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Vollstreckung Stadtkasse Korschenbroich - Gesamtforderung geändert
Markus KA:
--- Zitat von: Tsherno am 02. Oktober 2020, 13:31 ---Es liegen außer den Festsetzungsbescheiden keine Leistungsbescheide vor.
--- Ende Zitat ---
Sollten in einem fiktiven Fall von einem Computer vollständig automatisiert erlassene "Festsetzungsbescheide" bekanntgegeben worden sein, dann liegt möglicherweise gar kein vollstreckbarer Titel vor, weil Computer weder Bescheide erlassen noch bekanntgeben können - siehe u.a. unter
HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34001.0
Hessischer Rundfunk hebt weitere vollautomatisierte Bescheide auf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34059.0
Vollstreckung ohne vollstreckbaren Titel, Vollstreckungen mit falschen Gesamtforderungen bei möglicherweise Unbetroffenen und Probleme im Umgang personenbezogenen Daten.
Man könnte sich fragen, wie eine Stadt aus dieser Nummer wieder rauskommt.
hankhug:
Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die Stadt auf eine inhaltliche Diskussion einlässt. Die vollstreckt doch nur stumpf das, was der WDR vorgibt.
Also entweder bewegt man den WDR, sich zu äußern oder es bleibt eben der Weg zum Gericht...u.a. mit dem von Markus KA skizzierten Argument.
Wurde denn gegen den ursprünglichen Festsetzungsbescheid beim WDR fristgerecht Widerspruch eingelegt? Wenn nicht, könnte das für eine Anfechtungsklage, nicht jedoch für die Vollstreckungsabwehrklage (Stichwort: vollständig automatisiert erlassene "Festsetzungsbescheide") problematisch sein.
Tsherno:
Im fiktiven Fall konnte kein Wiederspruch eingelegt werden da es zu diesem Zeitpunkt keine Festsetzungsbescheide gab. Die kamen erst auf Anfrage Seitens Person A und der Stadtkasse in KOPIE. Da lief die Vollstreckung jedoch bereits.
querkopf:
In dem geschilderten Fall könnte es ein erfolgversprechender Weg sein, die Stadt Korschenbroich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gerichtlich auf Unterlassung der Vollstreckung in Anspruch zu nehmen.
Das ist ein gesondertes Verfahren und keine Anfechtungsklage gegen die Vollstreckung selbst. Die wäre dann ein zusätzlicher möglicher Gegenschlag.
Ich ziehe dies gerade gegen meine Wohnsitzgemeinde (nicht weit entfernt von Korschenbroich) durch. An den Äußerungen im Vorverfahren und an der Klageerwiderung der Gemeinde ist ersichtlich, daß man dort dem BS hörig ist und eigentlich keine Ahnung von den gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung hat.
hankhug:
--- Zitat von: Tsherno am 02. Oktober 2020, 15:51 ---Im fiktiven Fall konnte kein Wiederspruch eingelegt werden da es zu diesem Zeitpunkt keine Festsetzungsbescheide gab. Die kamen erst auf Anfrage Seitens Person A und der Stadtkasse in KOPIE. Da lief die Vollstreckung jedoch bereits.
--- Ende Zitat ---
Welches Datum trugen denn diese Festsetzungsbescheide? Denn nur wenn vor dem 1. Juni 2020, kann man - abgesehen von der Unklarheit, ob sie der Person A zugegangen sind - gegen diese Bescheide mit dem Argument der Unzulässigkeit der vollautomatisierten Erstellung vorgehen.
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