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Autor Thema: Verwaltungsakteigenschaft -> Vollstreckungsvorraussetzung gem. §3 VwVGBbg  (Gelesen 3672 mal)

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Die Legaldefinition des Begriffs "Verwaltungsakt" findet sich im VwVfG Bund sowie der Länder.
Nö; im Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg findet sich keine derartige Definition, es erfolgt der Verweis auf das VwVfG des Bundes.

->
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/vwvfgbbg

Und übrigens, der RBB ist kein Teil der öffentlichen Verwaltung des Landes Brandenburg und damit keine Behörde im Sinne des VwVfGBbg, weil er seinen Hauptsitz im Land Berlin hat und zudem das Recht des Landes Berlin anzuwenden hat, welches bekanntermaßen im Land Brandenburg nicht gilt.


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