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Autor Thema: Rechtlich-moralische Grundlage zur Beitragsverweigerung  (Gelesen 1031 mal)

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  • Murks? Nein danke!
Rechtlich-moralische Grundlage zur Beitragsverweigerung

Beispielhafte Zitate

„Zur Meinungsfreiheit gehört es auch, dass ich das Unterhaltungsprogramm anderer nicht bezahlen muss.“

„Zur Meinungsfreiheit gehört es auch, dass ich die Lügenpropaganda des politischen Gegners nicht bezahlen muss.“



In diesem Faden sollen rechtlich-moralische Grundlagen zur Beitragsverweigerung gesammelt werden. Jeder kann beitragen.



Gleich vorab: die Konsequenz, die jedem Individuum ermöglicht ist –Beitragsverweigerung ist effektiv – mit geringem Aufwand – für jeden möglich. Informationen dazu reichlich an anderer Stelle.


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Natürlich kann sich über den Umfang der Meinungsfreiheit gestritten werden.
 
Persönliche Meinung, die Zitate oben würden den Umfang überziehen, wenn gilt: Meinungsfreiheit hat kein Preisschild. Meinungsfreiheit kann nicht mit Geld erkauft werden, also auch nicht die Meinungsfreiheit anderer. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass ich die Meinung anderer bezahle, sondern dass ich diese schlicht und ergreifend an mir vorbei gehen lassen kann ohne diese zu werten, einzuschränken oder was auch immer. Ich selbst darf das für meine Meinung ebenfalls erwarten, zumindest solange wie die Meinung, welche transportiert wird keine Ehr verletzende Inhalte oder sonstige Inhalte hat, bei welchen festgestellt werden kann, dass diese nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.
 
Die Verteidigung der Meinungsfreiheit kann sehr wohl Kosten verursachen, insbesondere wenn staatliche Stellen der Ansicht sind, dass eine Information verbreitet wird, welche nicht unter die Meinungsfreiheit fällt.

Moralische Rechtfertigung warum den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen ist klar der Art. 5 GG, welcher zusichert, dass jeder frei ist. Sofern der Staat aus dieser Freiheit ableitet, dass es Angebote geben muss, damit die Freiheit gelebt werden kann, dann sind die Gelder aus dem staatlichen Haushalt zu nehmen.
Das GG kennt keine Ausgestaltung der Freiheit und gibt diese auch nicht vor, wie diese zu bewirken ist. Das GG gibt jedem die Mittel an die Hand sich gegen staatliche Maßnahmen zu wehren. Die Abwehr von Kosten, welche eine Person nicht tragen kann gehört dazu.
 
Die Kosten für den Rundfunk können durch den Einzelnen jederzeit abgelehnt werden, wenn diese nicht in sein Budget passen. Der Staat kann sicherlich einer Partei etwas zu sprechen. Wenn keine andere Abhilfe als Nichterfüllung zur Verfügung steht, um Forderungen abzuwehren, dann ist Nichterfüllung das Mittel der Wahl.
 
Der Staat mag Personen befreien wollen, aber das setzt voraus, dass diese mit der staatlichen Maßnahme grundsätzlich einverstanden sind.
 
Art. 5 GG spricht nicht davon, dass für die Ausübung von Freiheiten keine Kosten entstehen. Jedoch sollten staatlich auferlegte Kosten einen Nachteil ausgleichen.
 
Bei einem Beitrag kann nur der Vorteil abgeschöpft werden, der darin liegt, dass das Gut günstiger staatlich vermittelt wird als es privat möglich ist. Das setzt voraus, dass etwas überhaupt gefragt ist.
 
Bei Gütern, welche als für die gesamte Gemeinschaft nützlich betrachtet werden, sollte die Finanzierung aus der Gemeinschaft also nicht mittels eines Beitrags erfolgen. Da der Beitrag sich nur an die Gruppe richten kann, welche diesen Nachteil hat und die staatliche Maßnahme dazu einen Vorteil ermöglicht, z.B. bei der Beschaffung.

