"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern?
KR23:
Ich habe folgende Frage:
Für welchen Zeitraum kann man rückwirkend eine Zahlungsaufstellung einfordern?
cecil:
@KR23
Zum Beispiel bis 01.01.2013 zurück, seitdem es den Rundfunkbeitrag gibt? Versuch macht kluch... ;)
KR23:
Nun berichte ich hier kurz: Ich hatte am 08.06.2020 per E-Mail bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt eine Aufstellung gewünscht und heute am 17.07.2020 (Datenstand vom 14.07.2020) per Post aus Köln erhalten.
--- Zitat ---Ihr Rundfunkbeitrag - Beitragsnummer XXX
Sehr geehrte XXX
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
In der Anlage erhalten Sie die gewünschte Austellung zu Ihrem Beitragskonto.
Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand. Das Betragskonto weist bis einschließlich 07.2020 einen offenen Betrag von XXX Euro auf. Bitte überweiisen Sie .....
Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskonto zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Änderungen bitte mit. Veilen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
--- Ende Zitat ---
Dank kommen 1 + 3/4 Seiten die Zahlungen.
Ganz am Anfang wann angemeldet wurde und
seit 1.1.2013 27 Monate zu 17,98 Euro = und 64 Monate 17,50 Euro = sind zusammen >:D - 1605,46 Euro
Säumniszuschläge: - 72 Euro
Zahlungen insgesamt: und
aktueller Kontostand
Auf der 4. Seite nochmal die Daten zum Beitragskonto.
Hut_Ab:
Eine brave gutgläubige Person, ein friedlicher Staatsbürger hat dreifach Rundfunkbeiträge für eine Wohnung per Lastschrift bezahlt. Aufgefallen ist das leider erst jetzt, als die vierte Aufforderung zur Datenerhebung kam.
Logische Empfehlungen für diese Person wären, einige Lastschriften zurück zu geben, die LS-Mandate löschen zu lassen und einen Kontoauszug für die Wohnung anzufordern. Die Bankdaten sind ebenfalls beim Beitragsservice löschen zu lassen.
Die Verjährung ist noch nicht eingetreten, als kommt sicher auch eine Rückforderung an die LRA in Frage?
Ob es sich um staatlich organisierten Betrug handelt, wäre zu vernuten und zu prüfen, wenn es weitere derartige Fälle gibt und die Gelder zweckentfremdet werden. Ein zweiter Fall mit hoher Nachzahlung ist bekannt.
Eventuell gibt es noch andere wichtige Dinge zu beachten?
Edit "Bürger": Hier bitte keine vom hiesigen Kern-Thema abschweifenden bzw. darüber hinausgehenden Einzelfall-Diskussionen.
Wenn alle Lastschrift-Buchungen für die gleiche Wohnung unter gleichem Namen und gleicher Beitragsnummer verbucht wurden, dann wäre das schon sehr bizarr, geht aber aus der Beschreibung nicht zweifelsfrei hervor. Insofern ist die Umsatzaufstellung ein Muss - und die Beantragung der Rückerstattung ohne Rechtsgrund geleisteter Zahlungen wohl ebenfalls. Dies ist aber wieder ein eigenständiges Thema, welches im Forum wohl ebenfalls schon mehrfach behandelt wurde. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Hut_Ab:
Die Kontoauszüge waren tatsächlich nützlich.
Wahrscheinlich hat die hirnlose "KI" (oder der Bearbeiter) die unterschiedlichen Schreibweisen des Namens und/oder der Adresse nicht auseinanderhalten können. Formlose Schreiben wurden nicht gelesen, statt dessen neuer bürokratischer Müll (Formulardruck per <Strg+P>) erzeugt.
Vermutlich trifft das auch auf den Meldedatenabgleich zu, der dann "glücklicherweise" die vierte Aufforderung generiert hat.
Wie von "Bürger" bereits angemerkt, wechselt jetzt mein Motto in die Themen "(4) Auskunftspflicht", "zuständige LRA", "Kopie an Beitragsservice", "Bußgeld 1000 €", "DA-Beschwerde an LRA-Indentandt", "Ombudsmann"??? und "zuständige Gerichte".
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