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Ausnahmezustand/Epidemie: antragsgem. Verhandl.-/Terminsaufhebung wg. Corona

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Bürger:
In (logischer?) Folge der unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Gerichte > eingeschränkte Tätigkeit [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33505.0
Ausnahmezustand/Epidemie: Wahrung der Öffentlichkeit bei mdl. Verhandlung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33490.0
beschriebenen Umstände, erfolgten an einem fiktiven Verwaltungsgericht seit Mai 2020 nach beginnender Wiederaufnahme dessen Verhandlungstätigkeit mehrere Stattgaben mehrerer

Anträge auf Verhandlungs-/ Terminsaufhebung wegen des
persönlichen Corona-Infektionsrisikos anwaltlich nicht vertretener Kläger sowie auch wegen des Infektionsrisikos anderer Anwesender bzw. wegen recht unspezifischer
Zugangsbeschränkungen zu dem Gericht aufgrund relativ weit ausgelegter Verdachts-Symptome und wegen damit
insgesamt eingeschränkter Öffentlichkeit

Die Antragstellung erfolgte aufgrund tlw. relativ kurzfristiger Terminsankündigung ebenfalls tlw. relativ kurzfristig etwa 7-14 Tage vor dem eigentlichen Verhandlungstermin.
Im kurzfristigsten Fall wurde dem Antrag gerade einmal 2 Tage vor dem eigentlichen Verhandlungstermin stattgegeben.

Die Stattgabe lautete in allen Fällen kurz und knapp etwa:

--- Zitat ---Der auf [Wochentag, Datum, Uhrzeit] anberaumte Termin wird aufgehoben.
Die Aufhebung erfolgt auf Antrag des Klägers.
--- Ende Zitat ---

In einem eher allgemeingültigen Fall einer reinen Anfechtungsklage ohne zusätzliche Eil- oder Vollstreckungsabwehranträge könnte das Gericht zudem noch ergänzt haben:

--- Zitat ---Im Zuge der Aufhebung wird um Mitteilung gebeten, ob Sie auch einer gerichtlichen Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zustimmen können. Aus hiesiger Sicht dürfte die Sache ausgeschrieben und entscheidungsreif sein. In diesem Falle wird um schriftliche Zustimmung binnen 4 Wochen nach Zugang dieses Schreibens gebeten (§ 101 Abs. 2 VwGO).
--- Ende Zitat ---

Dazu muss man wissen, dass bei Verfahren nach VwGO - bis auf Ausnahmen - grundsätzlich mündliche Verhandlung erfolgt:
§ 101 VwGO - Grundsatz der mündlichen Verhandlung
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__101.html

--- Zitat ---(1) Das Gericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung.
(2) Mit Einverständnis der Beteiligten kann das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
(3) Entscheidungen des Gerichts, die nicht Urteile sind, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
--- Ende Zitat ---

Wenn der Kläger (oder auch der Beklagte) also kein Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erklärt (und auch keine anwaltliche Vertretung findet, die ihn auch bei der mündlichen Verhandlung vertreten würde), so bleibt abzuwarten, wie sich angesichts der Corona-Lage die weitere Terminierung von mündlichen Verhandlungen gestalten wird... :angel:


Die Anträge könnten beispielsweise wie folgt gelautet haben:

Beispiel 1
(ca. 05/2020)


--- Zitat ---Antrag auf Terminsaufhebung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Ladung zur mündlichen Verhandlung am __.__.____ ist bei mir eingegangen.

Zur Akteneinsicht am VG [anderer Ort], beantragt am __.__.____, von Ihnen bestätigt am __.__.____, erhielt ich noch keinen Termin. Diesen Antrag halte ich incl. Übersendung aufrecht, auch weil Reisen über den Wohnort hinaus immer noch behördlicherseits zu reduzieren sind. Sollte Akteneinsicht nicht wenigstens einige Tage vor dem anberaumten Verhandlungstermin möglich sein, kommt aus meiner Sicht Verlegung in Frage.

Das Gericht trifft dankenswerterweise dieser Zeit Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz in den Verhandlungssälen. Da es aber Personen den Zutritt zu denselben verwehrt, welche u.a. an unspezifischen Allgemeinsymptomen leiden, sehe ich zu dem anberaumten Verhandlungstermin den Grundsatz der Öffentlichkeit nicht gewährleistet. Zu der Verhandlung in vorliegender Sache haben sich zwei ältere Personen angekündigt, deren Anwesenheit als Öffentlichkeit ich ausdrücklich befürworte. Zudem ist die Sache auch nach Ihrer Einschätzung nicht dringend oder unaufschiebbar. Daher beantrage ich, den Verhandlungstermin aufzuheben oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, zu welchem mit hoher Wahrscheinlichkeit spezifische Infektionsrisiken und Vermeidung derer wissenschaftlich klarer gefasst sein werden und Zutrittsbeschränkungen enger spezifiziert werden können.

