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Autor Thema: Stelle Geschäftsführer (m/w/d) beim Beitragsservice zu besetzen  (Gelesen 7068 mal)

m

mb1

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https://www.br.de/extra/karriere/inhalt/stellen/geschaeftsfuehrer-beitragsservice-ard-zdf-deutschlandradio-100.html(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)
Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Geschäftsführer (m/w/d)

Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit dem Auftrag, den Rundfunkbeitrag einzuziehen, welcher die Qualität und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet. Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist als modernes Dienstleistungs- und Rechenzentrum für das standardisierte Verfahren des Beitragseinzugs sowie für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag und die Betreuung der Beitragskonten zuständig. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist die Position des Geschäftsführers (m/w/d) des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu besetzen.

Als Geschäftsführer/in sichern Sie die Funktionstüchtigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die langfristige Zukunftsfähigkeit des Beitragsservice. Sie verantworten die strategische Ausrichtung und operative Leitung der Einrichtung, wobei Sie höchsten Wert auf Prozesseffizienz legen. Außerdem repräsentieren Sie den Beitragsservice im Innen- und Außenverhältnis. Die übergeordnete Zielsetzung Ihres unternehmerischen Handelns ist die ertragsoptimierende Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Sicherung eines hohen Serviceniveaus.

Für diese verantwortungsvolle Aufgabe wird eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation gesucht, die über mehrjährige Führungspraxis in den Bereichen Verwaltung und/oder Dienstleistung eines mindestens mittelständischen Unternehmens oder im öffentlichen Sektor verfügt. Eine hohe Beurteilungskompetenz hinsichtlich moderner IT-Systeme ist unerlässlich, um die weitere Automatisierung der Dienstleistungen des Beitragsservice erfolgreich umzusetzen. Gleichzeitig wird ein sehr gutes Verständnis der datenschutzrechtlichen Anforderungen erwartet.

Die/der künftige Geschäftsführer/in sollte mit Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit vertraut sein, um konstruktiv und vertrauensvoll mit dem Verwaltungsrat sowie mit den Rundfunkanstalten zusammenzuarbeiten und erfolgreich mit verschiedenen Stakeholdern im öffentlichen Raum zu interagieren. Verhandlungsgeschick, Kommunikationskompetenz und Durchsetzungsvermögen sind dafür wichtige Voraussetzungen. Nicht zuletzt wird eine Persönlichkeit gesucht, die eine hohe persönliche Integrität und ausgeprägte emotionale Intelligenz mitbringt, um die fast 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Beitragsservice wertschätzend und motivierend zu leiten, erfolgreich mit dem Personalrat zu kooperieren und die Organisation in die Zukunft zu führen.

Wir bieten eine außertarifliche Vertragsgestaltung mit einer der herausgehobenen Position entsprechenden angemessenen Vergütung und weiteren attraktiven Konditionen.

Vielfalt ist unsere Stärke. Wir beschäftigen Menschen aller gesellschaftlichen Gruppen. Ihre Bewerbung ist bei uns willkommen, unabhängig von Geschlecht, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung oder einer Beeinträchtigung. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.


Wichtig

Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, relevante Zeugnisse und Zertifikate, Evaluationsergebnisse) senden Sie bitte bis zum 03.09.2019 an die von uns beauftragte Personalberatung Egon Zehnder in Frankfurt, und zwar an bewerbung.ZBS@egonzehnder.com bzw. an die Postadresse:

Egon Zehnder International GmbH
Guiollettstraße 48
60325 Frankfurt am Main.

https://stellenausschreibungen.zdf.de/fileadmin/user_upload/Onlinebewerbung/Beitragsservice/zbs_stellenausschreibung_geschaeftsfuehrung_final.pdf(Link führt zu einem Angebot des örR. Zum Aufrufen der Webseite URL kopieren (Klick auf "Auswählen", dann ctrl+c), in einem neuen Browserfenster/-tab in die Adresszeile einfügen (ctrl+v) und bestätigen)
(oder hier als Anhang)

update 23.09.2019: siehe nunmehr auch:
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sucht neuen Geschäftsführer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32118.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2019, 14:16 von ChrisLPZ«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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Der Lotse geht von Bord???  ;)


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
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"Zum nächstmöglichen Zeitpunkt" klingt in meinen Augen nicht so, als würde hier eine reguläre "Amtszeit" enden.  Denn dann schreibt man die Stelle ja für den Tag nach Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Inhabers aus.

Weiß jemand, wann der gegenwärtige "Amtsinhaber"  seine Tätigkeit begonnen hat? Laut Verwaltungsvereinbarung erfolgt ja die Bestellung des Geschäftsführers für 5 Jahre (§ 3 (6) c))
Zitat
Bestellung der Geschäftsführung auf jeweils fünf Jahre einschließlich Vollmachtsregelung sowie Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

Also gut möglich, dass es hier eine Trennung "im gegenseitigen Einvernehmen" gab/gibt. Den Fehler bei der Bilanzerstellung hat der Geschäftsführer ja zu vertreten. Dass es im Zusammenhang mit der Befreiung von Nebenwohnungen zu unhaltbaren und absurden Zuständen gekommen ist, hat er sich vermutlich aber nicht alleine ausgedacht, sondern musste Vorgaben aus dem Verwaltungsrat (Eicher?) beachten. 

