"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hamburg

Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?

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seppl:
Nach 7 Jahren, 2+ Klagen und mehreren "irrtümlichen" Vollstreckungsversuchen ist bei mir nun auch die Vollstreckungsankündigung für den Rundfunkbeitrag eingetrudelt.

Etwas anders als bei anderen sind hier meine Angaben zur Gesamtschuldnerschaft gewesen: Dem NDR ist durch meine eingereichte Melderegisterauskunft bekannt, dass mehrere wechselnde Bewohner in der zu bebeitragenden Wohnung leben und lebten. Was von mir nicht geliefert wurde, sind die Beitragsnummern der Bewohner zwecks Löschung seitens des NDR, um einen "sauberen" Einzelschuldner zu erhalten.
Folge daraus: Alle Bewohner wurden einzeln voll beitragspflichtig eingestuft. Vollzahler können ja nur die "Befreiung" erlangen, wenn sie die Beitragsnummer eines Mitbewohners angeben, was hier nicht passiert ist. Bereits jetzt besteht nach der Art, wie die Ermittlung der Beitragspflichtigen vor sich geht, eine Beitragsüberhebung, die der NDR behauptet, nicht erkennen zu können. Es darf aber nach BGB Gesamtschuldnerregelung zwar von jedem der volle Beitrag (1x pro Wohnung!) eingezogen werden, aber NUR EINMAL! Sobald von einem gezahlt wurde, darf nicht mehr vollstreckt werden - eben auch nicht "sicherheitshalber" oder ins Ungewisse.

Nun schickt der Beitragsservice Köln, wie es eben typisch für diesen nicht rechtsfähigen Verein ist, den sogenannten "Titel", der nie etwas anderes als einen Einzelschuldner ausweist, als "vollstreckbar" nach Hamburg. "Der Schuldner kann sich ja über das von der Kasse.Hamburg bereitgestellte spezielle Formular zur Beitragsbefreiung wegen "versehentlicher"  Doppeltbebeitragung korrigierend an den Beitragsservice wenden"!
Antrag auf Befreiung Rundfunkbeitrag (von der Kasse.Hamburg bereitgestellt!)
https://www.hamburg.de/contentblob/10936380/ab175707a4addc711194b61d53968e8d/data/antrag-auf-befreiung-rundfunkbeitrag.pdf

Man bemerke: Das Formular der Kasse.Hamburg ist für Fälle gedacht, bei denen bereits ein Ersuchen vorliegt, das fälschlicherweise behauptet, die Vollstreckungsvoraussetzungen seien gegeben! Zu dem Zeitpunkt soll aber das Verwaltungsverfahren bereits geregelt und gesichert abgeschlossen sein! Die fehlerhaften Vollstreckungsersuchen entstehen nicht aus Einzelirrtümern, sondern sind zwingende Folge der Verwaltungsabwicklung. Sie werden fälschlicherweise "vollstreckbar", wenn der/die betroffene/n "Schuldner" nicht oder "falsch" reagiert/ reagieren (oder als letzten Rettungsanker das Formular, dass nach beitragsservischem Neusprech von "Befreiung" spricht, anstatt von einer "Korrektur der unrechtmäßigen Beitragsüberhebung", was es nämlich eigentlich auslösen soll) ausfüllt.  Bundesweit flächendeckende Beitragsüberhebungen unbekannter Zahl! Eine als Versuch der unrechtmäßigen Beitragsüberhebung zu wertende Aktion (man kann es auch Betrugsversuch nennen) wird jedoch bei jeder Mehrpersonenwohnung ausgeführt, da jeder Bewohner isoliert mit Beitragspost konfrontiert wird (Inhaltsadressat=Bekanntgabeadressat).

Im Anhang an erster Stelle die Vollstreckungsankündigung.
In meinem gestrigen Anruf bei der Kasse.Hamburg fiel mir auf, dass die Mitarbeiterin bei meiner Forderung nach einer Kopie des Vollstreckungsersuchens des NDR erst abwimmelnd reagierte: "es sei eher nur für interne Bearbeitung gedacht" war das erste, das zweite war "es läge nur in elektronischer Form vor" (nicht ausdruckbar? ein reiner Datenstrom?). Dann sagte sie mir, ich solle den Antrag dazu schriftlich einreichen. Wenn ich meine Einwände gegen die Rechtmäßigkeit  der Vollstreckung plausibel formuliere, würde die Kasse.Hamburg u.U. beim NDR nachfragen, was es damit auf sich hätte. Sie würden aber auf jeden Fall vollstrecken, wenn der NDR dann trotzdem keine Bedenken zur Forderung hätte.