Mit bestem Dank für Ihr Verständnis
und freundlichen Grüßen
xxx

--- Ende Zitat ---


Beispiel 2
(ca. 07/2020)


--- Zitat ---EILT ! BITTE SOFORT VORLEGEN!

Verhandlungstermin __.__.____
hier: Antrag auf Terminsaufhebung/ -verschiebung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mündliche Verhandlung zu o.g. Verfahren ist angesetzt für den __.__.____.

Ich bin über 70 Jahre alt und habe gem. ärztlichem Attest ein erhöhtes Infektionsrisiko der oberen Atemwege. Angesichts der noch anhaltenden Umstände und amtlichen Auflagen bzgl. der Corona-Pandemie, sehe ich mich derzeit außerstande, persönlich an der Verhandlung teilzunehmen oder auch nur die noch erforderliche Akteneinsicht persönlich vorzunehmen.
Das Infektionsrisiko ist mir zu hoch. Die Ungewissheit macht mir große Angst.

Eine Vertretung in Form eines qualifizierten Rechtsbeistandes habe ich noch nicht gefunden. Bislang hat noch kein qualifizierter Rechtsbeistand das Mandat übernommen.
Aus diesem Grunde befinde ich mich weiter auf der Suche.

Das Gericht trifft zwar dankenswerterweise dieser Zeit Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz in den Verhandlungssälen. Da es aber Personen den Zutritt zu denselben verwehrt, welche u.a. an unspezifischen Allgemeinsymptomen leiden, sehe ich zu dem anberaumten Verhandlungstermin zudem den Grundsatz der Öffentlichkeit nicht gewährleistet.

Zu der Verhandlung in vorliegender Sache haben sich mehrere weitere Personen aus meiner Altersgruppe angekündigt, deren Anwesenheit als Öffentlichkeit ich ausdrücklich befürworte. Daher beantrage ich, den Verhandlungstermin aufzuheben oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, zu welchem mit hoher Wahrscheinlichkeit spezifische Infektionsrisiken und Vermeidung derer wissenschaftlich klarer gefasst sein werden und Zutrittsbeschränkungen enger spezifiziert werden können.

Ich bitte Sie aufgrund der Eile um kurzfristige Stattgabe meines Antrags.

Mit bestem Dank für Ihr Verständnis
und freundlichen Grüßen
xxx

--- Ende Zitat ---


Beispiel 3
(ca. 08/2020)


--- Zitat ---Fristverlängerung / Aussetzung des Verfahrens
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Ladung zur mündlichen Verhandlung am xx. August 2020 ist bei mir eingegangen.

Ich bitte diesbezüglich um Fristverlängerung bzw. Aussetzung des Verfahrens, da ich zu dem Kreis der Risiko-Personengruppe gehöre, für die ein erhöhtes Infektionsrisiko an Covid-19 besteht.

Siehe hierzu die Bundesregierung mit
Informationen für Risiko-Patienten
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-risikogruppen-1734970

--- Zitat ---Menschen mit verschiedenen Grunderkrankungen scheinen unabhängig vom Alter ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben. Solche Erkrankungen können sein:
- Erkrankungen des Herzens (zum Beispiel koronare Herzerkrankung), Bluthochdruck
- Erkrankungen der Lunge (zum Beispiel Asthma, chronische Bronchitis, COPD),
- chronischen Lebererkrankungen,
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit),
- eine Krebserkrankung (insbesondere bei aktueller Therapie)
- Nierenerkrankungen, Dialysepflicht
- Organtransplantation
- ein geschwächtes Immunsystem (zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, darunter Cortison).
--- Ende Zitat ---

Siehe hierzu auch das Robert-Koch-Institut mit
Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem
höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

--- Zitat ---Personengruppen, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben:

Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken (Immunseneszenz). Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt gehen.

Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z. B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen oder Faktoren wie Adipositas und Rauchen scheinen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.

Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.

Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z. B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.
--- Ende Zitat ---

Da ich selbst
- durch Bluthochdruck Tabletten einnehmen muss (ärztliches Attest kann bei Bedarf vorgelegt werden),
- mit Atemwegsproblemen durch Übergewicht ein sogenanntes Atemtherapiegerät nutzen muss (Nachweis kann bei Bedarf vorgelegt werden)
- Raucher bin
sehe ich mich derzeit außerstande angesichts der noch anhaltenden Umstände und amtlichen Auflagen bzgl. der Corona-Pandemie persönlich an der Verhandlung teilzunehmen.

Das Infektionsrisiko ist mir zu hoch. Die Ungewissheit macht mir große Angst.