Zitat
gleichzeitiger Sicherung eines hohen Serviceniveaus
Sucht man über google-maps den Freimersdorfer Weg in Köln, so kann man sich die Bewertungen anschauen, die zur Zeit 830 Leute dem Beitragsservice erteilt haben - siehe u.a. unter
"Beitragsservice" bei google maps "bewerten"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25478.0.html
Durchschnitt ist 1,3 auf der Skala von 1,0 (ganz schlecht) bis 5,0 (sehr gut), wobei die guten Bewertungen wohl meist schon etwas älter sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2019, 12:57 von Bürger«

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15. August 2019: Hier ist ein anderer Link zum identischen Text - hier beim BR:
----------------------------------
br.de/extra/karriere/inhalt/stellen/geschaeftsfuehrer-beitragsservice-ard-zdf-deutschlandradio-100.html

Hier kann man ersehen: Wohl ausgeschrieben am 15. August 2019 und demnach im Eilverfahren, weil schon zum 3. September 2019. 


15. August 2019: Ferner bei xing.com : "Gehaltsprognose nicht verfügbar".
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Zitat
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Geschäftsführer (m/w/d)
Egon Zehnder International GmbH Köln
    Eingestellt am 16.08.2019  -     Beschäftigungsart: Vollzeit
    Karrierestufe: Direktor (Bereichsleiter, VP, SVP etc.)
    Branche: Medien und Verlage
Quelle: xing.com/jobs/koeln-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice-geschaeftsfuehrer-49876342


8. August 2019:   Aus Schriftsatz eines gewissen Bürgers an die Intendantin des RBB, Berlin
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
naja, wer wohl...
Zitat
"SNY-BTW": Bilanzierungs- und Abtretungsfehler der Rundfunkabgabe: An alle Nichtzuschauer zurückzuzahlen? Vollstreckungen rückabwickeln?
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Das gesamte Inkasso-Konstrukt des Beklagten ist seit 2013 als fundamental fehlerhaft anzusehen wie nachstehend begründet:


SNY-BTW1.   Bisher kein Vorverfahren:
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Dies ist neu mit Schreiben vom 8. August 2019. Ähnliches ist im "Vorverfahren" im vorstehenden Thema "SNY-BTS".

SNY-BTW.3a.   Das nicht-rechtsfähige Kölner Etablissement "Beitrags-"Service" (nachstehend kurz: "BTS") hat faktisch die Rundfunkabgabe als "temporäre Eigenforderung" bilanziert.

Der Beklagte hat seine Rechtspflicht versäumt, dies seit 2013 zu unterbinden: Es handelte sich immer um Eigenforderungen des Beklagten und hätte nie Bilanzbestandteil beim "BTS" werden dürfen, weil es für faktisch erfolgte Sammel-Abtretung an der dafür nötigen Rechtsgrundlage fehlte.


Ein Blick in die"BTS"-Bilanzen zeigt sofort das Fehlverhalten des "BTS":
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Es werden dort die Forderungen aller 9 ARD-Anstalten kumuliert ausgewiesen, also nicht in Form von nötigen 9 Einzel-Auftrags-Buchhaltungen.
Es werden innerhalb der "Unternehmens-Bilanz" des "BTS" hieraus Wertberichtigungen und Rückstellungen ausgewiesen, wiederum ohne Differenzierung, obgleich die Einbringlichkeit ganz stark differiert beispielsweise zwischen München und dem Saarland oder Berlin. Hier hätte im Fall der gesetzlich bedingten reinen "Auftragsbuchhaltung" neunfach differenziert werden müssen



SNY-BTW.2b.   Die bei Gerichten immer (zu Unrecht) behauptete überlegene juristische Kompetenz des "BTS" verhinderte auch beim Bilanzieren nicht einen juristischen BWL-Anfänger-Fehler: Die irrigen "Rückstellungen".
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Von 2013 beginnend sind die Erwartungen der Forderungsausfälle der Zwangsanmeldungen durch "Rückstellungen" bilanziert worden. Laut HGB gibt es Rückstellungen nur für Verbindlichkeiten, nicht für Forderungsausfälle. Dies musste und muss also immer als "Wertberichtigung" bilanziert werden, wenn überhaupt beim "BTS" (an sich in der Bilanz des Beklagten zu bilanzieren).

Dem Beklagten wird dies im heutigen Schreiben zur Kenntnis gebracht. Er muss die Beendigung dieser Bilanzier-Fehlers nun ohne Verzug erzwingen.


SNY-BTW.2d.   Fehlende Abtretungs-Anzeige von je einer "ARD-Landeanstalt" an den "BTS":
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Da der "BTS" die Rundfunkabgabe bis zum Abführungszeitpunkt als Eigenforderung bilanziert, legte er implizit eine temporäre Abtretung der Forderungen zu Grunde: 9 ARD-Anstalten an 1 Beitragsservice.

