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Sachsen-Anhalt knüpft höheren Rundfunkbeitrag an Bedingung

Begonnen von ChrisLPZ, 07. Februar 2020, 23:00

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ChrisLPZ


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/fn_finanznachrichten.de.jpg

Finanznachrichten, 07.02.2020
Sachsen-Anhalt knüpft höheren Rundfunkbeitrag an Bedingung
dts Nachrichtenagentur

Zitat
Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021 könnte am Veto Sachsen-Anhalts scheitern. "Es steht Spitz auf Knopf. Gut möglich, dass der Staatsvertrag durchfällt", sagte Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) der "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe).

Er ist der für Medien zuständige Staatsminister. Robra verknüpft die Zustimmung Sachsen-Anhalts mit einem strikten Sparprogramm für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vorschläge dafür hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gemacht.

"Eine Zustimmung zur Beitragserhöhung ist nur denkbar, wenn alle Forderungen und Hinweise der KEF eins zu eins erfüllt werden", kündigte Robra an. Vor allem geht es um eine Kürzung von Gehältern. "Völlig unvertretbar" nannte es Robra, dass die ARD für 580.000 Euro eine Kommunikationsagentur engagiert hat. "In den Anstalten sitzen ausreichend Medienprofis. Die Intendanten sollen jetzt durch Taten um Vertrauen werben, nicht durch den Einsatz einer teuren Agentur."

Weiterlesen auf:
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-02/48802753-sachsen-anhalt-knuepft-hoeheren-rundfunkbeitrag-an-bedingung-003.htm




blogspan.net/Pressemitteilungen, 07.02.2020
Höherer Rundfunkbeitrag auf der Kippe
Pressemitteilung Mitteldeutsche Zeitung

Zitat
Halle (ots) – Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021 könnte am Veto Sachsen-Anhalts scheitern. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Samstagsausgabe). ,,Es steht Spitz auf Knopf. Gut möglich, dass der Staatsvertrag durchfällt", sagte Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) der Zeitung. Er ist der für Medien zuständige Staatsminister.
Robra verknüpft die Zustimmung Sachsen-Anhalts mit einem strikten Sparprogramm für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vorschläge dafür hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gemacht. ,,Eine Zustimmung zur Beitragserhöhung ist nur denkbar, wenn alle Forderungen und Hinweise der KEF eins zu eins erfüllt werden", kündigte Robra an. Vor allem geht es um eine Kürzung von Gehältern.
,,Völlig unvertretbar" nannte es Robra, dass die ARD für 580.000 Euro eine Kommunikationsagentur*** engagiert hat. ,,In den Anstalten sitzen ausreichend Medienprofis. Die Intendanten sollen jetzt durch Taten um Vertrauen werben, nicht durch den Einsatz einer teuren Agentur."

Weiterlesen auf:
http://www.blogspan.net/presse/deutschland-medien-hoeherer-rundfunkbeitrag-auf-der-kippe/mitteilung/2123198/


***Zur "Kommunikationsagentur" siehe u.a. unter
WDR engagiert Agentur für Krisenkommunikation [wg. Beitragserhöhung 2021]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32927.0.html
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Uwe


Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/focus_online.png
Höherer Rundfunkbeitrag steht auf der Kippe - Bundesland droht mit Veto

Quelle: Focus 08.02.2020


ZitatÖffentlich-Rechtliche müssen zittern

Die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 2021 könnte am Veto Sachsen-Anhalts scheitern. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. ,,Es steht Spitz auf Knopf. Gut möglich, dass der Staatsvertrag durchfällt", sagte Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) der Zeitung.

[...] ,,Eine Zustimmung zur Beitragserhöhung ist nur denkbar, wenn alle Forderungen und Hinweise der KEF eins zu eins erfüllt werden", kündigte Robra gegenüber der "MZ" an. Vor allem geht es um eine Kürzung von Gehältern.

Weiterlesen auf:
https://www.focus.de/finanzen/news/sachsen-anhalt-koennte-veto-einlegen-oeffentlich-rechtliche-muessen-zittern-hoeherer-rundfunkbeitrag-steht-auf-der-kippe_id_11643782.html
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unGEZahlt

Tut mir leid. Aber m. E. n. ist jede Aussage, aber auch wirklich jede Aussage von diesem
Rainer "Pinocchio" Robra
in etwas soviel wie ein Häufchen Dreck wert.

Als Bsp. mal ein kleiner Rückblick:
19.07.2018, Rainer Robra begrüßt das Rundfunk-Urteil aus Karlsruhe
( Quelle: https://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/rundfunkgebuehr-kulturminister-zufrieden-mit-rundfunk-urteil )
Zitat:
ZitatRainer Robra (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem Karlsruher Urteil: ,,Damit steht nunmehr die Verfassungsmäßigkeit der wichtigsten Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endgültig fest."

( Zumindest ich verwette mein gesamtes Hab und Gut darauf, dass dieser Lügenbaron dann bei der Zustimmungs-Abstimmung als Erster seine unehrlichen, klebrigen Finger in die Luft reißen wird... :-( )

Markus

pinguin

@unGEZahlt

Evt. ist der von Dir genannte Herr Robra einer der wenigen Leute, die die Entscheidung des BVerfG wirklich begriffen haben? Bspw. auch mit Blick auf Rn. 143 zur Einhaltepflicht des europäischen Rahmens und den Entscheidungen des EuGH, bspw. zur Einhaltepflicht des Art. 10 EMRK im Bereich Rundfunk gemäß C-260/89, Rn. 41?

Das spätere Preussen hätte es so nicht gegeben, wenn es nicht schon vorher die im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt an die von Kaiser Friedrich Barbarossa an die Askanier verliehene Altmark gegeben hätte, aus der sich die Mark Brandenburg mit seinen durchaus nicht immer einfachen, weil störrischen Bewohnern entwickelte, mit der die das spätere Preussen begründenden Hohenzollern von Kaiser Karl IV nach offiziellem Erlöschen der Askanier beliehen worden sind.

An "Recht" orientiert, (Hinweis: nicht "rechts"), waren Bewohner der Mark Brandenburger schon immer; immerhin steht die "Goldene Bulle" als reichsübergreifendes Rechtswerk Kaiser Karl IV. möglicherweise, jedweder Buntschuh-Diskussion zum Trotz, für das "Gold" in der Nationalflagge des Bundes und damit für das "Recht" neben "Einigkeit" und "Freiheit".

Ist es nicht folgerichtlich, daß jemand aus Sachsen-Anhalt auch gerade dafür dann einsteht?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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