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VERHANDLUNG VG Hamburg, Di 04.02.2020, 14:00 Uhr

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Nichtgucker:
The final Countdown ….

Wir hoffen, dass möglichst viele es einrichten können, heute zur Verhandlung zu kommen. Verhandelt wird vor der dritten Kammer unter dem Vorsitz von Richter H.....

Nichtgucker:
Kurze Zusammenfassung der heutigen Verhandlung:

Klägerin hat früher Rundfunkgebühren (ohne Fernsehen) per Einzugsermächtigung bezahlt, weil sie den Betrag als zu gering ansah, um darüber zu streiten.

Den Rundfunkbeitrag für Rundfunk und Fernsehen möchte die Klägerin nicht zahlen, weil sie keine Nutzerin von Rundfunk und Fernsehen sei. Sie wies auf die vielen Mahnverfahren hin, die zum Eintreiben des Beitrages geführt werden müssen und meinte, es seien noch Rechtsfragen auf europäischer Ebene hierzu offen.

Der Richter erläuterte, dass es auf die Nutzung nicht ankäme, sondern auf das Innehaben einer Wohnung. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe die Beschwerdeverfahren zum Rundfunkbeitrag in Deutschalnd verworfen.

Es erging daher das Urteil, dass die Klägerin den Rundfunkbeitrag zahlen muss.

observer:
Der Klägerin zolle ich meinen Respekt, überhaupt solange durchgehalten zu haben. Das "Urteil" stand ja leider schon vorher fest.

Die Verwaltungsgerichte berufen sich auf das Urteil des BVerfGE und damit hat sich die Sache. Nichtnutzer werden konsequent ignoriert und zur Kasse gebeten. Bis auf kleinere Scharmützel ist der Rundfunkbeitrag an den Gerichten ausdebattiert. Eliten urteilen für die eigene Klasse, Nichtnutzer haben zwangsweise Pech gehabt. Im Namen des Volkes, ist das schon lange nicht mehr.


Edit "Bürger": Bitte keine lediglichen nicht weiterhelfenden Unmutsbekundungen.
Im Übrigen gibt es durchaus noch größere "Scharmützel" die i.S. "Rundfunkbeitrag" an den Gerichten noch lange nicht "ausdebattiert" sind ;)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

seppl:
Gegen den vorsitzenden Richter der Verhandlung wurde am 05.02.2020 Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Er hatte einen der beiden Zuschauer, die ungebührliches Verhalten zeigten, mit Vor- und Zunamen als "gerichtsbekannter xxx yyy" grundlos vor allen anderen öffentlich angeprangert.

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