Ich hab eine Frage:
Da ja die Rundfunkanstalten durch ihr Tun und Handeln den Anschein erwecken, eine Behörde zu sein - wäre es dann möglich die Intendanten/in im Zuge einer Klage mit einem Behördenleiter Gleichstellen zu lassen?
Der Hintergrund ist der: Sollte die Gleichstellung per Urteil Erfolg haben, müsste doch bei der Entlohnung der Intendanten/in das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) zur Anwendung kommen.
Da nach dem BBesG ein Behördenleiter deutlich weniger verdient (nämlich
Durchschnittlich 58.700 € jährlich ) als die Intendanten/in der Rundfunkanstalten es tatsächlich tun z.B.
Karola Wille Intendantin des MDR rund
275000 € Jährlich
Tom Buhrow Intendant des WDR rund
368000 € Jährlich u.s.w.
Dadurch würden auch die Pensionsansprüche sinken und die damit verbundenen Einsparungen wäre meiner Ansicht nach schon eine enorme Entlastung der Zwangsgebührenzahler.
Ich hoffe es war einigermaßen verständlich
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Fällt da jemanden was ein dazu???