Ungefragt habe ich erstmal eine Fristverlängerung zur Reaktion erhalten.

Der zweite Anhang ist der Antrag auf die Kopie des Vollstreckungsersuchens und die Erläuterung, warum ich die Vollstreckung für bedenklich halte.

Ich bin gespannt, ob diese Vollstreckungsstelle wirklich in unsichere Verhältnisse reinvollstrecken wird. Das zweite ist, ob der NDR, den unsicheren Sachverhalt ignorierend, die Vollstreckung trotz Unsicherheiten vorantreiben wird und mich somit in eine klärende Vollstreckungsgegenklage drängt.

Im Zusammenhang mit der nie in irgend einem Schrieb des Beitragsservice auftauchenden Gesamtschuldnerschaft Zusammenwohnender verweise ich hier auf meine etwas verwaiste Openpetition zur Nichtigkeit der Beitragsbescheide.
https://www.openpetition.de/petition/online/feststellung-der-nichtigkeit-der-ndr-rundfunk-beitragsbescheide

Leo:

--- Zitat von: seppl am 17. Juli 2020, 02:23 ---In meinem gestrigen Anruf bei der Kasse.Hamburg fiel mir auf, dass die Mitarbeiterin bei meiner Forderung nach einer Kopie des Vollstreckungsersuchens des NDR erst abwimmelnd reagierte: "es sei eher nur für interne Bearbeitung gedacht" war das erste, das zweite war "es läge nur in elektronischer Form vor" (nicht ausdruckbar? ein reiner Datenstrom?).

--- Ende Zitat ---

ope23 hat diesen Sachverhalt schön formuliert, ich habe sein Zitat an anderer Stelle schon einmal verlinkt:

NDR/Gemeindekasse Niedersachsen Vollstreckungsankündigung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31333.msg205717.html#msg205717

ope23:
Der ope23 (Danke für die nette Wiedergabe.  :) ) ließ sich erst kürzlich von Agenten aus den finsteren Aktenräumen eines Verwaltungsgerichts vermelden, dass im Briefumschlag, der vom Beitragsservice an den Gerichtsvollzieher versandt wird, das Vollstreckungsersuchen tatsächlich als Papierblatt eingelegt ist und zweitens es sogar eine papierne Zweitausfertigung für den Schuldner ("für den Schuldner" osä steht oben rechts neben den Kontaktdaten) gibt. Der Gerichtsvollzieher könnte also ohne weiteres die Zweitausfertigung an den Schuldner weiterreichen.

Stichwort "Datenstrom" ist also vom Tisch. Es gibt eine Ausfertigung des Vollstreckungsersuchens fertig auf einer bunten Baumscheibe direkt für den Schuldner zum Behalten für die eigenen Unterlagen. Die Dame einer Stadtkasse könnte also den Wisch ruhig mal rüberreichen und damit ihren Aktenordner etwas entlasten. Die Erstausfertigung darf sie ja behalten.

Diese Zweitausfertigung unterscheidet sich von der für den GV bestimmten Ausfertigung in den Kontaktdaten: 0800-Kram statt konkreter Durchwahlnummern; die Angabe des Bankkontos des BS, auf welches der GV denn das geraubte Geld überweisen soll, fehlt außerdem.

Akteneinsicht, Akteneinsicht, Akteneinsicht. Lohnt sich wirklich. Sollte man viel öfter beantragen. Bei Gericht wird man nett behandelt, wenn sie sehen, dass man kein Keulenschläger ist.


Edit "Bürger": Wie wohl auch schon andernorts hingewiesen...
Die Vollstreckung bei GV/ Amtsgericht läuft augenscheinlich anders (auf Papier) als die Vollstreckung bei Stadtkassen (dort wohl "digitale Datenströme"). Bitte beachten.
Man kann insofern wohl (leider?) nicht so ohne weiteres von der Stadtkasse die (Papier-)"Ausfertigung für den Schuldner" erlangen, weil diese mglw. tatsächlich nicht existiert.
Zur Papier-Ausfertigung bei Vollstreckung durch GV/ Amtsgericht siehe u.a. unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0
Hier bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Vollstreckt die Kasse.Hamburg bei undefinierter Gesamtschuldnerlage "ins Blaue"?
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.

