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Debatte um Rundfunkbeitrag: Jetzt kommt alles auf den Tisch

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ChrisLPZ:
Süddeutsche Zeitung, 16.09.2020

Debatte um Rundfunkbeitrag
Jetzt kommt alles auf den Tisch
Ende des Jahres muss die neue Rundfunkfinanzierung von den Landesparlamenten gebilligt werden. In Sachsen-Anhalt gibt es nun auch von den Linken Widerstand: wegen der Intendantengehälter.

Von Anika Blatz


--- Zitat ---Die Debatte über die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags nimmt eine neue Wendung. Jetzt stehen die Intendantengehälter im Fokus. Und wieder kommen die kritischen Stimmen aus Sachsen-Anhalt, dem Land, in dem die Zustimmung zur Beitragserhöhung am stärksten wackelt: "Stand jetzt ist, dass wir den Staatsvertrag ablehnen", sagt Stefan Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer und Medienpolitiker der Linken, die neben der AfD- und Teilen der CDU-Fraktion angekündigt hat, den Beitrag zu blockieren.

Ende des Jahres muss der neue Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag von allen Landesparlamenten gebilligt werden, damit die Erhöhung kommen kann - voraussichtlich Mitte Dezember werden die Abgeordneten von Sachsen-Anhalt entscheiden. Es könnte sein, dass sie den Vertrag scheitern lassen. "Es kann schiefgehen - und dann gehen wir nach Karlsruhe", sagte RBB-Intendantin Patricia Schlesinger in einem Interview.
[…]

Skepsis auch bei der Landesregierung
[…]
Widerstand vor allem aus dem Osten
[…]
Die Intendanten-Gehälter haben mit dem Beitrag nichts zu tun
[…]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-sachsen-anhalt-intendanten-1.5031889

siehe auch:
Sachsen: Landtagsausschuss berät zu Rundfunkbeitrag (09/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34259.0.html

Geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Nein mit Symbolwirkung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34236.0.html

Rundfunkbeitrag: Auch Linke stellen Forderungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34198.0.html

Danke an User Roggi für den Hinweis.

pjotre:
Schlesinger... Karlsruhe...
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Typisch Politik-Journalistin: Nicht das Gericht benennen, sondern den Ort - man ist ja  ;D ;D ;D subtil - hahaha,
Wer ist das "wir"? Der RBB? Die ARD?

Und "wir gehen nach" heißt wohl, die Journalistin muss tarnen, dass sie nicht weiß, heißt sowas nun "Beschwerde" oder "Klage" oder was auch immer?
Cleverer Ausweg, nicht wahr - "wir gehen nach", fehlt nur noch das heroische "wir ziehen vor das Gericht" und sonstiges Worthülsen-Blabla. 


Den BGH kann sie sowieso nicht meinen. Also wohl BVerfG. Wie denn das? Aktivlegitimation...= 

Grundrechte-Verfahren geht nicht - für 100-%-ig öffentlich-rechtliche Rechtspersonen.
Organverfahren geht nicht - ARD, RBB, MDR  etc. sind nicht "Verfassungsorgane".

Organverfahren zwischen Landesregierung und Landesparlament ginge in Sachsen-Anhalt. Wenn die ARD mit "wir" meint, die Regierung "haben wir in der Tasche", o.k..
Viel wahrscheinlicher ist aber, dass die Landesregierung dort sehr froh ist, dass das Parlament ihm die Schmutzarbeit des Neinsagens abnimmt.

Aber die Sache selbst kann wohl keine Grundlage für Organklage werden.
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Dass ein Parlament ein von der Landersregierung gewolltes Gesetz nicht beschließt, ist durch Art. 20 GG - Kern des Demokratiegebots - geschützt. Die bisherige Abnickerei-Zeremonien sind der Verstoß.


Also hat die Intendantin des RBB hier juristische Inkompetenz dokumentiert?
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Oder war das nur als eine strategische, aber leere, Drohung gemeint?
Die Journalistin Schlesinger hat etwa 2017 gesagt, dass sie mit Rechtsproblemen "Rundfunkabgabe" "schlichtweg" nichts zu tun habe im Sinn "ist Juristenkram - ich wasche meine Seele in Unschuld".
Klartext "für etwaige Verstöße gegen Strafrecht wäre ich als "subjektiv schuldfrei" einzustufen. 

Diese Meinung der Unternehmenschefin wird gegenwärtig von obersten Richtern zu lesen sein und liegt seit einigen Wochen bereits bei der Rechtaufsicht Berlin und Brandenburg über den RBB.


Dies "unbegrenzte Alibi" des "schlichtweg": Zitiert in diesem Forum mehrfach, hier durch den @Profät in: 
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.msg207448.html#msg207448
hier etwas OFF TOPIC in "Neue Bewegung gegen den Rundfunkbeitragszwang – rundfunk-frei.de")

Wichtig dort der nächste Beitrag von @Seppl : Auch mit Anwendung von "Rassengesetzen" hätte man im Extremfall "schlichtweg nichts zu tun"?

Es geht im Kern um den Konflikt der Rechtsphilosophie "Postives Recht" = reale Gesetze im Konflikt mit "Naturrecht" - und exekutive-williges "Richterrecht" noch obendrein.


