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Autor Thema: Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen  (Gelesen 4831 mal)

  • Beiträge: 7.316
Um Richter glücklich zu machen,
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wäre natürlich schon, zu jedem dieser Leitsätze das AZ eines EuGH-Entscheides hinzuzufügen.
Leitsätze sind nicht immer aussagefähig, denn der EuGH behandelt in seiner Entscheidung im Regelfall alle Nebenaspekte, die zur Klärung der Hauptfrage beitragen können, ohne diese Nebenaspekte separat in den Leitzsätzen zu benennen.

- ferner nicht, weil es "faktisch eine Strafe ohne vorheriges Strafgesetz" wäre,
- denn Konkretisierung des Meinungsrechts ist kein Straftatbestand
Das ist ja nicht nur Unionsrecht, sondern auch Bundesrecht und da nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Ordnungswidrigkeitenrecht; erst muß die Regel vorhanden sein, gegen die verstoßen werden kann, dann bedarf es der entsprechenden Ahndungsregel, um die Mißachtung der Regel, gegen die verstoßen werden kann, überhaupt ahnden zu dürfen.

2. Wir argumentieren, dass Nichtzahlung seitens der Nichtzuschauer generell auch unter Berufung auf die Pflicht der Beihilfe-Unterlassung erfolgt:
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a) Ausmaß von Fake News und Tendenz von totalitarismusnaher Ideologie bei den Sendern. 
Ist, jedenfalls im Unionsrecht, nicht zielführend, da im Zweifelsfalle konkret nachweispflichtig.

Und ob der Informations- und Meinungsfreiheit, auf die sich im Rahmen des Art 10 EMRK alle "nicht-staatlichen Organisationen" und  "natürlichen Personen", (und damit auch der Rudnfunk selber), gemäß Art 34 EMRK stützen dürfen und 27 Unionsnationen, die alle ihre eigene Meinung haben, ist es schade um die Zeit, die dafür aufgewendet würde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2021, 18:30 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Mit "LeitsätzE" waren die von @pinguin gemeint im Beitrag oben im Thread (von heute 13h38):
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg215471.html#msg215471

Wir könnten es beim jetzigen Stand belassen, weil ja viel Anderes von @pinguin verwertet ist und im Verweisverfahren zwischen den Abschnitten der inzwischen 1200 Seiten recht gut integrierbar ist.

Petition / Bundestag: Die Frage der Aussichten wurde gerade näher analysiert. Die Erwartungen zur Sache sind klein zu halten. Strategisch gesehen hat es Sinn. Alles Weitere bleibe offen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2021, 23:12 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Der Volltext der "Leitsätze" aus der Feder beziehungweise Tastatur von @pinguin stellt mehrere Verstöße klar unter EU-Rechtsrahmen. Das wird dann in etwa wortgleich übernommen bei der nächsten Erweiterung des Sammelgutachtens "Metastudie LIBRA", inzwiischen rund 1000 Seiten. 

Für die einzelnen Rechtsthemen hat @pinguin ja bereits die diversen EuGH-Entscheide erarbeitet und das ist nach Themen dort bereits in einem Kapitel gelistet. Also kann für jeden der "Leitsätze" mühelos ein Verweis auf die passenden EuGH-Entscheide erfolgen.

Wir wären am Ziel, eine in Kurzform konzentrierte sich abgerundete Argumentation für wichtigste prinzipiellen Rechtsverstöße. 

Dank an @pinguin , der EU-Rechtsrahmen vor Landesverfassungsgerichten als Messlatte für Landesrecht, das ist eine der verschiedenen aktuellen Premieren, die wir gerade praktizieren.


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Querverweis:
Mißachtung der EU-Grundrechtecharta führt direkt zu Vertragsverletzungsverfahren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35618.msg215489.html#msg215489


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