbeitragsstreit – Länder senden Stellungnahmen nach Karlsruhe

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DumbTV:
So sieht also die Trennung von Politik und Rundfunk aus...  :o


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heise.de (dpa), 20.02.2021

Rundfunkbeitragsstreit
Länder senden Stellungnahmen nach Karlsruhe
Von der Erhöhung des Rundfunkbeitrags hätten auch die beiden kleinsten ARD-Anstalten profitiert. Sie unterstützen die Klage mit eigener Prozessvertretung.


--- Zitat ---Im Rundfunkbeitragsstreit am Bundesverfassungsgericht haben sich die Bundesländer mit eigenen Stellungnahmen positioniert. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter mehreren Ländern ergab: Das Saarland verschickte mit Bremen eine gemeinsame Stellungnahme, Sachsen-Anhalt erarbeitete eine eigene und die 13 anderen Bundesländer schlossen sich zu einer dritten zusammen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe äußerte sich auf Anfrage nicht zu etwaigen Stellungnahmen.

Blick auf die kleinsten Anstalten
[…]

Eigene Prozessvertretung
[…] Aus Magdeburg gab es keine Details zum Inhalt der Stellungnahme, ebenso nicht aus Rheinland-Pfalz als Medien-Koordinationsstelle für die anderen 13 Länder zu der dritten Stellungnahme.
--- Ende Zitat ---

weiterlesen:
https://www.heise.de/news/Rundfunkbeitragsstreit-Laender-senden-Stellungnahmen-nach-Karlsruhe-5061123.html


Siehe u.a. auch:
Rundfunkbeitrag: BVerfG-Urteil vermutlich schon im Jahr 2021 (02/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34867.0

ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Verfassungsgericht will noch in diesem Jahr über Rundfunkbeitrag entscheiden (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34645.0

Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0

Intendanten üben Druck auf Ministerpräsidenten aus! (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34686.0.html


Hinweis/ Aufruf:
Statt diese Pressemeldung (nur) hier intern im Forum zu kommentieren, kann und sollte besser bei der Quelle selbst öffentliche Aufklärung betrieben werden durch sachlich-kritische Kommentierung. Dies kann jedes Forum-Mitglied und auch Nicht-Mitglied tun.

Danke für die aktive Mitwirkung!

ope23:
In den Stellungnahmen wird jetzt eine "Bundestreue" der Länder beansprucht. Ach?

Rundfunk ist aber strikt Ländersache. Bundestreue könnte greifen, wenn es eine konkurrierende Gesetzgebung gäbe. Zum Beispiel beim Datenschutz.  ::) ::) ::)

pinguin, hattest Du zu "Bundestreue" nicht einiges beizutragen gewusst? :)

pinguin:

--- Zitat von: ope23 am 21. Februar 2021, 15:04 ---pinguin, hattest Du zu "Bundestreue" nicht einiges beizutragen gewusst? :)
--- Ende Zitat ---
Nö; das war das BVerfG in seiner 1. Rundfunkentscheidung selber.

BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung - Begriff "Rundfunk"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31178.msg193852.html#msg193852


--- Zitat ---Rn. 169 - mit einer Aussage zur Bundestreue der Länder
Zitat

    [...]Bei der Entscheidung über die Gewährung von Weihnachtszuwendungen an öffentliche Bedienstete haben die Länder Bundestreue zu wahren und deshalb auf das gesamte Finanzgefüge von Bund und Ländern Rücksicht zu nehmen (BVerfGE 3, 52 [57]). Noch stärker tritt diese Rechtsschranke aus dem Gedanken der Bundestreue bei der Ausübung von Gesetzgebungsbefugnissen zu Tage: "Bleiben die Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung nicht auf den Raum des Landes begrenzt, so muß der Landesgesetzgeber Rücksicht auf die Interessen des Bundes und der übrigen Länder nehmen" (BVerfGE 4, 115 [140]). Aus dem Verfassungsgrundsatz der Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten kann sich weiter die Pflicht der Länder zur Beachtung von völkerrechtlichen Verträgen des Bundes ergeben (BVerfGE 6, 309 [328, 361 f.]). Unter Umständen kann schließlich ein Land mit Rücksicht auf seine Pflicht zur Bundestreue verpflichtet sein, im Wege der Kommunalaufsicht gegen Gemeinden einzuschreiten, die durch ihre Maßnahmen in eine ausschließliche Bundeskompetenz eingreifen (BVerfGE 8, 122 [138 ff.]). Auch bei der Wahrnehmung der Bundeskompetenzen auf dem Gebiet des Rundfunks ist, wie oben dargelegt (vgl. I 4 d und D II 7 b), der Satz vom bundesfreundlichen Verhalten von grundsätzlicher Bedeutung.
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: ope23 am 21. Februar 2021, 15:04 ---Rundfunk ist aber strikt Ländersache. Bundestreue könnte greifen, wenn es eine konkurrierende Gesetzgebung gäbe. Zum Beispiel beim Datenschutz.  ::) ::) ::)
--- Ende Zitat ---
Beim Datenschutz hat Europa die Hand darauf, insofern auch das BDSG nicht zur Anwendung käme, wenn die DSGVO entgegenstünde. Weil

BFH I B 66/15 - Unionsrechtswidrige Norm entfaltet keine Bindungswirkung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34862.msg211301.html#msg211301

NichtzahlerKa:
Bremen und das Saarland verbessern aus meiner Sicht nur die Chance auf Abweisung der Klage. Die haben gar nichts zu melden. Gerade dass die profitieren ist ja ein Grund mehr für alle anderen Länder, die Chose abzulehnen. Es gibt kein Recht auf Finanzausgleich. Die können jederzeit ihre Anstalten auflösen oder von dem Geld der eigenen Bürger bezahlen lassen (40€ im Monat). Wieso die Stadt Bremen meint, 6 eigene Radiosender zu brauchen, erschließt sich mir nicht. Man kann NDR auch in Bremen empfangen. Ist Niedersachsen etwa irgendwie unterversorgt?
All das kommt nun durch die Einmischung Bremens hoffentlich auf den Tisch. Beim Saarland ist es dasselbe.

drboe:

--- Zitat von: ope23 am 21. Februar 2021, 15:04 ---In den Stellungnahmen wird jetzt eine "Bundestreue" der Länder beansprucht.
--- Ende Zitat ---

Wo steht das von der „Bundestreue“ in Bezug auf die Klagen wegen der Nicht-Erhöhung des sogn. Rundfunkbeitrags? Von wem stammt diese merkwürdige Forderung? Link?

M. Boettcher

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