Was haben die beiden miteinander zu tun?
Kirchen--"Steuer" ist in Wahrheit ein "Beitrag". Mit "opt-out" für Nichtnutzer der Kirchendienste.
(Nicht zu verwechseln mit der Frage, ob im Christentum verankerte Wertordnung.)
Übrigens ein Gesetz aus der "Nazikeule"-Zeit.
Rundfunk-"Beitrag" ist in Wahrheit eine "Steuer: Kein "opt-out" für Nichtzuschauer.
(Nicht zu verwechseln mit der Frage, ob Interesse an Bildung und Staat.)
Im wesentlichen entstanden in der "Nazikeule"-Zeit.
Zahlungspflicht für Nichtzuschauer, das hat man selbst in der "Nazikeule"-Zeit nicht gewagt.
Juristen beim Gesetzemachen sind manchmal wie Kinder im Sandkasten:
Ich mach mir die Wörter, wie es den Eltern ("Politikern") gefällt.
"Steuer" soll die "selbstverständliche Pflicht für alle" dokumentieren.
"Beitrag" soll dokumentieren, ich trage bei zu einer herrlichen Sache.
Edit "Bürger": Thread vorerst zu reinen Informationszwecken für die Diskussion geschlossen.
Danke für allerseitiges Verständnis.