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Autor Thema: Von wegen nur Fernsehen - hier fließen die 17,50 Euro auch noch hin  (Gelesen 2006 mal)

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Merkur, 24.09.2019

Von wegen nur Fernsehen - hier fließen die 17,50 Euro auch noch hin

von Jasmin Pospiech

Zitat
Krimis, Radio und Hörspiele - kaum einer weiß, dass er mit dem Rundfunkbeitrag viel mehr Angebote nutzen kann, als nur öffentlich-rechtliches Fernsehen zu schauen. Der monatliche Betrag von 17,50 Euro, den jeder Haushalt pro Monat an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio entrichtet, fließt zwar großteils in Fernsehprogramme, Radiosender und Webseiten.

Doch laut dem Online-Portal T-Online gibt es sieben weitere, weniger bekannte Dinge, die ebenfalls vom Rundfunkbeitrag getragen werden. […]

Hörspiele zum kostenlosen Download
[…]
Orchester
[…]
Barrierefreiheit
[…]
Senderarchive
[…]
Filmproduktionen & Co.
[…]
Medienforschung
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/rundfunkbeitrag-2019-wegen-fernsehen-hier-fliessen-1750-euro-auch-noch-zr-10220655.html


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"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Anstatt diesen "Beitrag" dieser bereits bekannten "Journalistin" Jasmin Pospiech hier nur intern zu diskutieren, könnte dieser "Autorin" selbstverständlich auch eine Nachricht mit ihren Verfehlungen gesendet werden....

Ja, ich weiß...
Da deren Verfehlungsliste aber unheimlich lang wäre ( und zwar das ganze "Werk" ) , und Jasmin Pospiech sich praktisch immerfort als lernunfähig erwiesen hat, hier mal ein Bsp. stellvertretend.

...kaum einer weiß, dass er mit dem Rundfunkbeitrag viel mehr Angebote nutzen kann....
Orchester

Als Bsp. nur mal dieses SWR-Behördenorchester:
Zitat
....führen das SWR Symphonieorchester u. a. nach Wien, London, Salzburg, ... Edinburgh, ... Warschau, .... Basel, .... Tallinn... auf .... Spanien- und China-Tournee....
( Quelle: The SWR Symphonieorchester, https://www.swr.de/swrclassic/symphonieorchester/swr-symphonieorchester-orchesterbiographie,article-swr-508.html )

Es besteht für "Orchester"-Bezahlpflichtige Obdachhabende somit die Möglichkeit, dem Behördenorchester kostenpflichtig nach China hinterherzureisen, €s in Yuans umzutauschen und für eine Karte zu bezahlen um sich dann auch noch dieses jämmerliche Gedudel anhören zu müssen!

(Solange Jasmin Pospiech nicht ihren Uniabschluss nachholt, fürchte ich, immerzu da wie gegen eine Wand zu sprechen.  :( )

Markus


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Das sagt doch alles:
Zitat
von Jasmin Pospiech: In ihrer Freizeit findet man sie im Biergarten, beim Yoga oder ZDF-Krimis schauen.
8)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Und wieder faustdicke Lügen* von Frau Pospiech:

Zitat
Krimis, Radio und Hörspiele - kaum einer weiß, dass er mit dem Rundfunkbeitrag viel mehr Angebote nutzen kann, als nur öffentlich-rechtliches Fernsehen zu schauen.

Mit dem Rundfunkbeitrag kann man gar nichts. Um die Programme der ÖR-Anstalten nutzen zu können, benötigt man mindestens ein geeignetes Empfangsgerät. Interessant finde ich, dass Frau Pospiech die Nutzung der Filmproduktionen, für die die Sender jährlich 650 Mio. Euro ausgeben sollen, als Zusatzleistung einstuft. Bisher dachte ich ja naiver Weise, dass die Nutzung der Filmproduktionen der Sender bereits in den 17,50 € enthalten sind, die man monatlich für die Sender löhnen soll. Gut, oft genug hat man wohl den Eindruck, die Filme, die im TV laufen, irgendwann schon einmal gesehen zu haben. Aber dass vor allem Wiederholungen 'oller Kamellen' gesendet werden, ist vermutlich nur ein böses Gerücht.

