"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Ausnahmezustand/Epidemie: Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung

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Bürger:
Angesichts der aktuellen "Corona"-Lage hier für Betriebsstätten, deren vorübergehende Schließung beschlossene Sache zu sein scheint - siehe u.a. unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Runde Tische > Ankündigungen verfolgen: ausgesetzt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33499.msg204424.html#msg204424

und denen damit der eigene und/oder der Kundenbetrieb vorläufig und bis auf weiteres "auf Eis liegt", ein Gedanke:

Ausnahmezustand/Epidemie:
Betriebsstätten Anträge Härtefall/ Niederschlagung

ausgehend von den Informationen unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0


Einen solchen (formlosen) Antrag auf
1) Härtefall/ Befreiung

hilfsweise ggf. auch (in dieser Reihenfolge!)
2a) Niederschlagung
hilfsweise
2b) Vergleich
hilfsweise
2c) Stundung
hilfsweise
3d) Ratenzahlung

könnte (sollte?) jeder derzeit bebeitragte Betriebsstätteninhaber, der nicht gerade befürchten muss, "schlafende Hunde zu wecken", sofort mit Schließung oder auch nur bei absehbaren erheblichen Einschränkungen der Betriebsabläufe an ARD-ZDF-GEZ bzw. die zuständige Landesrundfunkanstalt nachweislich per FAX(!) richten, denn:
Der (angeblich abzugeltende betriebliche) "Vorteil" bricht schließlich weg in dieser Zeit einer (auferlegten) Betriebsstillegung oder - aufgrund der aktuellen Umstände - einer Betriebsstillegung gleichkommenden Kunden-/Auftragsausfalls etc.

Basis dieses und weiteren Vorgehens sowie Voraussetzung für wenigstens etwas Handlungsdruck seitens ARD-ZDF-GEZ wäre selbstverständlich die unverzügliche Kündigung einer etwaig bestehenden Lastschrifteinzugsermächtigung und die ("vorläufige" und "bis auf weiteres") Aussetzung jeglicher weiterer Zahlungen - ggf. unter hilfsweiser ergänzender Stellung eines Antrags auf Barzahlung - siehe dazu u.a. unter
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

Diese Anträge "kosten" nichts (außer etwas Zeit und "Spaß")...
...und versorgen ARD-ZDF-GEZ mit weiterer "VerwaltungsverVIELfachung" ;) >:D

Fiktive Personen A-Z könnten diese Gedanken "viral" verbreiten an alle möglichen Betriebsstätteninhaber... 8)

Kleiner Aufwand - große Wirkung...
...was so ein Virus doch für Folgen haben kann ;) :angel: ;D


Weitere tangierende Meldungen siehe u.a. unter
CORONA: GEZ kann Unternehmen erlassen werden (04/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33580.0
Der Beitrags-Lockdown - Rundfunkabgabe und Corona (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33681.0
Rückwirkende Freistellung von Betriebsstätten bei angeordneter Schließung (05/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33724.0
Geschlossene Hotels müssen "GEZ" zahlen (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34355.0
Zum Vergleich/ zur Berücksichtigung aber auch noch eine etwa ältere Pressemeldung
Rundfunkgebühren trotz Betriebsruhe (08/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28441.0

Besucher:
Hm, ein wirklich interessanter Vorschlag...

Sicher dürfte aber sein, dass dann von bzw. aus der "Anstalt" sinngemäss folgendes kommt: »Natürlich möge es sein, dass der Betrieb ruhe. Das schlösse aber doch keineswegs sozusagen die Möglichkeit der Möglichkeit aus - dass »man« also die Möglichkeit nutze (auf den »Willen« kommt es ja bekanntlich nicht mehr an), einfach nur die Betriebsstätte zum Radiohören oder Glotze gucken aufzusuchen. Auch epidemiologische Einwände griffen nicht - ginge es ja schliesslich nur um die bloße Möglichkeit das zu tun - die bloße Möglichkeit aber, dass sich dann die vollst. Belegschaft in den Betrieben einfindet (<> der Tatsache) sei schließlich epidemiologisch & bezüglich Forcierung der Infektionen überhaupt nicht relevant. Deswegen ändere sich von dieser Seite her überhaupt nichts an der Pflicht zur Zahlung der »Rundfunkbeiträge«, einzig die Auflösung der Betriebsstätte könne dies bewirken«. So oder so ähnlich würde es kommen :->.

Das wiederum soll aber keinesfalls dahingehend verstanden werden, dass das nicht eine coole Weise sein könnte, den Herrschaften ordentlich zusätzliche Arbeit zu verschaffen. Denn sinnlose Befreiungsanträge zu stellen - das ist doch schliesslich eines jeden täglich Brot hier, wäre also mindestens eine Variante mehr. Und wenn es gelänge dafür zu sorgen, dass die 8 Mrd. jährlich nur für die Verwaltung der Bürger durch die »Anstalten« und das nämliche Etablissement draufgehen, das wäre doch ein schöner Erfolg.

Housebrot:
Ich finde Deine Idee super !!!!

Aber ich würde nur einen Antrag stellen: und zwar den auf eine vorübergehende Beitragsbefreiung.

Warum?

Mit der gesetzlich verordneten Stilllegung des Betriebes ist eine betriebliche Tätigkeit nicht mehr gegeben und somit entfällt für genau diesen Zeitraum die Zahlungspflicht des Rundfunkbeitrags, der ja für das Betreiben einer gewerblichen Tätigkeit abgegriffen wird.

Ich würde da weder was von Stundung, Ratenzahlung etc. beantragen und schlichtweg den ganzen Beitrag (für den Zeitraum der verordneten Betriebsschließung) als nichtig ansehen.

Vielleicht denken wir (das Forum) zusammen diesen Gedanken einfach mal weiter?

Liebe Grüße
Adonis


Edit "DumbTV":
Umfangreiches Zitat des Eröffnungsbeitrages entfernt. Bitte Zitate nur zum Hinweis auf oder Verdeutlichung von besonderen Aspekten verwenden, auf die eingegangen wird.
Danke für das Verständnis und Berücksichtigung.

Markus KA:
Steu­er­li­che Hilfs­maß­nah­men für al­le von der Co­ro­na-Pan­de­mie be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men - Bundesministerium der Finanzen am 19.03.2020

--- Zitat ---Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen: Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.
--- Ende Zitat ---
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Was für die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer gilt, könnte  in der aktuellen Situation auch bei Betroffenen für den Rundfunkbeitrag gelten.

pinguin:

--- Zitat von: Markus KA am 26. März 2020, 10:05 ---Was für die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer gilt, könnte  in der aktuellen Situation auch bei Betroffenen für den Rundfunkbeitrag gelten.
--- Ende Zitat ---
Dazu braucht es sicherlich eine Dienstanweisung aus dem zuständigen Bundesministerium, sonst haben die untergeordneten Stellen ja keine Möglichkeit, nicht verantwortlich zu sein.

Das konkrete Dokument ist das hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-03-19-steuerliche-massnahmen-zur-beruecksichtigung-der-auswirkungen-des-coronavirus.pdf

Für das Land Berlin mag das evtl. gelten, aber für die anderen?

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