Und damit schließt sich der Bogen zurück zum Thema dieses Threads.
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Der "Rundfunkbeitrag" ist seit 2013 ein derartiger Konfliktfall. Eben das ist der tiefere Kern dieses Politik- und Jusitzskandals.  (#)
In Sachsen-Anhalt könnte das "Naturrecht" punktuell siegen. Wir haben Pessimismus erlernt. Wird am Ende wohl wieder nichts.  :-\

Spark:
Zitat aus im Eingangsbeitrag verlinkter Artikel:

--- Zitat ---Es könnte sein, dass sie den Vertrag scheitern lassen. "Es kann schiefgehen - und dann gehen wir nach Karlsruhe", sagte RBB-Intendantin Patricia Schlesinger in einem Interview.
--- Ende Zitat ---

Fein, "Mutter" Schlesinger, dackelt ihr ruhig nach Karlsruhe. Kann man seine schier grenzenlose Gier überhaupt noch besser zur Show stellen?
Aber das ist sogar eher noch zweitrangig. Viel gravierender ist, dass das einem endgültigen Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit gleichkommt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfügt aktuell über 8 bis 9 Milliarden Euro jährlich und kriegt damit angeblich nicht gebacken, was andere Länder locker mit der Hälfte schaffen?
Ein wahres Armutszeugnis!

Sehr schön auch die Ausführungen von Dörrchen:

--- Zitat ---Die Intendanten-Gehälter haben mit dem Beitrag nichts zu tun
--- Ende Zitat ---

Aus welchen Mitteln werden denn die Intendanten-Gehälter dann finanziert, wenn nicht aus dem Beitrag?

Er hat zwar einen goldigen Humor, aber mit der Logik hat er's nicht so.
So so, die KEF ermittelt also den Gesamtbedarf fürs Programm, Personalkosten und Sonstiges? Ist ja fein.
Dann wird intern einfach mal beschlossen, dass mehr Geld in die Personalkosten fließen soll, wozu ja auch wohl die Intendanten-Gehälter zu rechnen sind. Oder gehören Intendanten etwa nicht zum Personal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Hm, das bedeutet aber dann, dass dafür bei anderen Sachen, wie etwa dem Programm, weniger Geld zur Verfügung stehen wird.

Was macht man also? Ganz einfach! Man kräht laut nach mehr Geld. Es muß also unbedingt eine Beitragserhöhung her. Und die Zeche dafür hat jede Bürgerin und jeder Bürger dieses Landes, notfalls auch unter Gewaltanwendung zu tragen.
Und dann kommt ein Dörrchen daher und behauptet allen Ernstes, dass die Intendanten-Gehälter mit dem Beitrag nichts zu tun hätten?

Ich wünsche "Mutter" Schlesinger eine gute Reise nach Karlsruhe. Und es spielt überhaupt keine Rolle, wie es da ausgehen würde, denn auch der letzte Rest von Akzeptanz wird sich dann auf eine Reise begeben und nach und nach im Kellerboden versickern. Damit wird sie dem Anstand folgen, welcher schon vor geraumer Zeit im Erdreich verschwand.

drboe:
@pjotre: die Sender können gemeinsam beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Dies wäre nicht das erste Mal:

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007
- 1 BvR 2270/05 -, Rn. 1-213,
http://www.bverfg.de/e/rs20070911_1bvr227005.html


--- Zitat ---In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden

I.
 
1.    des Bayerischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. G.,
Rundfunkplatz 1, 80335 München,

2.    des Hessischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Dr. R.,
Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt,

3.    des Norddeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. P.,
Rothenbaumchaussee 132–134, 20149 Hamburg,

4.    des Mitteldeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. R.,
Kantstraße 71–73, 04275 Leipzig,

5.    des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin R.,
Masurenallee 8-14, 14057 Berlin,

6.    des Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Dr. G.,
Bürgermeister-Spitta-Allee 45, 28329 Bremen,

7.    des Saarländischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten R.,
Halberg, 66100 Saarbrücken,

8.    des Südwestrundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten B.,
Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart,

9.    des Westdeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin P.,
Appellhofplatz 1, 50667 Köln

- Bevollmächtigter:
Prof. Dr. Fritz Ossenbühl,
Im Wingert 12, 53340 Meckenheim –
 
gegen    Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 4 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 8. bis 15. Oktober 2004 in Verbindung mit den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder

- 1 BvR 2270/05 -,

II.
des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten S.,
ZDF-Straße 1, 55100 Mainz,

- Bevollmächtigter:
Prof. Dr. Gunnar Folke Schuppert,
Kaiserdamm 28, 14057 Berlin -
 
gegen    Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 4 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 8. bis 15. Oktober 2004 in Verbindung mit den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder

- 1 BvR 809/06 -,

III.
des Deutschlandradios, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. E.,
Raderberggürtel 40, 50968 Köln,
 
- Bevollmächtigte:
Rechtsanwälte Redeker Sellner Dahs & Widmaier,
Mozartstraße 4-10, 53115 Bonn -
 
gegen    Artikel 6 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 4 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 8. bis 15. Oktober 2004 in Verbindung mit den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder

- 1 BvR 830/06 -

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat – unter Mitwirkung
des Präsidenten Papier,
des Richters Steiner,
der Richterin Hohmann-Dennhardt
und der Richter Hoffmann-Riem,
Bryde,
Gaier,
Eichberger,
Schluckebier

 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Mai 2007 durch Urteil für Recht erkannt:

Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu Artikel 6 Nummer 4 des Achten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Achter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) sind mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.

Im Übrigen werden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
--- Ende Zitat ---

M. Boettcher

pjotre:
Danke, @drboe . Wollte ich eigentlich auch noch sichten, kann ich mir nun sparen.
Nobody is perfect... Irrtum wird eingestanden. Bleibt aber nur die Frage, ob der aktuelle Wunschpunkt eine Rechtrsgrundlage finden kann. Zweifel... Aber ich lasse das einmal offen.

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