Mit bestem Dank für Ihr Verständnis
und freundlichen Grüßen
xxx
--- Ende Zitat ---


Der Thread befindet sich noch in Bearbeitung und bleibt daher vorerst noch für die Diskussion geschlossen.
Bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

Bürger:
Insbesondere sofern die Zeit zu kurz für einen schriftlichen Antrag auf Verhandlungs-/Terminsaufhebung ist bzw. wenn man aus Corona-spezifischen Gründen an der Verhandlungsteilnahme "verhindert" ist, sollten die diesbezüglichen Regelungen des jeweiligen Gerichts bereits in Erfahrung gebracht sein - beispielsweise solche, wie z.B: jene vom
Verwaltungsgericht Dresden, 03.12.2021
https://www.justiz.sachsen.de/vgdd/?_cp=%7B%22accordion-content-4041%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-4041%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D

--- Zitat von:  VG Dresden, Zutritt zum Gerichtsgebäude, Stand 03.12.2021 ---aktuelle Information zur Coronaviruslage (Stand 3. Dezember 2021)

Zutritt zum Gerichtsgebäude
[...]
Der Zutritt zum Gericht ist nicht möglich, wenn Sie sich weigern die Besucherkarten auszufüllen bzw. die digitale Kontaktdatenerfassung vorzunehmen, Symptome einer Corona-Infektion aufweisen, häuslicher Quarantäne unterliegen oder innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem Corona-Virus infiziert ist oder bei der ein entsprechender Verdacht vorliegt. Soweit Sie zu diesem Personenkreis zählen und zu einem Termin geladen wurden, kontaktieren Sie das Gericht bitte umgehend telefonisch.
[...]

--- Ende Zitat ---
Über etwaige derartige Fälle wird hier berichtet, sofern und sobald Informationen dazu vorliegen...

Bürger:
Auch 2022 geht es weiter...

Beispiel 4
(ca. 12/2021)

Antrag ans Gericht

--- Zitat ---EILT ! BITTE SOFORT VORLEGEN!
Verhandlungstermin xx.01.2022

Aktenzeichen xxx
hier: Antrag auf Terminsaufhebung/ -verschiebung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die mündliche Verhandlung zu o.g. Verfahren ist angesetzt für den xx.01.2022.

Ich bin über 80 Jahre alt und gehöre zur besonders gefährdeten Risikogruppe. Angesichts der noch anhaltenden bzw. aktuell erheblich verschärften Umstände und amtlichen Auflagen bzgl. der Corona-Pandemie und insbesondere auch bzgl. neuer hochansteckender Virus-Varianten, sehe ich mich derzeit außerstande, persönlich an der Verhandlung teilzunehmen oder auch die noch ergänzend erforderliche Akteneinsicht persönlich vorzunehmen. Das Infektionsrisiko ist mir zu hoch. Die Ungewissheit macht mir große Angst.

Eine Vertretung in Form eines qualifizierten Rechtsbeistandes habe ich noch nicht gefunden. Bislang hat noch kein qualifizierter Rechtsbeistand das Mandat übernommen. Aus diesem Grunde befinde ich mich weiter auf der Suche.

Das Gericht trifft zwar dankenswerterweise dieser Zeit Vorsichtsmaßnahmen zum Infektionsschutz in den Verhandlungssälen. Da es aber Personen den Zutritt zu denselben verwehrt, welche u.a. an unspezifischen Allgemeinsymptomen leiden, sehe ich zu dem anberaumten Verhandlungstermin zudem den Grundsatz der Öffentlichkeit nicht gewährleistet.

Zu der Verhandlung in vorliegender Sache haben sich mehrere weitere Personen aus meiner Altersgruppe angekündigt, deren Anwesenheit als Öffentlichkeit ich ausdrücklich befürworte. Daher beantrage ich, den Verhandlungstermin aufzuheben oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, zu welchem mit hoher Wahrscheinlichkeit spezifische Infektionsrisiken und Vermeidung derer wissenschaftlich klarer gefasst sein werden und Zutrittsbeschränkungen enger spezifiziert werden können.

Ich bitte Sie aufgrund der Eile um kurzfristige Stattgabe meines Antrags.

Dieses Schreiben ist ohne anwaltliche Hilfe und nur mit Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld erstellt.

Mit bestem Dank für Ihr Verständnis
und freundlichen Grüßen
xxx

--- Ende Zitat ---

Antwort vom Gericht (Ende Dez 2021)

--- Zitat ---[...]

der auf [...] xx.01.2022 um xxx Uhr anberaumte Termin wird verlegt auf [...] xx.03.2022 [...].

Die Verlegung erfolgt auf Antrag des Klägers/ der Klägerin.

Eine weitere Verlegung kommt nur bei einem unabweisbaren Grund in Betracht.

[...]

--- Ende Zitat ---

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