seppl:
Hier das weitere Vorgehen vorerst kommentarlos als Text

- Antwortschreiben der Kasse.Hamburg vom 16.07.2020 mit Benachrichtigung über Aussetzung der Vollstreckung

--- Zitat ---Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde - Kasse.Hamburg
Forderungsmanagement K33107
Bahrenfelder Str. 254-260
D - 22765 Hamburg
Telefon 040 - 428 23 1900 (Zentrale)
Telefax 040 - 4 279 23 611
E-Mail K41@kasse.hamburg.de
AZ.: 90001200029896
16.07.2020

Herr xxx

Buchungszeichen: 90001200029896 - K33107 bitte bei allen Überweisungen und Zuschriften unbedingt angeben.

Ihr Schreiben vom 16.07.2020 per FAX

Sehr geehrter Herr xxx, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Schreibens. Dieses wurde zur Bearbeitung an den Gläubiger der Forderung
Norddeutscher Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
Telefon: 01806 / 999 555 10 weitergeleitet.

Die Vollstreckung wird bis zur Antwort der o.g. Stelle ausgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Kasse. Hamburg
Das Schreiben wurde mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt, deshalb sind Unterschriften und Namenswiedergabe entbehrlich (§ 37 Absatz 5 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz)
--- Ende Zitat ---
- Mein Schreiben vom 20.07.2020 dazu, dass ich das bei der KH eingegangene Vollstreckungsersuchen sehen möchte und dass der Beitragsservice Köln als reine Verwaltungsstelle nicht der richtige Ansprechpartner ist

--- Zitat ---Az.: 90001200029896 NDR Az.:421673208 /02.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meines Faxes vom 16.07.2020.
Um Missverständnissen vorzubeugen erkläre ich hier noch einmal, dass ich Sie um Einsicht in das bei der Kasse.Hamburg eingegangene Vollstreckungsersuchen des NDR mit Datum des Eingangs durch Zusendung einer Kopie gebeten hatte.
Desweiteren teile ich Ihnen mit, dass die nicht rechtsfähige Verwaltungsstelle in Köln nicht der richtige Ansprechpartner in diesem Fall ist. Das Vollstreckungsersuchen wurde dort vollautomatisiert abgesendet.
Ob dieses Ersuchen überhaupt der Sachlage entspricht, ist zweifelhaft, da gerade in diesem Fall durch das Verwaltungsverfahren zum Einzug des Rundfunkbeitrags gesichert ist, dass wohl noch weitere Zahlungen von in der Wohnung gemeldeten Personen über weitere Einzelschuldnerkonten für die betreffende Wohnung geleistet wurden, für die ich nun nochmals herangezogen werden soll. Mit einer Vollstreckung läge dann eine rechtswidrige Beitragsüberhebung vor.
Für eine juristische Stellungnahme zur Vollstreckbarkeit ist also der NDR Hamburg direkt anzusprechen. Ich werde daher dem Vertreter des Beklagten NDR bei den diesbezüglichen Klagen vor dem VG Hamburg - Herrn xxx (Justiziariat) - eine Kopie meines o.g. Schreibens zur Stellungnahme übermitteln. Ihm ist die Sachlage bekannt.
Er kann u.a. Auskunft über den noch nicht beschiedenen Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Beitragsbescheide geben. Nichtige Bescheide sind nicht vollstreckbar.
Mit freundlichen Grüssen
xxx
Per Fax an Kasse.Hamburg: 040427923855
--- Ende Zitat ---
- Widerspruch gegen anonyme Behandlung bei drohender Vollstreckung

--- Zitat ---Az.: 90001200029896 NDR Az.:421673208 /02.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Schreiben vom 16.07.2020 fehlt es an Namen und Unterschrift. Bitte bestätigen Sie mir, dass es nicht ohne einen für die Bearbeitung verantwortlichen Mitarbeiter erstellt wurde. Aufgrund der aktuellen Sachlage der strukturell in der automatisierten Beitragsabwicklung gegebenen hohen Wahrscheinlichkeit der unrechtmäßigen Beitragsüberhebungen selbst in den Vollstreckungsersuchen („Doppeltbebeitragungen“ - siehe Ihr „Antrag auf „Befreiung“ vom Rundfunkbeitrag“ auf der Webseite der Kasse.Hamburg) widerspreche ich einer behördenseits anonymen Abwicklung in dieser Sache.
Mit freundlichen Grüssen
xxx
Per Fax an Kasse.Hamburg: 040427923855
--- Ende Zitat ---

