"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Brandenburg
Zwangsvollstreckung der Stadt Cottbus trotz Hartz4 Befreiung
pinguin:
--- Zitat von: seppl am 06. Juni 2020, 09:53 ---dass ein Anruf beim Gerichtsvollzieher schon reichen könnte.
--- Ende Zitat ---
Wenn es denn überhaupt die Aktivität eines GV hat, was in den eigenen Fällen nie der Fall war.
Diese "Ankündigung der Zwangsvollstreckung", wie sie sicherlich seitens der Stadt gekommen ist (?), ist lt. Auskunft BVerfG übrigens kein Verwaltungsakt, der selbst als solches angreifbar wäre.
D.h., auf diesen "Wisch" vorgenommene Kontopfändungen entsprechen nicht der gesetzlich vorgegebenen Weise.
Seitens der Staatskanzlei des Landes Brandenburg "freut" man sich übrigens, die Fehlleistungen der Kommunen des Landes Brandenburg auf den Tisch zu bekommen und auf die allgemeine DDR-Staatshaftung hingewiesen zu werden, die ja im Land Brandenburg als Landesrecht fortbesteht. Wenn das Land seine Kommunen nicht zur Ordnung ruft, hat es letztlich eben selber die A-Karte, denn auf das Verschulden des Landes kommt es nicht an; es genügt, daß es für die Einhaltung der landes-, bundes- und völkerrechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist.
seppl:
Danke @pinguin. Hier ist es erstmal wichtig, bei der klaren Sachlage die eventuelle Vollstreckung vom Tisch zu kriegen. Bitte die Anleitung dazu so knapp und verständlich wie möglich halten. Falls ich etwas nicht bedacht habe, was speziell für Brandenburg gilt, bitte nur verbessern.
pinguin:
@seppl
Cottbus befindet sich in Brandenburg, und, nein, die Aussage des BVerfG dazu, daß "Ankündigungen der Zwangsvollstreckung" keine Verwaltungsakte sind, gilt nicht nur für Brandenburg.
Der Themenstarter müsste die Schreiben, die Person H seitens ihrer Stadt erhalten hat, schon mal klar benennen, um überhaupt weiterführende Aussagen tätigen zu können.
Anm. Mod. seppl: @pinguin: Der Themenstarter (Hustanfall) ist derjenige, der eine Fragestellung hatte. Bitte diesen deshalb direkt adressieren unter Berücksichtigung seines/ihres Vorwissens und Wunsches.
Hustanfall:
Also leider weiß ich nicht genau was ihr meint.
Person H soll an die Stadt schreiben, dass sie Hartz 4 Bezieher ist, ihre Befreiungen abgeschickt hat sie aber anscheinend der Beitragsservice es versäumt hat?
Keine Geschichte dazu, wieso, weshalb?
Soll ich den Brief mal Online stellen oder sind die hier bekannt?
Geht um eine Summe von 217€ (da war Brief wahrscheinlich sogar teurer).
pinguin:
--- Zitat von: Hustanfall am 06. Juni 2020, 18:30 ---Soll ich den Brief mal Online stellen ?
--- Ende Zitat ---
Möglich wäre das, aber bitte nur in voller anonymisierter Form; da werden Dir die Mods sicher gerne behilflich sein, damit das forenkorrekt aussieht?
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