"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin
RBB Berlin Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom Finanzamt > Gegenwehr
RadhaV:
Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall. Ehefrau Y und Ehemann X erhielten in regelmäßigen Abständen Beitragsaufforderungen. Beide haben die Schreiben nur aufgehoben und ihnen nie geantwortet.
Nun bekam Frau Y eine "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" mit dem Hinweise, dass alle gegenwärtige und künftige zustehende Ansprüche, Forderungen und Rechte auf Einkommensteuer 2019 gepfändet werden.
Weiterhin wird Frau Y aufgefordert eine Erklärung abzugeben.
1. ob und inwieweit Sie die gepfändete Ansprüche, Forderungen und Rechte anerkennen und bereit sind zu leisten
2. ob und welche Ansprüche andere Personen auf die gepfändete Ansprüche, Forderungen und Rechte erheben
3. ob und wegen welcher Ansprüche die gepfändete Ansprüche, Forderungen und Rechte bereits für andere Gläubiger gepfändet worden sind
Eine Rechtsbelehrung wurde nicht aufgeführt.
Welche Art der Pfändung kommt auf Frau Y zu?
Muss Frau Y eine Erklärung abgeben?
Welche mögliche Antworten könnte Frau Y zurücksenden?
Vielen Dank
RadhaV
Edit "Markus KA":
Hierzu Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
RBB Berlin Vollstreckungsankündigung vom Finanzamt > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32253.0.html
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.0.html
Finanzamt/ RBB ignorieren Widerspruch > direkte Pfändung der Rückzahlung aus ESt-Erklärung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14183.0.html
Zeitungsbezahler:
Tja, da muß man wohl dafür sorgen, daß man nie zuviel Steuern zahlt, die man dann nicht zurückbekommen würde...
Sollte also Selbständigkeit herrschen, dann nie Vorsteuer verfallen lassen, Vorauszahlungen an die tatsächlichen Einkünfte anpassen lassen bzw. Freibeträge großzügig eintragen lassen. Dann zahlt man immer nur genau die Steuern, die man schuldig ist und es wird nichts von etwaigen Guthaben weggenommen.
Gegen die Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamtes zur Befriedigung des Schundfunks müßte man andere Geschütze auffahren, z.B. weil man jetzt erst Kenntnis von offenen Forderungen erlangt hätte und eine entsprechende Klage anstrengt. Dabei könnte z.B. herauskommen, wenn man im Rahmen des Verfahrens an Kopien der Ursprungsbescheide kommt, daß diese ja vollautomatisch erstellt und damit nichtig seien...
RadhaV:
Vielen Dank für die Antwort. Das gibt Frau Y Orientierung.
Leider weiß sie noch nicht, was sie mit der Aufforderung zur Erklärung machen sollte. Im Schreiben war von einer zwei Wochenfrist die Rede.
Wie sollte sie darauf zunächst reagieren?
Vielen Dank
Radha V
FrankiX:
Ich vermute:
Die "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" bekam nicht Frau Y.
Frau Y bekam den "Abdruck für den Vollstreckungsschuldner".
Die Aufforderung richtet sich an den Adressaten der "Pfändungs- und Einziehungsverfügung", den Drittschuldner.
Drittschuldner ist das Finanzamt, dasselbe Finanzamt, das die "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" erließ.
Deshalb:
1. Gepfändet sind die aus bereits abgegebener Einkommensteuererklärung 2019 bestehenden Steuerstattungsansprüche, die bei Erlaß entweder noch nicht berechnet, oder jedenfalls noch nicht ausgezahlt waren. Anderenfalls hätte das Finanzamt das Bankkonto, auf das die letzjährige Erstattung ging, gepfändet.
2. Frau Y muß keine Erklärung abgeben.
3. Frau Y ist nicht um Antwort gebeten.
GesamtSchuldner:
In der Tat sollte der Brief noch einmal genau durchgelesen werden, ob die Fragen tatsächlich an Frau Y gerichtet waren, was nämlich keinen Sinn ergegen würde.
Denn auskunftspflichtig für diese Fragen ist der Drittschuldner (in diesem fiktiven Fall das Finanzamt) nach § 840 ZPO:
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__840.html
Der an den Drittschuldner zugestellte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss samt der darin enthaltenen Fragen ist danach unverzüglich in Kopie dem (Rundfunkbeitrags)schuldner zuzustellen ( § 829 (2) Satz 2 ZPO).
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