"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?

<< < (2/2)

seppl:
Ich würde das so sehen, dass die Zustellung einer Mahnung den fehlenden Widerspruchsbescheid nicht neutralisiert.
Ich denke eher, dass eine Mahnung erst nach beendetem/ geklärtem Widerspruchsverfahren wirksam versendet werden kann.

Kressman:
Kann es sein, dass ein Festsetzungsbescheid verjährt, wenn nach dem Widerspruch ein gewisser Zeitraum vergeht und kein Widerspruchsbescheid ergangen ist?
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - was tun? (Beispiel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.msg148019.html#msg148019

Markus KA:

--- Zitat von: Kolllwitz am 09. Juli 2020, 21:58 ---Und leider hat Person A dem BS jetzt auch noch den Zugang der Mahnung quittiert indem sie in einem Schreiben dazu Stellung bezogen hat (aufgrung einer Empfehlung hier im Forum!).

--- Ende Zitat ---

Hnweis: Das Forum kann keine Empfehlungen oder Rechtsberatung geben.

Worauf das Forum hinweisen könnte, z.B. dass es ein Vorteil sein könnte, nicht mit dem BS, sondern mit der verantwortlichen LRA schriftlich zu kommunizieren.

Spekulative Aussagen, wie ein Richter irgendetwas sehen könnte, sollte auch nicht weiter diskutiert werden, da dies allein von dem Richter, der jeweiligen Situation und der Beteiligten abhängig ist.

McKaber:
Auch der LRA sollte man den Zugang einer Mahnung niemals quittieren.
Dieser Laden ist alleinig für den Beweis der Zustellung verantwortlich.
Und solange dieser Laden weiter nur per einfacher Briefpost versendet, dürfte das schwierig werden.

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln