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Vollstreckungsankündigung trotz bezahlter Beiträge-Gemeinde Pinnau

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Zhivagoo:
Moin!

Der Herr Z hat von seinem lokalen Ortsamt in Pinnau eine Vollstreckungsankündigung erhalten. Als er die zu vollstreckenden Zeiträume durchging, fiel ihm auf, dass diese Zeiträume durch seine Partnerin (sie traut sich nicht, nicht zu bezahlen) bereits gedeckelt und bezahlt sind.

Besteht hier die Möglichkeit der Intervention oder müsste er sich der Vollstreckung ergeben?

Danke und Grüße!

Zeitungsbezahler:
Das könnte ja ein Betrugsversuch sein! Mit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2018 ist klar, daß für eine Wohnung nur genau einmal ein Beitrag bezahlt werden muß. Hier könnte eventuell ein Strafantrag gestellt werden. Aber zunächst wäre der örtlichen Rundfunkanstalt und gleichzeitig dem Vollstrecker mitzuteilen, daß für die Wohnung bereits bezahlt wurde. Die Beitragsnummer ist dafür zunächst entbehrlich, es wird ja wohnungsgebunden und nicht personengebunden bezahlt...

Zhivagoo:
Vielen Dank Zeitungsbezahler! Das wird Person Z dann sogleich beide Parteien wissen lassen und harrt derer Antworten.

seppl:
Der Betrugversuch ist bereits in den Beitragsbescheiden verankert. Es erscheinen dort immer nur Einzelpersonen mit ihren Beitragsnummern. Bei Wohngemeinschaften haften die Bewohner jedoch gesamtschuldnerisch. (§2(3) RBStV). Wäre in den Bescheiden ein Hinweis darauf vorhanden (geht formell ganz einfach und ohne weiteren Datenaufwand: Man sendet die Briefe an die Inhaltsadressaten "Bewohner der Wohnung (Anschrift)" und benennt dann persönlich einzeln den/die Bewohner als Bekanntgabeadressaten. So wie es bisher läuft, hat die Vollstreckungsstelle keine Ahnung, wenn sie doppelt vollstreckt: Sie erkennt nur voneinander völlig getrennte Vorgänge (Namen/ Beitragsnummer), die Anschrift auf den Bescheiden ist unwichtig, da daran nur erkannt werden kann, wo die einzelnen Personen im Moment gemeldet sind. Die Bescheide selber können sich aber auf ganz andere Anschriften beziehen.

Die Kasse.Hamburg hat dafür seit 2016 die Notbremse gezogen: Sie selber(!) hält ein Formular vor, das rechtswidrige Mehrfachvollstreckungen abblocken soll. "Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags" heisst es verschleiernd - Im Klartext ist es jedoch der letzte Versuch des Verhindernwollens einer reinen rechtwidrigen Beitragsüberhebung, bevor die Kasse.Hamburg mit in die Pflicht kommt!  Was in der Sache verschwiegen wird, ist, dass der NDR dann bereits schon mehrere als vollstreckbar erklärte Vollstreckungsersuchen bei der Vollstreckungsstelle eingereicht hat, die für eine Wohnung mehrfach den Rundfunkbeitrag fordern. Das ist natürlich rechtswidrig, wenn die Vollstreckungsstelle einen Zusammenhang nicht sehen und die Vollstreckung weiterer Beteiligten nicht sofort stoppen kann, wenn bei einem der Schuldner der Betrag eingezogen wurde. (BGB § 422 (1) Satz 1:  Wirkung der Erfüllung - Die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner wirkt auch für die übrigen Schuldner.) Eine weitere Vollstreckung wäre dann rechtswidrig und das Vollstreckungsorgan ist für den Schaden mitverantwortlich, wenn es Kenntnis darüber hat.

Auch wenn dieser Verwaltungsfehler irgendwie "unabsichtlich" passiert: Der NDR ist dafür hauptverantwortlich, da er die Abwicklung der Einziehung des Beitrags mit hoheitlicher Genehmigung selbst verwalten darf (Nach Treu und Glauben der Bürger und Behörden!) . Es dürfte damit nicht nur Betrug, sondern sogar vielfacher oder eine Art "gewerbsmäßiger" Betrug vorliegen.

PersonX:

--- Zitat von: seppl am 08. Oktober 2020, 17:58 ---Die Bescheide selber können sich aber auf ganz andere Anschriften beziehen.

--- Ende Zitat ---

Nicht ganz oder? An sich müssten diese Bescheide sich auf Raumeinheiten beziehen.

An sich steht irgendwo oben auf dem Bescheid eine Anschrift -an diese erfolgt der Versand- und unten in einer Art Tabelle steht das wofür, also eine Anzahl mit der Art "Wohnung" und wahrscheinlich oft eine unvollständige Lage -Anschrift: Straße Nummer PLZ und Ort -.
-> Anschriften können laut Rundfunkbeitragstaatsvertrag jedoch nicht bebeitragt werden.
Bebeitragt wird das Innehaben von Raumeinheiten.
-> Je Raumeinheit soll dabei nur einmal ein Beitrag anfallen. Deshalb ist es wichtig diese Raumeinheiten entsprechend eindeutig zu identifizieren.
Anhand der Angabe z.B. "1 Wohnung" in der Tabelle, wo bei sich die Zahl vermutlich als  eine Anzahl lesen lässt und dem Typ "Wohnung" fehlt jedoch noch welche Angabe?

Die Angabe "1 Wohnung" ist formal ausgedrückt keine gute Identifikation.
Anhand so eines Bescheids kann nicht geprüft werden, welche Raumeinheit überhaupt bebeitragt wird.

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