Das würde vom EuGH sicherlich gekippt werden, denn jedwede Finanzierung, die nicht nur von den Nutzern eines Unternehmens kommt und vom Staat organisiert, bzw. sichergestellt wird, gilt als staatliche Beihilfe. Erinnert sei an die mannigfaltig gekippten DVB-T-Beihilfen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;