Laut Gesetz handelt es sich um Forderungen der jeweiligen ARD-Landesanstalt gegenüber den Bürgern, also nicht des "BTS". Wenn aber der "BTS" diese Beträge in der eigenen Bilanz aufführt - bewiesen durch die bilanziellen Wertberichtigungen - , so geht dies nur unter Zugrundelegen einer vorherigen Abtretung.

Ob diese Abtretung mangels Rechtsfähigkeit des "BTS" überhaupt zulässig war, bleibe offen. Jedenfalls hätte beim Inkasso diese intern gebuchte faktische Abtretung den Schuldnern angezeigt werden müssen. So sind die Regeln der Inkassobranche und die allgemeinen rechtlichen Regeln,


SNY-BTW.2e.   Fehlende Rückabtretung "BTS" an "1 ARD-Landesanstalt":
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Der "BTS" veranlasste die Bescheide und Vollstreckungsverfahren sodann (angeblich) unter dem Namen von einer der 9 ARD-Anstalten. Das demnach gebotene Anzeigen der dafür nötigen Rückabtretung vom "BTS" - beispielsweise an den Beklagten - unterblieb immer.


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SNY-BTW.3.   Das gesamte Inkasso der Rundfunkabgabe seit 2013 ist damit als rückwirkend nichtig anzusehen, soweit verbunden mit Bescheiden, Mahnungen, Vollstreckungen, VG-Klagen, (nach Meldedatenabgleich:) Zwangsanmeldung.
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SNY-BTS.3.a)   Die Rechtsfehler sind nicht heilbar. Die insoweit irrig kassierten Beträge sind zurückzuzahlen,
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da wir uns hier im Bereich des öffentlichen Rechts befinden: Falschinkasso ist zu stornieren. Verjährung kann dies nicht unterbinden. - Man vergleiche es mit den Entscheiden des Bundesverfassungsgerichts:

Berlin: BVerfG 2 BvL 51/06, Beschluss vom 06. November 2012,
- Rückmeldegebühren für die Jahre 1996 bis 2004: Es zahlte das Land Berlin insgesamt 44 Millionen Euro an mehr als 80 000 ehemalige Studenten zurück. Nahezu 100 Prozent der Empfänger hatten es nicht eingeklagt, hatten nicht unter Vorbehalt bezahlt, hatten es nicht zurückgefordert, wurde jedenfalls von einem der Rückzahlungsempfänger hierher berichtet.

Brandenburg: BVerfG - 2 BvL 2/14 - - 2 BvL 3/14 - - 2 BvL 4/14 - - 2 BvL 5/14 -
- Rückmeldegebühren 2001...2008.


SNY-BTW.3.c)   Nur wirkliche Zuschauer - soweit mit Einkommen oberhalb Existenzminimum - haben wohl keinen Rückzahlanspruch.
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Hier greift wohl der allgemeine Rechtsgrundsatz der "Bereicherung".


SNY-BTW.3.d)   Wegen Verjährung kann der Beklagte die meisten Forderungen nicht erneut geltendmachen.
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Die Verjährung der Rundfunkabgabe ist gesetzlich geregelt als Verweis zum BGB (3 Jahre). So lange der Beklagte diese behaupteten Forderungen mit seinem Sonderrecht der Eigentitulierung durchsetzte und Widersprüche dagegen mindestens das 10-fache des Gegenstandswerts erzeugen hätten, ist zu folgern, dass die Verjährung für den Rückzahlanspruch gehemmt war, die Verjährungsfrist also gar nicht erst zu laufen begonnen hat.


SNY-BTW.4.   Antrag auf nötige Bearbeitung durch den Beklagten:
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Die allgemeinen Bilanzierungsfragen sind nicht Gegenstand dieses beim VG anhängigen Verfahrens. Ein Antrag auf Bearbeitung erübrigt sich, weil die Neuordnung eine gesetzliche Pflicht des Beklagten ist.

Beantragt wird aber für das anhängige Verfahren, dass der Beklagte das Anerkenntnis des hierdurch bedingten Wegfalls seiner angeblichen Forderung gegenüber dem Kläger dem Gericht zur Akte gibt.

Des weiteren wirken diese Vorgänge sich wie folgt aus:
--------------------------------------------------------------
(1) Antrag im Hinblick auf die Erstattungspflicht der vom Kläger erfolgten Klärung ("Geschäftsführung ohne Auftrag") ist im Antrag SNU-GES. (Schreiben "2019-07-11").

(3) Antrag im Hinblick auf das resultierende Befreiungsrecht von der Rundfunkabgabe wegen Rechtsfehler-Häufung beim Beklagten.
Siehe Antragscode "UBY-STR" im Schreiben "2019-03-20".


SNY-BTW.5.   Bearbeitung durch das VG:
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Das gesamte beim VG hier anhängige Verfahren beruht auf ursprünglichen Mitteilungen des Kölner "Beitrags"-"Service". - Die Kammer möge entscheiden: Nichtigkeit der behaupteten Forderung allein deshalb:

(a) Fehlen des formgerechten Weges zum Feststellungsbescheid.
(b) Da dies ein vom Beklagten zu vertretender Fehler ist, ist die Verjährung nicht durch das anhängige Verfahren unterbrochen. Die Beträge des annhängigen Verfahrens können vom Beklagten endgültig nicht mehr kassiert werden.


