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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Pfändung und Schufa-Eintrag drohen - so vermeiden Sie Ärger  (Gelesen 1168 mal)

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Frankfurter Rundschau, 12.12.2019

Rundfunkbeitrag: Pfändung und Schufa-Eintrag drohen - so vermeiden Sie Ärger

Wegen nicht gezahlter Beiträge zum Rundfunkbeitrag (GEZ) liefen bis Ende 2018 3,5 Millionen Mahn- oder Vollstreckungsverfahren. Wie Sie den Ärger vermeiden können.

von Wolfgang Mulke

Zitat
Das Schreiben des Beitragsservice der Rundfunkanstalten erschreckte den Konstanzer Studenten und seine Eltern mächtig. „Einschließlich des Monats 09.2019 besteht ein offener Gesamtbetrag von 646 Euro“, heißt es darin. Nur wenn er unverzüglich zahle, könnten „Mahn- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“ vermieden werden. Die Rundfunkanstalten weisen noch darauf hin, dass es sich um einen sogenannten Feststellungsbescheid handelt. Wird diesem nicht innerhalb eines Monats widersprochen, kann eine Pfändung eingeleitet werden.
[…]
Rundfunkbeitrag nicht gezahlt: Negativer Schufa-Eintrag droht
[…]
Rundfunkbeitrag im Studentenwohnheim: Es ist kompliziert
[…]
Rundfunkbeitrag: Befreiung von der Zahlung wirkt nur individuell
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.fr.de/wirtschaft/rundfunkbeitrag-gez-pfaendung-schufa-eintrag-drohen-aerger-vermeiden-13282534.html

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Z
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Sollte Jasmin P inzwischen für die FR arbeiten? So hört sich der Artikel an, null Ahnung vom Thema, nichts auf den Punkt gebracht, nichts hinterfragt, oder handelt es sich um das neuartige Angebot des ÖRR?


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v
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Zitat
...
Die Rundfunkanstalten weisen noch darauf hin, dass es sich um einen sogenannten Feststellungsbescheid handelt.
...

Ja nee, iss klar...


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Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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N
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Zitat
Die hohe Summe resultiert aus dem langen Zeitraum, in dem der Student keinen Rundfunkbeitrag entrichtet hat. Er wohnte drei Jahre lang in einer Wohngemeinschaft, für die von einem Mitbewohner auch ein Rundfunkbeitrag gezahlt wurde. Nachweisen konnte er dies wohl nicht ausreichend.

Ja, Moment. Er kann doch wohl angeben, an welcher Adresse er als Student mit seinen Mitbewohnern gewohnt hat. Wenn ihm der zahlende Mitbewohner die Auskunft seiner Beitragsmitgliedsnummer verweigert, fehlt ihm ja sogar die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen. Letztendlich ist das aber auch gar nicht seine Aufgabe. Der Beitragsservice muss doch wissen ob sie von der genannten Adresse über den benannten Zeitraum Geld bekommen haben oder nicht. Richtig lustig wäre es, wenn er sogar noch bei seinen Eltern beim Einwohnermeldeamt über diesen Zeitraum gemeldet war. Das kommt ja nun auch nicht gerade selten vor. Aus rechtlicher Sicht eigentlich gute Aussichten auf Erfolg, hätte er wenigstens Widerspruch eingelegt *seufz*

Irgendwie ist sind da ein paar Lücken in der Erzählung, die so keinen Sinn ergeben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2019, 23:10 von seppl«

 
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