Um die Download-Angebote der ÖR-Sender zu nutzen, muss man einen Internet-Zugang haben. Der ist zwar nicht kostenlos, aber wenigstens müssen Nutzer mit Wohnsitz im Ausland dafür keinen Cent an die Anstalten abdrücken. Regionalsperren lassen sich ziemlich einfach umgehen. Konzerte von Sinfonie- und Funkhausorchestern, Big Bands und Kinderchören muss man extra löhnen. Viel Spaß beim Griff in die Geldbörse an den Kassen der Musiktempel in aller Welt oder hier in Deutschland; für lau gibt es da nix.

Von den Studien, die ARD, ZDF und die einzelnen Sender beauftragen, kann man kaum welche "nutzen", da sie regelmäßig entweder dem Eigeninteresse der Anstalten dienen oder reine Werbemaßnahmen darstellen. Frau Pospiech müsste mir auch einmal erklären, wie ich die 50 Mio. Euro nutze, die an die Filmförderungsanstalten gezahlt werden. Wo kann ich meinen Anteil abholen?

M. Boettcher

* die Harnäckigkeit, mit der diese Journalistendarstellerin immer wieder Unsinn zum ÖR-Rundfunk verbreitet, kann kein Zufall sein.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

P
  • Beiträge: 1.170
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Das Geld fließt aber auch in Bereiche, die mit Rundfunk (oder überzogenen Gehältern) so gar nichts mehr zu tun haben.

Z.B.: betreibt der BR eine "Informationsseite" für junge Menschen, in denen diese über das Internet und Terroristen aufgeklärt werden:
BR: So geht Medien (Ja, so steht das da wirklich!   :o ::))
https://www.br.de/sogehtmedien/stimmt-das/luegen-erkennen/un-wahrheiten-luegen-erkennen124.html *
*Dieser Link führt zu Inhalten des örR!
Siehe auch:
Grimme Online Award 2018: "so geht MEDIEN" nominiert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27237.msg171161.html#msg171161
oder: Staatsfunker erklären Kindern "Fake News"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31841.msg196293.html#msg196293

Daneben werden Seminare für Lehrer angeboten. (Wie das finanziert wird, ist unbekannt. Ein Teil davon wird wahrscheinlich von den Seminarteilnehmern bezahlt.)

Im neuen Medienstaatsvertrag (https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/MStV-E_Synopse_2019-07_Online_.pdf) soll auch geregelt sein, daß die Landesmedienanstalten, die einen Anteil des Rundfunkbeitrags erhalten (siehe Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag) soziale Medien überwachen sollen.
siehe: Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunkkultur.de/neue-regeln-fuer-internetkonzerne-die-wildwest-zeiten-in.976.de.html?dram:article_id=429980


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 58
Ja es gibt auch noch mehr schöne Sachen wo das Geld hin fließt, wie:

"Leute, kommt am Samstag um x Uhr nach XX, dann bekommt ihr ein Eis". So geschehen in Riedlingen, die hiesige Fernhochschule hatte den SWR eingeladen, der dann Eis verschenkte. Toll, nö?

Dann gibt es immer diese Angebote mit Konzerten, da sponsert dann zum Beispiel auch AUDI mit... wie das kommt? Keine Ahnung...

Es gibt auch diese Aktion, da lädt der SWR einen Star ein -und dann kann sich die Kneipe xy melden, in der dieser dann spielt. Auch ganz toll, oder? Brauchts unbedingt, klar ;-)

Und: Neulich hab ich einen wunderschönen Campervan gesehen... der war zu verkaufen für 13000 Euro, sah aus wie neu. Auch der kam von SWR, der Van wurde genutzt für den Ticketverkauf..., hatte grad mal 70.000 km drauf...

Alles mit Zwangsgeldern finanziert unter dem Deckmäntelchen neutrale superwichtige Informationsbeschaffung, ohne die ich nicht leben kann oder nicht leben darf, weil ich wo wohne.

NERVT ECHT!


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aktueller Stand:
27.5.2017: Klageu. -begründung
10.6.2017: Härtefallantrag+ Antrag Aussetzung Vollstreckung an Intendant SWR
Abgelehnt weg. Nicht-Zuständigkeit 4.7.17
3.1.19 VG Sigmaringen lehnt Härtefallprüfung ab, verlangt Ablehn.bescheid v. SWR.
3.3.19 SWR angefragt zu offiz. Ablehn.bescheid
9. August Verhandlung
11. September Urteil
BITTE MITZEICHNEN:
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