Die Ausschreibung enthält die Zusage von übertariflicher Vergütung.
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Bei xing.com war die Höhe offengelassen.
Die Zwangs-Abgabenzahler sollen "übertarflich" bezahlen? Ist ja interessant... auch juristisch...
Das Thema bleibt dann auf der TODO-Liste für Fragdenstaat, sobald der Anstellungsvertrag abgeschlossen ist.
 

3. August 2019: Wir haben einen anderen Forumsthread, in dem der Prüfbericht durch den Rechnungshof ausweist,
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dass Chef Wolf nicht so richtig weiterwusste, wie die durch die Prüfung aufgeworfenen Probleme zukünftig zu gestalten seien.

Die Aussagen des vorstehenden Brieftextes sind dort in diversen Kommentaren von @pjotre verkürzt bereits enthalten,
- siehe den ersten:
Landesrechnungshof NRW: Prüfung des Beitragsservice 2014-2016
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31809.msg196098.html#msg196098

nämlich, dass diese Probleme das ganze System auf den Kopf stellen könnten.
Wir verdanken die Aufdeckung der Infoquelle dem Spürnasen-Team von @ChrisLPZ .

Vom 12. Juli 2019 (Rechnungshof-Bericht) bis 15. August 2019, das erscheint denkbar als Einflussfaktor. 
Vom 3. August bis zum 15. August, das ist knapp, aber auch noch denkbar, wenn auch eher kaum.
Vom 8. August bis zum 15. August, das ist zu knapp für Vermutung von Korrelation.

Alter des bisherigen Geschäftsführers Wolf:  ziemlich exakt 51 Jahre.
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Das ist nicht ein typisches Alter, in dem man seine Karriere beendet.

Quelle für die Altersangabe: "Droht Beitragsverweigerern Beugehaft?"
Im Jahr 2017 war er demnach 49 Jahre jung.
https://www.bild.de/politik/inland/rundfunkbeitrag/interview-mit-chef-von-beitragsservice-52691950.bild.html

Der Geschäftsführer wird für je 5 Jahre bestellt. Wiederwahl nicht ausgeschlossen.
Typischerweise wird beim erwiesenen großartigen Erfolg
- Meinung @pjotre (Meinungsfreiheit!), : Falschinkasse bei rund 10 % der Rundfunkabgabe, die Geringverdiener
dann fortgesetzt: Eine wirklich "gültige Leistung".
@pjotres Meinung wurde bisher durch 16 Staats-/Senatskanzleien und 9 Intendantin trotz Aufforderung nicht widerlegt, muss sich also nicht verstecken.

Auch interessant: Nachfolger(In) kann das Amt sofort(!) antreten.


Es geschehen Sachen und wir Streiter vom Forum für den Rechtsstaat sind mitten drin. 
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Nie nie nie werden Rechtsanwälte mit ihrem korrekt studierten Jurawissen das System kollabieren lassen, meint @pjotre und meint, das ist ein Politik- und Justizskandal - und die Abwehr von so etwas lehrt der Staat seinen Rechtsanwälten natürlich nicht im Jurastudium, aber das lernt sich recht gut in Sachen Instiutionenrecht des volkswirtschaftlichen Studiums.

@pjotre meint im Rahmen der verfassungsrechtlichen Meinungsfreiheit:
Dies System wird kollabieren, wenn, dann durch die Überheblichkeit der ARD.-Juristen...  juristisch unausgorene Fehler in Masse, entstanden dadurch, dass es bislang an Gegenkraft auf Augenhöhe fehlte. Viel mehr könnte erreicht werden und viel rascher, wenn das Forum die nötigen ganz andersartigen Maßnahmen kooperativ einbinden würde?
Feind liest mit, alles Weitere geht nur per PM.


Das ist schon der vierte Leitende, der von uns scheidet - es bricht uns das Herz.
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Jeweils nach Fristsetzungen, aber das Zusammentreffen ist immer reiner Zufall, wie wir wissen:

Dr. B., Leiter der Rechtsabteilung des .. , gegen Ende 2016.
2 Intendanten gegen Ende 2018, davon 1 der ARD-intern Maßgebliche für die Rundfunkabgabe,
und nun der Leiter der (so nennt es @pjotre:):
 -  "Mediensteuer-Buchhaltungs-Zentrale" (Tarnbezeichnung: "Beitrags"-"Service").
Die Scheidenden sind recht weitgehend raus aus der Fehlerverantwortung, die Neuen sind recht weitgehend nicht drin in der Verantwortung für Altfehler. Aber das lässt sich durch einen einzigen Schriftsatz ändern. :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2019, 13:02 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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mb1

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Er ist seit 2011 Geschäftsführer.

Die Anzeige gibt es bereits seit mindestens 09.08.2019
https://jobs.meinestadt.de/koeln/standard?id=212070904




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Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

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 Dank @mb1 wird klar:

1. Auslösend möglicherweise
---------------------------------------------
die durch den Rechnungshof ja schon zeitlich vor dem Prüfbericht aufgeworfene Problematik - wohl Juni 2019.
Vorgänge in August 2019 können keinen Einfluss auf den Entscheid von Chef Wolf gehabt haben.


2. Der Schriftsatz-Auszug im vorherigen Beitrag ( @pjotre ) zeigt allerdings Klartext über das Problem-Ausmaß.
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Jedermann kann jederzeit eigenverantwortlich wählen, mit einem ähnlichen Text
- Erklöschen der Rundfunkabgabe-Forderung beantragen - für 2013 bis 2018;
- und sogar Rückzahlung für alles seit 2013 vielleicht per Zwangs gezahlte Geld.
Wie aussichtsreich, das bleibe offen. Hauptsache, man macht die Akte so komplex, dass ihre Bearbeitung weit mehr kostet als die Forderung von insgesamt rund 1500 Euro.


3. Wolf hat sein Amt vielleicht zur Verfügung gestellt "vor Ablauf der Vertragsdauer".
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Diese ist beginnend im Jahr 2011 dann wohl bis 2020. Allerdings wird eine Überlappung der Vertragaslaufzeiten ja oft vorgenommen für Zwecke des Einarbeitens.
Zu diesen Nebenaspekten fehlt uns Fakteninformation.




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http://web.ard.de/ard-chronik/index/8013?year=2011&month=10
Danach ist er bereits am 20.12.2010 gewählt worden, hat seine Aufgabe aber erst gut 9 Monate später am 1.10.2011 angetreten.
Sein Vorgänger ist in den Ruhestand gegangen, so dass die Vakanz der Stelle sehr lange vorher bekannt war.

2 mal 5 Jahre wären bei Wolf also erst am 1.10.2021 um, d.h. erst in 2 Jahren.

Ich glaube nicht, dass der Bilanzierungsfehler als so gravierend einzuschätzen ist, dass er für sich genommen zur Auflösung des Vertragsverhältnisses geführt hat.: eine Bilanz dient ja dazu, dass Eigenkapital zu bestimmen. Wenn man auf beiden Seiten der Bilanz rechtsfehlerhaft denselben Betrag aufaddiert, ändert sich am Eigenkapital aber nichts.
Insofern hat dieser Fehler keine Außenwirkung.
Er ist aber ein Symptom für eine Fehleinschätzung des Vorgangs "Anmelden=Eröffnung eines Beitragskontos" beim Beitragsservice. Weder begründet eine Anmeldung für sich genommen eine Forderung, die in jedem Fall aktivierungspflichtig ist (nämlich dann nicht, wenn die Anmeldung zu Unrecht erfolgte), noch führt sie zu einer rechtlich bindenden Auswahl eines Gesamtschuldners unter allen volljährigen Bewohnern einer Wohnung in dem Sinne, dass alle anderen Gesamtschuldner nicht mehr beitragspflichtig sind (dann wären sie nämlich keine Gesamtschuldner mehr). Dieses Fehlverständnis ist in meinen Augen Ursache der Probleme, die der Beitragsservice momentan mit der Umsetzung des BVerfG-Urteils hat.
Dass Herr Wolf für diesen Mist verantwortlich ist, ist damit nicht gesagt. Vielleicht wollte er ihn einfach nicht mehr mittragen.



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Vielleicht hat er sich auch einfach mal rechtlich informiert und ihm wurde die Kiste mit der DSGVO zu heiß.  >:D



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Vielleicht hat er sich auch einfach mal rechtlich informiert und ihm wurde die Kiste mit der DSGVO zu heiß.  >:D
Zumals ja zwischenzeitlich seitens der Landesdatenschützer auch Bußgelder gegen Verantwortliche hat, die es mit der DSGVO nicht so genau nehmen; in BW betrug das bislang höchste Bußgeld um die 80.000 Euro, Berlin hat jetzt mit 200.000 Euro noch eine Schippe draufgelegt. (Absatz 2 des folgenden Artikels)

https://www.t-online.de/digital/sicherheit/id_86258796/dsgvo-verstoss-berlin-kuendigt-datenschutz-bussgeld-in-millionenhoehe-an.html


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die Motive sind uns bisher nicht übermittelt worden.
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Jedenfalls ist nun klar: Ausscheiden von Chef Wolf ist sehr vorzeitig. Ein Vertrag für 5 Jahre ist "Vertrag", also auch bindend für den Arbeitnehmer, es sei denn...

Es kann ebenso gut eine Krankheit sein;
oder nach dieser Kölner Erfahrung eine neue Herausforderung, wieder eine des gemeinen Wohls für Demokratie, Bildung und Menschheit, beispielsweise für die kommende Grünen-Regierung eine flächendeckende Kontrolle des ökologisch richtigen Bürgerverhaltens einzuführen dank künstlicher Intelligenz.
 @pedro , stopp! Das war total OFF TOPIC! Dies nicht ausweiten im Forum!


Vorzeitiges Ende aus sachlichen Gründen,
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das ist nie mono-kausal. Zweifelsfrei ist aber, dass Wolf laut Bericht des Landesrechnungshofs erhebliche Unsicherheit äußerte, wie das gesamte rechtliche Gebäude in den nächsten Jahren umgebaut werden könne: Das sei noch offen, wie und wann, jedenfalls nicht ohne Weiteres rasch.