Beispielsweise kostet „etwas“ auf dem freien Markt eine Summe X oder ist auf dem freien Markt so nicht zu beschaffen, weil jede private Gruppe das finanzielle Risiko für das „etwas“ scheut, dann kann es eine staatliche Maßnahme geben um diese Sache „etwas“ zu beschaffen. Abgegolten also von den Interessenten kann dann der „finanzielle“/“besondere“ Vorteil. Die staatliche Umsetzung müsste also günstiger sein oder im Falle das Gut gab es gar nicht, dann sollte diverse Gebote bei der Umsetzung der Maßnahmen bezüglich der Kosten gelten. Denn nicht jede staatlich vermittelte Maßnahme wird auch honoriert werden.
Sofern, also das Gut durch die „Gruppe“ nicht nachgefragt wird, dann eben nicht. Der Staat braucht keine Güter vermitteln, welche keine „Gruppe“ nachfragt. Es könnte Güter geben, welche der Staat sich verpflichtet zu erhalten, welche aber keiner tatsächlich „nachfragt“ -> diese sind jedoch aus dem staatlichen Haushalt zu tragen. Beispiel: Der Staat will ein Atomkraftwerk betreiben, um waffenfähiges Material zu brüten, aber es gibt in der Bevölkerung dazu keine Nachfrage. 
Ein Problem stellen diese Güter da, wo staatliche Akteure annehmen, dass es diese geben soll. Diverse Güter des öffentlichen Rundfunks sollen dazu gehören. Die staatlichen Akteure haben jedoch eine Abgrenzung versäumt.
 
Die Beschreibung der Güter ist mit Angebote in Kultur, Sport, Information und Unterhaltung sehr allgemein gehalten. Eine Abgrenzung zu privat vermittelten Gütern damit nicht so leicht möglich. Die staatlichen Akteure sollten deshalb den Umfang der Güter eingrenzen, denn auf die Inhalte wollen bzw. dürfen diese Akteure keinen Einfluss nehmen, weil sonst der Auftragnehmer erklärt, dass wäre ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Ja, aber nicht in seine, sondern in die Rundfunkfreiheit, welche das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. In die Rundfunkfreiheit der Teilnehmer. Das ist passiert, als das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass es für die Ausübung der Rundfunkfreiheit jeder einzelnen Person nicht die Ressourcen gibt, welche notwendig gewesen wären z.B. sei die "Frequenz Knappheit" bezeichnet. Deshalb wurde die Freiheit der Teilnehmer als dienende Pflicht der Stelle auferlegt -hat festgelegt-, welche der Staat als Auftragnehmer geschaffen hat, also dem „öffentlichen Rundfunk“ in Ausgestaltung der Rundfunkanstalten. –Anmerkung: würde der Staat einen anderen Auftragnehmer wählen, dann würde dieser wohl die „Freiheit der Teilnehmer" als dienende Pflicht tragen-. Wie auch immer. Es wurde vorgesehen, dass dazu die Teilnehmer die Kosten tragen sollen.

Das hat sich dann immer wieder etwas verändert, grob gesagt sind die Kosten der Teilnehmer gestiegen und ebenso der Umfang des Auftragsnehmers und ebenso die Angebote, welche dieser erbringt.

Jetzt aktuell kann jeder für sich feststellen ein oder kein Teilnehmer zu sein. Kein also wenn gilt, dass er sein Recht der Rundfunkfreiheit nicht abgetreten wissen will, sondern seine Rundfunkfreiheit selbst ausübt.

Der Staat hat zur Ausübung der Rundfunkfreiheit nur den Rahmen zu geben, damit jeder einzelne seine Rundfunkfreiheit auch tatsächlich hat. Also auch keine Vorgaben zum Inhalt zu machen. Sofern also die Teilnehmer nicht bereit sind die Inhalte zu bezahlen, welche in Ihrem Auftrag der Rundfunkfreiheit produziert werden, dann müssen sie sich über die Kosten und Inhalte beschweren.
Ist eine Person jedoch der Ansicht, dass sie keine Rechte abgetreten hat und deshalb auch kein Teilnehmer ist, dann kommt Sie mit Beschwerden über die Inhalte und Kosten gegenüber einem nicht für Sie verantwortlichen Auftragnehmer nicht weit.
Sie kann Angebote von Auftragnehmern nun mehr nur ganz ablehnen.
Es gibt ja auch im GG keine Pflicht überhaupt ein Teilnehmer zu sein. Es steht jedem frei.
 