Im Zusammenhang mit den unüberprüften/unüberprüfbaren Vollstreckungsersuchen des NDR verweise ich hier noch einmal auf meine etwas verwaiste Openpetition zur Nichtigkeit der Beitragsbescheide.
https://www.openpetition.de/petition/online/feststellung-der-nichtigkeit-der-ndr-rundfunk-beitragsbescheide

seppl:

--- Zitat von: Leo am 17. Juli 2020, 18:53 ---
--- Zitat von: seppl am 17. Juli 2020, 02:23 ---In meinem gestrigen Anruf bei der Kasse.Hamburg fiel mir auf, dass die Mitarbeiterin bei meiner Forderung nach einer Kopie des Vollstreckungsersuchens des NDR erst abwimmelnd reagierte: "es sei eher nur für interne Bearbeitung gedacht" war das erste, das zweite war "es läge nur in elektronischer Form vor" (nicht ausdruckbar? ein reiner Datenstrom?).

--- Ende Zitat ---

ope23 hat diesen Sachverhalt schön formuliert, ich habe sein Zitat an anderer Stelle schon einmal verlinkt:


--- Zitat von: ope23 am 19. Februar 2020, 15:31 ---Wenn nun die Vollstreckungsbehörden bloß Datengruppen vom BS bekommen, wird mir klar, warum soviele "Beitragsschuldner" (*) nie ein Vollstreckungsersuchen ihrer zuständigen LRA zu sehen bekommen, warum die Gerichtsvollzieher immer rumgedruckst haben.

Vermutung: Es gibt von den LRA gar keine Vollstreckungsersuchen. Die "angefragten" Vollstreckungsstellen machen aus den Datengruppen selbst ein, ja, was? einen Zettel, auf dem sie sich selbst beauftragen, die Vollstreckung gegen einen "Beitragsschuldner" (*) durchzuführen?!

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Eine interne EMail von der Kasse Hamburg an den Beitragsservice Köln, die mir zugeflogen ist, lässt erahnen, dass die Datenströme zur Vollstreckung fliessen, ohne dass bei der KH das irgendjemand richtig dokumentieren kann oder konnte. Der lockere Umgangston der Mail lässt drauf schliessen, dass das irgendwie nur als "nebensächliches Problemchen" angesehen wird. Immerhin gab es 2017 ja auch schon Vollstreckungen des Rundfunkbeitrags...


--- Zitat ---Von: "xxx (K.HH)" <xxx@kasse.hamburg.de>
An: "yyy@beitragsservice.de'" <yyy@beitragsservice.de>,
"zzz@beitragsservice.de" <zzz@beitragsservice.de>
Kopie: "vvv" <vvv@kasse.hamburg.de>
Datum: 05.10.2017 14:28
Betreff: WG: Vollstreckungs- und Vermögensauskunftsgrund "Nutzung von öffentlich rechtlichem Rundfunk" [#24815]

Hallo Frau yyy,
hallo Herr zzz,

ich hoffe es geht Ihnen gut.

Bei uns ist alles soweit im Lot, allerdings gibt es einige, uns wohlbekannte Rundfunkbeitragsgegner, die uns mit ihren Anfragen bzw. Aussagen immer wieder zu Höchstleistungen in der Qualitätssicherung anspornen. Einer von ihnen ist Herr  :angel: , der mit der unten angehängten Anfrage die Kennzeichnung der "privaten Nutzung” beim Rundfunkbeitrag hinterfragt. Ob diese Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz beantwortet werden muss, will ich noch über unser Justiziariat klären lassen.

Davon unabhängig haben Herr vvv und ich festgestellt, dass uns (zumindest in elektronischer Form) keine Schnittstellenbeschreibung für die Übernahme von Ersuchen des Beitragsservice vorliegt. Diese ist für unsere Verfahrensdokumentation jedoch schon aus anderen Gründen unerlässlich.

Könnten Sie uns eine Beschreibung des Datensatzaufbaus, wie die Daten in der aktuellen Form übergeben werden, zukommen lassen?

Sollte diese Anfrage nach dem hiesigen Transparenzgesetz beantwortet werden müssen, müssten wir innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank im Voraus,
xxx

--- Ende Zitat ---

Namen der Beteiligten sind im  mir vorliegenden Dokument genannt.

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