Das tiefer liegende Problem: Der "Rundfunk-Beitrag" ist eine juristische Fehlkonstruktion.
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Durch gut bezahlte Gutachter und abnickende Parlamente und schöne "Pflege der Rechtsprechung" und niederwalzendes Vollstreckungsrecht konnte man es jahrelang übertünchen. Nun aber kommt Widerstand aus der juristischen Ecke - und nochmals, das haben Rechtsanwälte nie geschafft bisher - kommt nicht von Nur-Juristen. -
Was also ist fundamental juristisch unmöglich?

(1) Härtefallprüfung für 4 Millionen Haushalte (Geringverdiener) und 2_? Millionen "Gewissensverweigerer" unter Nichtzuschauern):
Die Rechtsprechung untersagt das dafür nötige Eindringen in die Intimsphäre wegen fehlender Verhältnismäßigkeit für jährlich nur 210 Euro. Das ist also eine unauflösbare Rechtsnormen-Kollision.

(2) Betriebsstättenabgabe: Rund 95 % des Geldeinganges ist als verfassungswidrig einzustufen. (Näheres für Belastete per PM.)

(3) Staatsmedien sind nicht dauerhaft per Direktinkasso finanzierbar - wegen Medien-Pluralismus durch neue Technologien / Medien. Der Normen-Konflikt zum  Zensur-Verbot wird nun unausweichlich.

(4) Bilanzierungsfehler, das erzeugt unlösbare Rechtsprobleme für alles ab 2013. Das System ist umzubauen und stößt dann auf ganz andere Konflikte: Die Intendanten wollen beim Inkasso nicht namentlich auftreten, müssten es nun aber auf jedem Schreiben, werden es aber sicherlich nicht. Diese Erkenntnis erscheint mir ablesbar aus dem mir hilfesuchend erscheinenden Kommentar von Wolf gegenüber dem Landesrechnungshof. 

Obendrein das millardenschwere Bilanzierproblem, wie @GesamtSchuldner anmerkt, eine Zwangsanmeldung ohne "Schuldner"-Beteiligung kann eigentlich nicht eine sofortige Aktivierung auslösen.

(5)  DSGVO-Risiken?


Allein mit (1) und (2) bricht alles zusammen.
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Hier wurde bisher kein einziger anwaltlicher Schriftsatz bekannt / gelesen, bei dem (1) und (2) und (4) richtig seziert wurden. Das ist aber seit Januar 2019 voll akut in nicht-öffentlicher Diskussion - Vordiskussion seit 2017.

Zu (4) an sich akut schon seit Mitte 2018 mit einem listigen Vordruck der Annullierung von neuen Forderungen (Näheres nur per PM). Der Bericht des Landesrechnungshofes NRW war nur die externe offizielle weiterreichende Bestätigung des schon zuvor von einer anderen Plattform im Web Betriebenen.

(Zu (1) ist übrigens immerhin das Verfahren in Sachen @marga mit geeigneten Schriftsätzen voll ausgestritten worden - mit Fehlurteilen. - Voll rechtskundig - auch wiederum nicht durch einen Rechtsanwalt. Ferner waren 2 Pilotverfahren zu (1) bis hin zum EGMR, diese von hier begleitet, die aber bestimmte Besonderheiten hatten.)

Zu (5) Der Hinweis auf DSGVO hier im Thread, ja, auch. Bezüglich Meldedaten-Nutzung sind 2 Verfassungsbeschwerden ja in Bearbeitung seit Ende 2017. (Eine von @pjotre , aber in diesem Fall dankbarer Trittbettfahrer eines viel Besseren dieses Rechtsgebiets - ebenfalls nicht Rechtsanwalt.) Wie dies "hinter den Kulissen" beim Feind bereits Besorgnis erzeugen mag, ist hier nicht überblickbar.


Geht man aus vom Motiv "sachlich bedingtes vorzeitiges Ausscheiden",
------------------------------------------------------------------------
- was wie gesagt ein wenig spekulativ ist - .
so kämen (1) bis (5) in Betracht. Ob zutreffend oder nicht im konkreten Fall, bleibe offen.

Problemstellen wurde bei dieser Gelegenheit mal gelistet und das ist wohl noch nicht OFF TOPIC:
Weil es generell die Fronten aufzeigt, an denen das jetzige System in Hebelwirkung zerbrechen könnte, sofern wir in unseren konkreten Vorgehensweisen die Leitenden des Systems in ihrer Selbstgewissheit zu Recht belasten könnten bis zum Rücktritt.

Dass  dergestalt motivierte mehre erfolgte Rücktritte denkbar erschienen, wurde in einem vorhergehenden Beitrag in diesem Thread kurz aufgezeigt, bleibt aber immer etwas spekulativ.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. August 2019, 12:52 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

o
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Sehr schön, das alles.

Aber gibt es nur den einen Lupus? Gibt es vielleicht mehrere Bundesverfolger in Köln?

Rein fiktiv so gedacht.