Die Fehlentwicklung ist jetzt, dass staatliche Akteure im Laufe der Zeit denken konnten diese Freiheit durch die Änderung der Sicht wer Teilnehmer ist zu unterlaufen, in dem sie Inhaber von Wohnung denken lassen wollen, dass diese Teilnehmer seien. Dass jedoch ist eine freiwillige Sache und bewusste Entscheidung. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass der Beitrag je Wohnung erhoben werden könne, setzt es voraus dass eine Person ihre Freiheit freiwillig dafür aufgibt. Um das zu verstehen bedarf es der Aufarbeitung von über 100 Jahren Rundfunk Entwicklung. Diese Lebensaufgabe ist mit so hohen Kosten verbunden, dass ehrliche Anwälte das zuvor eben auch mitteilen. Es bleibt somit es nur selbst zu machen.
 
Moralisch vertretbar auf jeden Fall. Jeder ist frei seine eigenen Entscheidungen zu fällen und auch zu erklären was er für falsch hält. Jeder darf seine Rundfunkfreiheit verteidigen gegen die Rundfunkfreiheit, welche das Bundesverfassungsgericht beschreibt als dienende, also im Sinne dienend der Teilnehmer. Die Rundfunk Freiheit der öffentlichen Rundfunkanstalten ist nicht Ihre Freiheit sondern, diese der Teilnehmer. Es ist somit ein Ersatz -eine Verkettung von zwei Paar Schuhen-. Es passiert im Namen von x. Wer so etwas nicht will muss es eben erklären. Der Staat kann fordern, aber das bedeutet nicht, dass eine Person springt. Eine Person muss nichts gegen Ihren Willen tun. Sollte der Staat das trotzdem wollen, dann muss dieser dazu Gewalt anwenden. Gewalt jedoch rechtfertigt einen Staat als Ganzes in Frage zu stellen. Gerichte welche staatliche Gewalt nicht unterbinden sind dabei in Frage zu stellen.
Seine persönlich moralische Einstellung zur Ausübung von Gewalt kann jeder selbst prüfen. Der Staat der hier einer juristischen Person Geld zuspricht und die Freiheit jeder Person dabei missachtet und mit dem Segen von Gerichten versucht das Geld mit staatlicher Gewalt zu bekommen ist zu rechtfertigen? Der Rundfunk kann vielleicht gerechtfertigt werden in einer bestimmten Form, aber die Art und Weise und die Folgen der Finanzierung nicht. Die bestimmte Form hat der Rundfunk aktuell nicht bzw. muss diese diskutiert werden. Viele Bürger -nicht "Teilnehmer"- jedoch versagen bei der Diskussion oder wollen sich damit nicht beschäftigen, sie nehmen es für sich hin als "Teilnehmer" betrachtet zu werden, weil Sie wohnen. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Personen diese Art und Weise über die Akzeptanz -dass es diesen "öffentlichen Rundfunk" gibt- hinaus auch noch finanzieren müssen.
Das haben die Akteure der staatlichen Verwaltung und auch die Auftragnehmer noch nicht verstanden. Nicht jeder, der nicht bereit ist sie zu bezahlen will gleichzeitig, dass es sie nicht mehr gibt. Es sind zwei Paar Schuhe. Einige wollen Ihre Freiheit behalten. Andere wollen nicht, dass andere in Ihrem "Auftrag" sprich Namen manipuliert werden, weil der einzelne Teilnehmer keinen unmittelbaren Einfluss auf die Inhalte hat. Es mangelt dabei an den Mitteln die Teilnehmer an der Art und dem Umfang der Inhalte teilnehmen zu lassen. Deshalb wirkt der Rundfunk von oben herab.

Zitat:
"Moral ist nicht verkäuflich."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2020, 18:12 von PersonX«

 
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