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  • This is the way!
Guten TagX,

der "geliebte" Erzfeind Lupus kam 2011 vom Zweckverband Civitec.

civitec - kommunaler IT-Dienstleister für Städte, Gemeinden und Landkreise in NRW
https://www.civitec.de/cms101c/home/

Das geht aus der Pressemeldung GEZ-Geschäftsführer in den Ruhestand verabschiedet
http://www.digitalfernsehen.de/GEZ-Geschaeftsfuehrer-in-den-Ruhestand-verabschiedet.67230.0.html
hervor.

Mit seinen kommunalen IT-Dienstleister-Erfahrungen sollte er das erste zentrale, bundesweit tätige Rechenzentrum aufbauen, das vollautomatische Verwaltungsakte "abwickelt". Dieses zentrale Rechenzentrum verarbeitet bundesweit Daten zu jeder Wohnung und allen in den Meldedateien erfassten volljährigen Personen (bis auf die gesperrten Meldedatensätze***). Die "Bescheidung" rückständiger UnfuXbeiträXe erfolgt dabei vollautomatisch.
Echt plöööht iss jetzt die Tatsache, dass dieses Verfahren erst 2019/2020 mit dem 23. UnfuXänderungsstaatsvertrag gesetzlich geregelt wird (§ 10 a neu RBS TV).

Ob nun Lupus deshalb vorzeitig seinen Vertrag gekündigt hat und er sich ins Ausland absetzen will, wissen wir nicht.

In Abwandlung von "Sie spielen mit dem Gedanken, eine Bank zu überfallen und dann zu fliehen?" ist unserem Erzfeind Lupus folgendes mitzuteilen:

Ey yoo Lupus! Du spielst mit dem Gedanken im großen Stil gegen den Datenschutz zu verstoßen und dann zu fliehen?

Folgende Länder haben kein Auslieferungsabkommen mit DE:

Zitat
Afghanistan: kein Auslieferungsverkehr (eventuell ein allerdings etwas zu rechtsfreier Raum…)

China: noch kein Auslieferungsverkehr – Die Todesstrafe droht hier allerdings schon beim Diebstahl von Benzin.

Dschibuti: kein Auslieferungsverkehr

Guatemala: kein Auslieferungsverkehr

Irak: ist sicher, was die Auslieferung angeht …

Iran: kein Auslieferungsverkehr, wobei die Attraktivität dieses Fluchtlandes sicherlich auch davon abhängt, ob man Mann oder Frau ist. – Achtung: Hier ist als Todesstrafe noch die Steinigung möglich (wobei die Steine nicht so klein sein dürfen, dass sie nicht zum Tode führen, aber auch nicht so groß sein dürfen, dass ein einzelner sofort zum Tode führt); für kleinste Delikte droht manchmal schon die Auspeitschung. Die Todesstrafe droht außerdem auch Konvertiten (falls Sie glauben, Sie könnten vom Islam zum Christentum überwechseln).

Jordanien: kein Auslieferungsverkehr – Das Auswärtige Amt empfehlt, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten; auch ist bedenklich, dass der Bezirksgouverneur Sie auf unbestimmte Zeit in Haft nehmen kann, wenn Sie verdächtigt werden, eine Gefahr für die Gesellschaft darzustellen (eine Begründung braucht er nicht).

Kambodscha: kein Auslieferungsverkehr – Wenn Sie die Königsfamilie allerdings beleidigen, können Sie dafür ins Gefängnis wandern.

Kasachstan: kein Auslieferungsverkehr

Kirgistan: kein Auslieferungsverkehr (aber dicke Jacke mitnehmen)

Kuba: kein Auslieferungsverkehr und sicherlich eines der attraktiveren Länder, vor allem wenn Sie Raucher sind.

Laos: keine Auslieferung – Hier droht die Todesstrafe allerdings schon beim Besitz von 500g Heroin.

Liechtenstein: bei fiskalischen Vergehen kein Auslieferungsverkehr (allerdings ist das Land auch nicht viel größer als eine Gefängniszelle)

Macao: kein Auslieferungsverkehr

Malaysia: kein Auslieferungsverkehr

Monaco: bei fiskalischen Vergehen kein Auslieferungsverkehr (auch hier ist das Land nicht viel größer als eine Gefängniszelle, aber bestimmt lustiger)

Mongolei: kein Auslieferungsverkehr, aber was soll man hier eigentlich mit seinem Geld anfangen? – Das Auswärtige Amt warnt außerdem vor einem Fußmarsch allein in der Dunkelheit, vor allem in Ulaanbaatar. Für Autofahrer: hier gilt die 0 Promille-Grenze.

Myanmar: kein Auslieferungsverkehr – Bei geringem Drogenbesitz drohen allerdings mehrjährige Haftstrafen. Achtung auch beim Autofahren: Deutsche und internationale Führerscheine werden nicht anerkannt.

Nigeria: kein Auslieferungsverkehr – Hier ist die Homosexualität unter Männern strafbar, es drohen bis zu 14 Jahren Haft. Bei Frauen ist Homosexualität legal.

Nordkorea: kein Auslieferungsverkehr, für Demokraten aber sicherlich nicht unbedingt als Wahlheimat zu empfehlen. Außerdem wartet auf Frauen nach Berichten des Focus der systematische sexuelle Missbrauch in den Gefängnissen und Umerziehungslagern.

Pakistan: kein Auslieferungsverkehr – Nasen- und Ohrenamputation bei einzelnen Straftaten allerdings möglich.

Saudi-Arabien: kein Auslieferungsverkehr – Doch nicht nur für Mord ist die Enthauptung mit dem Schwert auf dem Marktplatz möglich.

Schweiz – ist bei Steuerstrafsachen sicher (dafür schweineteuer)

Somalia: kein Auslieferungsverkehr – Homosexualität ist allerdings unter Strafe gestellt, dafür kann es bis zu drei Jahre Haft geben. Bei Diebstahl droht die Amputation mit einer Machete, auch die Auspeitschung ist als Strafe möglich.

Tadschikistans: kein Auslieferungsverkehr

Taiwan: derzeit noch kein Auslieferungsverkehr – Hier warnt das Auswärtige Amt vor Giftschlangen, besonders gefährlich ist die chinesische Kobra oder die taiwanesische Kobra. Hohes Schuhwerk im Land ist empfohlen!

Togo: derzeit kein Auslieferungsverkehr – Homosexualität ist unter Strafe gestellt, es drohen bis zu drei Jahre Haft.

Turkmenistan: kein Auslieferungsverkehr

Usbekistan: kein Auslieferungsverkehr

Quelle: Hier werden Deutsche nicht ausgeliefert
https://www.advopedia.de/news/kurios/flucht-nach-straftat-keine-auslieferung

Wir wünschen dir eine unangenehme Reise und einen unangenehmen Aufenthalt in einem der o.g. Länder!

Und denk dran Lupus: die gallische Lupe findet alles! Alles! Also auch dich!
Egal ob du in Ulaanbaatar als Fußgänger mit einem Blaulicht aufm Kopp unterwegs bist oder in Kabul als Weihnachtsmann verkleidet rumrennst!
Die gallische Lupe findet dich!

Falls du jetzt vorziehst in DE zu bleiben, hier noch einige beliebte Antworten vor Untersuchungsausschüssen:

1. Daran kann ick mich nicht erinnern.

2. Dazu kann ick wegen einer Gedächtnislücke niX sagen.

3. Bedauere, dazu habe ick keine Erinnerung.

4. Das weiß ich nicht, da ick das vergessen habe.

5. Das war wohl dann weit vor vorgestern. An Sachen die gestern waren kann ick mich grundsätzlich nicht erinnern.

6. Ick hab die Frage vergessen. Können Sie die nochmal wiederholen?
    (danach weiter mit Antwort  1. - 5.).


Und abschließend aus gegebenem Anlass:

An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg129230.html#msg129230

Na los Lupus! USB-Stick und saug runter die Rechenprogramme, Big-Data etc. und ab damit zur Presse! Nee! Nicht zur ARD, dem ZDF oder dem Deutschlandradio du ... piep ... piep ... zensiert ...!

 :o


***Edit "Bürger":
Mit "gesperrten Meldedatensätzen" dürften diejenigen gemeint sein, für welche eine "Auskunftssperre" gem. §51 BMG vermerkt ist, welche jedoch i.d.R. nur in begründeten Einzelfällen eingerichtet wird, in denen Gefahr für Leib und Leben glaubhaft gemacht bzw. belegt werden kann. Dies ist zu unterscheiden von einer bloßen "Übermittlungssperre", welche jeder beim Meldeamt einrichten lassen kann, jedoch nur Datenübermittlungen in gewissen Grenzen sperrt.
Siehe web-Suche, Forum-Suche sowie u.a. auch unter
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25283.0.html
Hier im Thread bitte ausdrücklich nicht vertiefen, da nicht zum Kern-Thema gehörig, welches da lautet
Stelle Geschäftsführer (m/w/d) beim Beitragsservice zu besetzen
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2019, 18:40 von Bürger«

Z
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Gibts keinen von uns, der sich bewerben könnte?
Und dann eine Klage erhebt bei Nichteinstellung wegen Diskriminierung?
Oder der eingestellt wird und als Held den Stecker zieht, wie seinerzeit Admiräle, die ihre Schiffsbesatzung nicht in den sicheren Kriegstod schicken wollten und den Kahn eigenmächtig versenkt haben?

Gibts etwa einen ausgedienten Politiker, der für die Stelle genauso ungeeignet wäre und schon vorab ausgewählt wurde?

Respekt für Eure Recherchen!


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
@seppl
Ja, das Bild hat was... man möchte fast sagen, Prophetisches...

Bei "sinkendem Schiff" und "Ratte" könnte sich allerdings die Frage stellen, wer sich da von wem getrennt hat...


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

K
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Bei "sinkendem Schiff" und "Ratte" könnte sich allerdings die Frage stellen, wer sich da von wem getrennt hat...

Ich habe mich ein wenig in die Datenschutz-Grundverordnung eingelesen. Es sieht für mich nicht so aus, als würde das mit dem sinkenden Schiff das passend Bild sein. Es sieht mehr danach aus, als würde der Dampfer in absehbarer Zeit fulminant hochgehen.

Wenn ich da (zumindest in leitender Position) beschäftigt wäre, ich würde auch zusehen, dass ich da so schnell wie möglich wegkomme...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2019, 21:49 von DumbTV«

 
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